Beiträge von dasie
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Original geschrieben von macgyver_jk
Offenbar ist es für E-Plus wirklich interessanter wenn die Kunden erstmal kündigen und dann neu abschließen, so steigt die Neuabschlussquote, die Manager erreichen ihre KPIs und bekommen mehr Kohle, und die Mitarbeiter schlafen nicht ein und bleiben in Übung...
Das kann ich nicht bestätigen. Als ich bei der Hotline gemeint habe, dass ich kündigen will (mein Wunschhandy gab es bei E+ nicht), da meinte die Dame, dass ich von einem Kollegen nochmal angerufen werde, der speziell für VVL zuständig ist. Das hat er dann auch am gleichen Tag noch gemacht. Mit dem hab ich dann ausgehandelt, dass ich bei einem freien Händler (zu alten Konditionen) verlängern kann, aber von E+ 100 € Guthaben bekomme. Da der freie Händler keine WEB Tarife verlängern wollte, hat E+ mich sogar vom WEB Tarif in einen normalen T&M Tarif gestuft und nach der Verlängerung wieder zurück in den WEB Tarif. Das ganze kostenlos! Sind immerhin auch nochmal 50 €. Der von E+ meinte, dass es für Sie immer noch besser ist, als wenn ich einen Neuvertrag abschliessen würde.
Also bin echt zufrieden mit E+ und VVL :top:
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Wie lange bist denn bei E+? Wenn du dich für E+ rechnest (schon gerechnet hast), dann machen die dir auch ein besseres Angebot, selber erlebt bei der Hotline. Hatte auch durchklingen lassen, dass ich kündigen will, da haben sie mir dann stark verbesserte Konditionen angeboten. Probiers einfach mal, fragen kostet nichts

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Original geschrieben von Deifie
einfach das Porgramm MLOCK benutzen. Ich hatte das bei mir auf Longpress Multimediataste gelegt.
Gruß DeifieJo, benutz ich ja auch, aber Linker softkey und * kannte ich nicht und geht bei mir auch nicht. Aber stört mich auch nicht. Wollt nur anmerken, dass das bei mir nicht geht.
gruß, dasie
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Original geschrieben von maximumhandy
@ dasie
schlag halt noch mal im Schulbuch nach
Sorry, aber die vorherigen Posts sind recht ausführlich ...Hab ich jetzt auch gemacht!
Jetzt versteh ich's auch, mir hat dieser Satz gefehlt:"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam"...
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Original geschrieben von maximumhandy
Da wird also UWG behandelt und nicht mal elementares AGB-Recht. Zweifelhaft ...Hab ich nie behauptet und Ja, in Bayern kann man sowas belegen.

Aus deinem Auszug bin ich aber trotzdem nicht schlau geworden. -
Wirtschaft /Recht Leistungskurs...
Aber was heißt das nun?

EDIT: Danke! Dann kann ich ja quasi wechseln und wenn dann mein ursprünglicher Vertrag abglaufen ist, sag ich "Und Tschüss".
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Äh ja, sorry aber was bedeutes das nu. Mit meinem Wi/Re LK komm ich da nicht viel weiter... :confused:

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Oh Jesus :eek: ,
ich will mich doch nicht über so einen langen Zeitraum binden? Ich will doch nur telefonieren und nicht heiraten
Wer weiß, was in 2 Jahren für Tarife kommen, vielleicht ein 5 Cent Tarif. Wenn ich dann wechsel hab dann irgendwann mal einen 72 Monats Vertrag. Alles was recht ist, aber das ist ja wohl ein Witz :flop: