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Was tun?
Im Bekanntenkreis ist nun folgendes passiert: Es kam eine Rechnung über circa 500 Euro mit Nachberechnungen für SMS-Nachrichten über 6 Monate. Diese SMS wurden alle irrtümlich zuwenig berechnet, d.h. auch netzfremde zum netzinternen Preis. Müssen diese jetzt wirklich nachbezahlt werden oder kann man sich darauf berufen, daß Rechnungen nach Verstreichen der Widerspruchsfrist als anerkannt gelten (nicht nur für den Kunden, sondern auch umgekehrt)?
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Jedermann-Rahmenvertrag von O2
Wie wäre es hiermit: http://www.in-touch-with-o2.de/gutschein.pdf
(Genion-Vertrag mit 5 Euro monatlichem Gesprächsguthaben)
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Wie sieht es umgekehrt aus, kann man irgendwie Verträge mit verschiedenen Kundennummern (aber gleichem Vertragsinhaber und gleicher Bankverbindung) auf eine Kundennummer zusammenfassen? Es geht weniger um günstige Interngespräche als um die Übersichtlichkeit (nur eine Rechnung).
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Nur mal so interessehalber: Was ist das überhaupt?
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Ist das ein Rahmenvertrag (wie BSW usw.) oder gibt es eine Erstattung in Höhe der Differenz zur normalen Grundgebühr?
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Gibt es auch die 15 Euro zusätzlich für die Einrichtung einer Wunschrufnummer?
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Der Anschlußpreis wird momentan immer berechnet. Man bekommt aber Wechselguthaben, obwohl man an den "abgebenden" Provider keine "Exportgebühr" zahlen muß.
In diesem Falle sieht das dann so aus:
-24,95 Euro Anschlußpreis für Vertragskarte
+25,00 Euro Startvorteil für alle Neukunden
+25,00 Euro Wechselguthaben für das Mitbringen einer Rufnummer
+15,00 Euro Startguthaben der Loop-Karte.
Er zahlt also 39,95 Euro (Kaufpreis der Loop-Karte und Anschlußgebühr für Vertrag), hat aber im Gegenzug 65 Euro Guthaben auf dem Vertrag. Ohne den Umweg über die Loop-Karte hätte er nur ein Plus von 5 Cent (24,95 Anschlußgebühr, 25 Euro Startvorteil).
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Zitat
Original geschrieben von jonasm
Nachteil bleibt dabei für mich die SMS, die nicht nachgesendet werden...
Das ist mir egal, ich schreibe kaum welche. Die wenigen, die von mir mal beantwortet werden, erledige ich zuhause übers Internet. Ich vertrete noch die altmodische Meinung "Wer etwas wichtiges von mir will der ruft mich an...".
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Scheint ein Online-Vertrag zu sein, sonst wäre nicht von 12 Monaten GG-Befreiung die Rede. Wenn also die SIM-Karte noch nicht benutzt (aktiviert) wurde, kann das Geschäft rückgängig gemacht werden.
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Ich nutze es auch schon ewig, Genion Duo Student Karte 1 in der Homezone und zweite Karte unterwegs. Da ich mich fast nur in meiner Homezone (riesengroß) und der Cityzone unterwegs bin, lohnt sich die Mitnahme der E+ Jubiläumskarte für mich nicht wirklich, außer z.B. im Urlaub oder anderen weiteren Reisen, dann nehme ich halt ein zweites Handy mit, so spare ich mir die Fummelei mit einem Dual-SIM-Adapter.
Lösung "light": Statt eines zweiten O2-Vertrages für unterwegs bietet sich auch eine Loop-Karte mit Mobile-Option an, dann kann man allerdings von unterwegs keine anderen O2-Teilnehmer mehr für 3 Cent anrufen, da man mit Loop keine veränderbaren Rufumleitungen setzen kann. Ideal für Wenigtelefonierer sind die Loop-Karten aus der aktuellen Aktion mit den Frei-SMS und dem monatlichen Gesprächsguthaben von 5 Euro.