Beiträge von Mr. A

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    Original geschrieben von Korinthenkacker


    Und die Eltern haben in Baden-W nicht wirklich viel zu melden, dürfen ja nicht mal frei entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht.


    Ganz so ist das nicht. Wenn Eltern nicht mit der sog. Schulempfehlung der Grundschule einverstanden sind, können sie eine Eignungsprüfung verlangen. Diese kann sogar noch einmal (mit anderen, will heißen externen Prüfern) wiederholt werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dann aber in der Tat verbindlich. Die Anfangs erwähnte Empfehlung dient also u. a. auch dazu, eine solche (mit Stress für das Kind verbundene) Prüfung zu vermeiden. Ebenso können Gymnasiallehrer einem Schüler Jahr für Jahr ins Zeugnis eine Realschulempfehlung reinschreiben - wenn der Schüler immer gerade so knapp durchrutscht, müssen die Eltern dieser Empfehlung nicht folgen, auch wenn es das Beste für den Schüler (und manchmal auch den Rest der Klasse) wäre.

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    Original geschrieben von TM1
    Das Rauschen liegt dann also nicht grundsätzlich am Headset-Anschluss, sondern tatsächlich an dem mitgelieferten HS-42?
    Denn das ist wirklich indiskutabel - das rauscht ja extrem sogar wenn man einfach durchs Menü klickt :flop:


    Zum Headset von mir noch eine Frage: Bin ich mittlerweile ertaubt oder ist das Teil auch noch extrem leise? In diesem Punkt (mp3-Wiedergabe) bin ich wirklich enttäuscht von Nokia und wünsche mir mein altes K750i zurück.

    Maßgeblich für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie bei Erbangelegenheiten ist der sog. Verkehrswert bzw. Marktwert, und zwar zum Eintritt des Erbfalls, also dem Todestag des Erblassers.


    Wenn man beispielsweise (ist ja hier nicht gegeben) Haupterbe ist und Pflichtteilsberechtigte auszahlen muss, das Haus zum Todestag des Erblassers einen Verkehrswert von 500000€ hat und eine Woche später abbrennt, hat man Pech gehabt, Berechnungsgrundlage bleiben die 500000€. Andersherum: Wenn man beim Verkauf einen besseren Preis als im Gutachten erzielt, ist man nicht verpflichtet, diesen Mehrerlös an die Pflichtteilsberechtigten abzugeben. Allerdings haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf ein notariell beglaubigtes Gutachten (also kein Gefälligkeitsgutachten). Wie sich das bei gleichberechtigten Erben verhält, weiß ich nicht.... Ich nehme aber an, dass der vom Erblasser oder Gericht bestellte Erbverwalter vergleichbare Pflichten gegenüber einer Erbengemeinschaft hat.


    Oft findet man Aufschlussreiches bei Frag-einen-Anwalt.



    Edit: Wer´s genau wissen will, kann im BGB nachschauen: Klick


    Ich kann Deine Beobachtungen nicht bestätigen. Das Akkuverhalten scheint mir nach dem Update normal zu sein. "Device Status" nennt das Programm übrigens bei mir "Standby". Und der "Energy Profiler" zeigt mir einen m. M. n. normalen Verbrauch an. Sind Dir sonst irgendwelche Änderungen aufgefallen? Verbesserungen vielleicht? :) Ich kann nirgends ein changelog finden. Das nervt irgendwie.

    Klick


    Hier findest Du die Voraussetzungen, die der Webspace erfüllen muss. Der Link verweist im Übrigen auf ein Openbook des Verlags Galileo, das auch sonst eine schöne Einführung ins Thema darstellt. Für erste Schritte mit Joomla empfehle ich Dir, zunächst eine lokale Installation mit Hilfe von XAMPP oder XJ vorzunehmen und dann später die Website auf den Webspace hochzuschieben. Falls Du noch Tipps brauchst, gerne hier oder via PN.

    Ohne den Thread hier jetzt gelesen zu haben - wie wärs mit Joomla? Die Seite, die Du verlinkt hast, sollte sich damit sehr schnell ersetzen lassen, ohne allzu große Kenntnisse in Joomla erworben haben zu müssen. Außerdem gibt es viele hilfsbereite User, die gerne mal helfen, falls es nicht weitergeht: Klick

    OT: Meine Meinung zum Thema englischsprachige Witze:


    Ich freue mich immer darüber, da ich dadurch mein Englisch, dass ich sonst nicht so häufig im Alltag benötige, "etwas" auffrischen kann.


    Man kann manche Dinge auch einfach mal positiv sehen...

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    Original geschrieben von dan21
    Zum Verschlüsseln kannst du Truecrypt nehmen, aber du solltest beachten, dass so Lösungen im Laufe der Zeit auch Probleme machen können, wenn du z.B. in 10 Jahren kein Windows XP mehr hast, wo du dann Truecrypt oder ähnliches installieren kannst. Ich würde alles unverschlüsselt als PDF speichern, das dürfte am langlebigsten sein.


    Truecrypt läuft unter XP, Win2000, Vista und auch Linux. Anbei: Es sind jetzt noch genügend Win95 CDs in Umlauf, dann werden in 10 Jahren auch noch XP-CDs zu haben sein. Und wenn Microsoft sich nicht anstrengt, dann ist in 10 Jahren XP sowieso noch "aktuell".... :D