Beiträge von faxe318

    in diesem fall eher unproblematisch, aber: bei privaten homepages sollte man immer bedenken, dass leute wie ich bei bewerbungen immer erst einmal schauen, was über die kandidaten so im internet zu finden ist...

    es gab keine rechtliche grundlage für die überweisungen. wenn sie das gewusst hätten, wäre es sicher untreue oder ähnliches gewesen. da aber ein (offensichtlich im ergebnis falscher) rat bei experten eingeholt wurde, geht das gericht vom verbotsirrtum aus.
    jeder, der künftig genauso handelt, wird strafrechtliche konsequenzen fürchten müssen.

    wird nicht besser deine argumentation. was soll der bezug zu milliardenverschwendungen bei bund und ländern? wenn du zum fall mannesmann nichts beizutragen hast, kannst du zu diesem thema einen eigenen thread aufmachen.


    wenn du die wirtschaftliche, juristische und gesellschaftliche brisanz dieses hoch interessanten verfahren (das zeigt sich ja auch am urteil: überweisungen waren nicht zulässig - trotzdem freiwillig) nicht erkennst...

    sehe ich auch so. esser war ja recht kurz an der spitze (ein jahr?), kann also für die strategische leistung nicht allein verantwortlich sein. dass er sich erstmal gegen die übernahme gewehrt hat war sein job, um den preis in die höhe zu treiben. der anstieg des aktienkurses war natürlich eine blase. auch dem gericht zufolge war die prämie unzulässig, weil aktienrechtlich prämien für ehemalige vorstände nicht vorgesehen sind.


    insofern: wird schon rechtens sein, dass die freigesprochen werden. sie haben sich aber ohne berechtigung millionen zugeschustert, keine ruhmestat. schade, dass es kaum noch jemanden gibt, der an zivilrechtlichen klagen interessiert ist.

    keine juristischen Konsequenzen wegen des verbotsirrtums, einfach ausgedrückt: sie haben nicht gewusst, dass das falsch ist. Paragraph 17 strafgesetzbuch: «Fehlt
    dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so
    handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
    konnte.»


    hm, mit rechtshalbwissenden scheinst du wohl dich selbst zu meinen. mein hinweis auf die aktienrechtliche unzulässigkeit war völlig korrekt. es gab laut gericht eine gravierende pflichtverletzung. allerdings ging das gericht von einem verbotsirrtum aus.

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Bevor man so einen Aufstand um 57 Mio Aktienvermögen macht, sollte man vielleicht erst mal nach Berlin schielen, wieviele Milliarden alljährlich an Steuergeldern verschwendet und damit sozusagen auch veruntreut werden.
    Stefan


    die argumentation kann man ja jetzt bei jedem raubüberfall ("so ein aufstand wegen 200 euro") nutzen. hat nix miteinander zu tun.