Ein Einwurf-Einschreiben werden Sie Dir nicht schicken (warum auch?) sondern einfach weiterhin die Rechnungen.
Beiträge von kris781
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Ich habe noch eine Preiliste von 07/2002 (Zeitpunkt meines Vertragsschlusses) und 09/2006 (die letzte vor der Preiserhöhung) als PDF-Datei.
In beiden Preislisten sind die günstigeren Tarife für Sonderrufnummern enthalten.
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Zurück zum Thema:
Das AG bei mir um die Ecke hält sich zumindest schon mal für zuständig und hat die Sache nicht nach München verwiesen, also insofern konnte mein Anwalt schon überzeugen...
Ansonsten gibt's inhaltlich aber noch nix neues; jetzt liegt es erst mal an O2, die Klage zu erwidern...
Ich kann Euch aber auf dem laufenden halten.
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Original geschrieben von ZonkZero
Negativ Feststellungsklage mit oder ohne Anwalt?Negative Feststellungsklage mit Anwalt.
Wobei ich denke, dass man das auch gut ohne Anwalt schaffen könnte, jedenfalls wenn man über juristische Vorkenntnisse verfügt.
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So, hab gestern den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 75 EUR an die Gerichtskasse überwiesen.
In Kürze müsste die Klage der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zugestellt werden.
Irgendwie freut mich das schon....
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Original geschrieben von Schurke2000
Preise zählen zur Vertragsfreiheit, keine Frage, aber die Definition von Haupt- und Nebenleistungen gehört sicher nicht dazu - denn sonst hätte o2 schon gewonnen....Das stimmt nicht so ganz, denn es ist den Vertragsparteien ja (aufgrund der Vertragsfreiheit) durchaus möglich vertraglich festzulegen, was Haupt- und was Nebenleistungen sind.
Aber da es in den O2-Verträge keine Regelungen darüber gibt, gelten hier die allgemeinen Grundsätze bzw. im Ergebnis die Ansicht eines Gerichts.
Dabei wird ein Gericht sicherlich auch die "herrschende Meinung" berücksichtigen, allerdings zählen in diesem Zusammenhang die Ansichten der Rechtsabteilungen oder der Call-Center-Mitarbeiter von Vodafone, T-Mobile und E-Plus wohl eher weniger.
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Original geschrieben von Tomy2000
Vor allem sollte o2 jetzt reagieren wenn Vodafone bei Ihren Zuhause-Angeboten vorlegtNa, jedenfalls wirkt das Argument der Marktanpassung jetzt nur noch peinlich.
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Original geschrieben von octane1981
Hi!Ich habe jetzt fast alle Seiten dieses Treads gelesen und habe trotzdem 2 Fragen:
1. zur Vorgehensweise:
Muss ich zuerst der Erhöhung widersprechen und anschließend (bei keiner Reaktion) in einem 2. Brief vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, oder kann ich gleich mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht kündigen?2. Wenn ich versuche zu kündigen, setzte ich eine Frist von 2 Wochen. Darf ich das Handy innerhalb der 2 Wochen weiter nutzen? Was passiert nach den 2 Wochen?
Gruß Kathrin
Wichtig ist, dass Du O2 noch einmal eine Frist setzt, bis zu der Du die Vertragseinhaltung einforderst. Das können gerne 2 Wochen sein, Du solltest aber ein konkretes Datum nennen.
Nach Ablauf dieser Frist kannst Du jederzeit kündigen.
Du musst aber auch keine zwei Briefe schreiben. Du kannst auch die Frist setzen und gleichzeitig sagen, dass Du kündigst, wenn sich O2 weiterhin weigert, den Vertrag zu erfüllen.
Nach der Kündigung darfst Du die ensptrechende Karte nicht mehr nutzen.
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Wie ich aus den ganzen Postings hier lesen kann, gibt es scheinbar kein eindeutiges oder vorhersehbares Verhalten von O2. Für mich sind jedenfalls keine Kriterien erkennbar, nach denen O2 unterscheidet, ob die SoKü akzeptiert wird, ob man für eine Gebühr in den Genion-S-Tarif wechseln kann oder ob gar nichts möglich sein soll.
Trotzdem kann man aus dem Verhalten einige Schlüsse ziehen:
Die Tatsache, dass einige trotz eines laufenden Langeitvertrags überhaupt in den Genion-S-Tarif wechseln können zeigt deutlich, dass O2 selber davon ausgeht, dass die Kunden vor Gericht gewinnen würden. Man nimmt also lieber die 25 EUR Wechselgebühr und eine Karteileiche für die Statistik in Kauf, als nach einem Rechtsstreit ganz leer auszugehen.
Aber warum lässt O2 dann nicht alle in Genion-S oder nennt wenigstens nachvollziehbare Kriterien?
Entweder der Laden ist einfach unorganisiert. Mglw. gibt es verschiedene Callcenter, die unterschiedliche Strategien fahren um intern besser dazustehen, als andere Callcenter.
Oder aber die Callcenter-Mitarbeiter haben bestimmt Vorgaben, zB dass sie die Kunden eigentlich mit etwas Guthaben Ködern sollen und eine Umstellung auf Genion-S nur als letztes Mittel in Frage kommt. Dann werden vielleicht QUoten gebildet, um zu gucken, wie effektiv ein Mitarbeiter arbeitet. Und je nachdem, wie ehrgeizig ein Mitarbeiter ist, oder ob er vielleicht schon ein paar Anrufer zuvor mit Guthaben ködern konnte, ist der einzelne Mitarbeiter dann eher bereit, einfach der Umstellung zuzustimmen.
Vielleicht steckt aber auch Methode dahinter. Gäbe es nämlich wirklich nachvollziehbare Kriterien, würde sich das schnell herumsprechen. Und dann gäbe es wirklich eine Kündigungslawine. Also hält man die Kunden verwirrt und hofft darauf, dass der Strom von Sonderkündigern abebbt.
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So, ich habe heute endlich die erste "fehlerhafte" Rechnung von O2 erhalten, sprich sie verlangen von mir die Grundgebühr für den kompletten Monat Februar, obwohl ich ja zum 7.2.2007 wirksam gekündigt habe.
Also muss ich die Rechnung korrigieren.
Ich habe jetzt die die Grundgebühr auf die erste Februarwoche reduziert (also durch vier geteilt) und diese dann zzgl. der Verbindungen (nach dem 7.2. wurde die SIM natürlich nicht mehr benutzt) überwiesen.
Ab jetzt bekommt O2 nix mehr von mir. Höchstens noch die 22,50 EUR für die Rufnummernportierung, wenn die Sache endlich durch ist.
Mal sehen, wie O2 jetzt reagiert. Hängt wohl auch davon ab, ob die Buchhaltung Alarm schlägt, bevor die von mir vor einer Woche eingereichte Feststellungsklage zugestellt wird...