Drucke dir doch am besten einschlägige Paragraphen bezüglich des Gewährleistungsrechts aus!
Kunde bist du so oder so, da du das N73 gekauft hast (wie Andere schon gesagt haben!)... ganz nebenbei würde ich das Ganze nun auch anfangen schriftlich zu machen: Sprich: Geh erst in nen Vodafone-Shop und sags Ihnen nochmal, zeig Ihnen die ausgedruckten Paragraphen... wenn die ablehnen lass dir den Namen des Mitarbeiters geben, schicke ein Einschreiben an den Kundenservice, dass du dich auf diesen und jenen Paragraphen stützt und dir das in dem und dem Shop verwehrt wurde (Mitarbeiternamen nicht vergessen...) und sagen dass du innerhalb von 14 Tagen wie in Vodafones AGB festgeschrieben einen "Soforttausch" (bin mir nicht sicher ob dieser gängige VD Soforttausch für rot-angekratzte Handys wirklich so in deren AGBs steht, müsste aber eigentlich... und wenn nicht: Recht auf Neutausch hast du laut Gewährleistungsrecht sowieso) einen Tausch gegen ein neues N73 forderst.
Im Zweifel noch denn Passus des Nutzungsausfalls mit hernehmen... also so ein Satz wie "Durch die Komplikationen mit dem von ihnen erworbenen Mobilfunkgerät konnte ich Dieses nicht nutzen. Da der Gewährleistungsablauf eindeutig von ihrer Seite aus behindert wurde, verlange ich zusätzlich eine Nutzungsentschädigung von xx€." DIe letzte Sache nicht unbedingt als hieb und stichfest ansehen, aber man weiss ja nie ![]()
Das Wichtigste: Es ist völlig wurscht ob du noch nen VErtrag oder nicht bei Vodafone hast, berufe dich immer auf die 24 monatige gesetzliche GEwährleistungspflicht!!
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur im Groben wider wie ich mich in vergleichbaren Situationen evenetuell verhalten würde!
city-koeln: War das ironisch oder meinst dus ernst? :D... sorry, kaputt ist kaputt... auch wenns nur 2 cent gekostet hat und jedes neu erhaltenene Gerät 8mal kaputtgeht...
P.S.: Noch was: Der Begriff der Wandlung wurde zu Beginn 2002 in Deutschland bei der Gewährleistung abgeschafft!