ZitatAlles anzeigenHier noch etwas Hintergrundinformationen zum Thema Elterngeld, da nicht alles Gold ist was glänzt.
Wer noch in der Babypause ist, wenn sich weiterer Nachwuchs ankündigt, erhält lediglich den Mindestsatz beim Elterngeld (300.- Euro). In kinderreichen Familien kann der Geschwisterbonus wegfallen, denn Geschwister gelten spätestens mit sechs Jahren nicht mehr als Brüder oder Schwestern im Sinne des Gesetzes.
Ergo: Gutverdiener sollten es bei einem Kind lassen!
-----------------------
Die Altersgrenze ist auch für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten relevant, wenn ein Elternteil wegen eines noch kleineren Sprösslings zuhause bleibt. Wer Kinder unter drei Jahren hat, verliert bei einer weiteren Babypause den Anspruch auf steuerliche Anerkennung seiner Betreuungskosten. Nur wenn beide Elternteile durchgängig berufstätig sind, können sie zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 4000 Euro bis zum 14. Lebensjahr des Sprösslings geltend machen.
Ergo: Auch hier gilt: Gutverdiener sollten es bei einem Kind lassen!
-----------------------
Benachteiligt würden auch Familien, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht und der andere wegen der Erziehung älterer Kinder zu Hause bleibt. Denn der Geschwisterbonus, den der Staat zahlt, wenn im Haushalt bereits kleine Kinder leben, liegt für das neue Kind nur bei zehn Prozent des Elterngeldes (mindestens 75 Euro). In den Augen mancher Rechtsprofessoren ist dies ein klarer Verfassungsverstoß. Klagen sind bereits schon eingereicht.
(Ohne Kommentar)
Ich finds echt beschämend was die von der Layhen da veranstaltet hat mit dem Elterngeld.
Achtung Polemik: Mit Ihrem Ministergehalt kann sie ja ohne Probleme mehrere Tagesmütter bezahlen für Ihre 7 Kinder. Die braucht Sie nicht als Gründe voranzuschieben warum Sie sich angeblich so gut in Familienfragen auskennt.
im Klartext, es wird weiter verhütet
auf armut hab ich kein Bock :top: