ein wenig mehr vertrauen in die deutsche justiz tät ich mir ja schon wünschen. da gab es monatelange ermittlungen und nun mehrere prozesstage. da sollte das gericht schon erst einmal eine seriöse quelle sein.
ps: nach meinem ganz persönlichen rechtsempfinden ist das urteil viel zu hart. mir stößt nur auf, dass hier einige aus einer reinen "brüder im geiste"-perspektive posten.
edit2: hier noch ein auszug aus dem urteilsbericht:
Mit dem Strafmaß habe das Gericht «nicht das Volk
oder die Presse befriedigen» wollen, betonte Hecking. Die Indizien
hätten eindeutig gegen den Angeklagten gesprochen, der eine
Verwicklung in den Unfall bestreitet. Die vier Hauptzeugen hätten das
tragische Unfallgeschehen übereinstimmend geschildert. Der dunkle
Mercedes CL 600 Coupé mit seinen auffälligen Doppelscheinwerfern sei
eindeutig identifiziert worden.
Demnach war der Mann am 14. Juli 2003 kurz vor 5.30 Uhr mit seinem
Dienstwagen vom DaimlerChrysler-Werk Sindelfingen aufgebrochen, um
zur Teststrecke nach Papenburg in Niedersachsen zu fahren. Kurz vor
6.00 Uhr überholte er auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe drei Wagen,
in denen die nun vier entscheidenden Zeugen saßen. Mit Tempo 220 bis
250 raste er bis auf wenige Meter auf den Kleinwagen der 21-Jährigen
auf. Vor Schreck riss die Frau ihr Lenkrad nach rechts herum. Ihr
Auto kam ins Schleudern und prallte neben der Fahrbahn gegen zwei
Bäume. Die Mutter und ihr zwei Jahre altes Mädchen waren sofort tot.
Der Fahrer des 500 PS starken Mercedes, der den Wagen der Frau
halb auf dem linken Grünstreifen überholt hatte, war zum Zeitpunkt
des Aufpralls bereits rund 150 Meter enteilt. Er habe den Unfall
vermutlich gar nicht bemerkt, sagte die Richterin. Der ursprünglich
ebenfalls erhobene Vorwurf der Unfallflucht war von der
Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens fallen gelassen worden.
Der Mann habe sich nach dem Unfall verdächtig gemacht. Tagelang
habe er sich immer wieder nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt.
Durch eine fingierte Weg-Zeit-Berechnung habe er versucht, den
Eindruck zu erwecken, dass er erst zehn Minuten nach dem Unfall den
Autobahnabschnitt passiert habe.
Die Richterin kritisierte Kollegen des DaimlerChrysler-Ingenieurs,
die sich auf Erinnerungslücken berufen hatten. In keinem Verfahren
habe sie jemals eine «derartige Widerwilligkeit» von Zeugen erlebt,
auf Fragen zu antworten, sagte Hecking. Keiner habe als
«Nestbeschmutzer» gelten wollen. Um so glaubwürdiger seien Aussagen
der Kollegen gewesen, dass der Mann schon länger als rücksichtsloser
Raser bekannt gewesen sei. Der tödliche Unfall sei Folge eines
solchen «grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrstils».