Beiträge von kris781

    Was versteht man unter "besser Bescheid wissen"?


    Versteht man unter "besser Bescheid wissen", dass die Mitarbeiter dort noch ein paar mehr absurde Argumente gegen eine außerorentliche Kündigung haben?


    Wenn von Seiten O2 das Ergebnis der Diskussion (=Kündigung nicht möglich) ohnehin schon fest steht, ist es eigentlich auch egal, ob ich mit einem Mitarbeiter rede, der speziell darauf geschult wurde oder einem "ganz normalen" Call-Center-Mitarbeiter.


    Ich könnte eigentlich auch mit der Putzfrau von Herrn Gröger oder mit dem Nachtwächter von O2 darüber sprechen. Das bringt alles ungefähr gleich viel.

    Das ist natürlich auch ein gangbarer Weg. Die Erfolgsaussichten werden dadurch nicht besser oder schlechter.


    Vorteil: Man muss nicht selber tätig werden und man muss die Gerichtskosten nicht vorschießen.


    Nachteil: Die Klärung dauert länger und man kann die Rufnummernmitnahme wahrscheinlich vergessen.


    Ach ja: Es wäre nett, wenn Du das Schreiben von O2 mit der Begründung online stellen könntest. Die Begründungen wechseln von O2 ja ab und zu und so kann man erkennen, auf welchem "Stand" sich deren Rechtsabteilung gerade befindet und mit welchem Schriftsatz ich demnächst rechnen muss...

    Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    wenn O2 euch nach dem Trara mit dem Anwalt doch gehen lässt, wer trägt dann eigentlich die Kosten für den Anwalt?


    Das hängt davon ab, was man den Anwalt alles hat machen lassen.


    Die Kündigung kann man auch selber schreiben - wenn man das den Anwalt machen läßt (weil man keine Lust hat oder weil man glaubt, mit dem Briefkopf ernster genommen zu weren), dann ist das Privatvergnügen und dafür muss man dann selber zahlen.


    Kommt es dann zur Klage, muss man selber zunächst die Anwaltskosten vorstrecken, diese bekommt man aber von O2 wieder, auch wenn O2 nach Klageerhebung auf die Idee kommt, einen doch ziehen zu lassen. Wenn man selber klagt (und sich nicht von O2 verklagen lässt), muss man auch die Gerichtskosten vorstecken. Auch diese bekommt man aber nach dem gewonnenen Prozess von O2 ersetzt. Da sich die Kosten nach dem Streitwert richten, sind beide Kosten nicht besonders hoch, so um die 75 € jeweils.


    Wenn man also erst selber die Vertragseinhaltung einfordert, dann - nach Ablauf der gesetzten Frist - kündigt, und dann erst nach der nächsten O2-Rechnung zum Anwalt geht, bleibt man auf keinen Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen.

    Re: Re: Zuständigkeit AG


    Zitat

    Original geschrieben von lm76
    Weil er eine Privatperson und somit keine Firma bzw. juristische Person ist.


    Ganz so einfach ist es nicht. (Damit lässt sich zunächst nur begründen, dass O2 in ihren AGBs nicht vereinbaren kann, dass München auch dann der Gerichtsort ist, wenn O2 die Kunden verklagt. Für Klagen der Kunden gegen O2 macht es erst mal keinen Unterscheid, ob der Kunde eine Privatperson ist oder nicht.)


    Es gibt aber ein Urteil eines Oberlandesgerichts, dass sich die örtliche Zuständigkeit in einem solchen Fall nach § 29 Abs. 1 ZPO (lesen!) nach dem Wohnort des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet, da dort der Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Mobilfunkkunden ist.


    Das Urteil ist allerdings schwer zu finden, die mir bekannte Fundstelle lautet OLGR Braunschweig 2006, 252.