Beiträge von kris781

    Zitat

    Original geschrieben von kostenlos
    Die MA hat überhaupt keinen Hehl daraus gemacht, dass es ihr völlig egal ist, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht. Auch rechtlich gesehen scheint man da bei O2 keine Bedenken zu haben, solange man einfach behaupten kann, dass diese telefonisch erteilt wurde.


    Einfach zurückbuchen lassen! Dann trägt O2 die Kosten der Rücklastschrift!


    Einfach behaupten kann O2 den Schwachsinnn der telefonisch erklärten Einzugsermächtigung zwar - aber eben nicht beweisen.


    Und vor Gericht kommt es eben auf Beweise an.

    Herzlichen Glückwunsch!


    Stellt sich nur die Frage, ob der Begriff "fristgerechte Kündigung" hier wirlich nur einem Schreibfehler geschuldet ist, oder ob O2 mit allen Mitteln verhindern will, dass irgendjemand schwarz auf weiß eine "außerordentliche Kündigung" vorweisen kann.


    Na ja, spätestens das Urteil in meinem Fall wird da wohl Klartext sprechen, da dieses leider nicht aus Satzbausteinen der O2-Kundenbetreuung zusammgesetzt wird!!!


    Das sehe ich vollkommen anders!


    Warum jemand "wirklich" kündigen will, ist vollkommen irrelevant und geht O2 gar nichts an.


    Natürlich hat O2 ein berechtigtes Interesse, die Kunden, die ein Handy subventionierte erhalten haben, zu halten. Und genau aus diesem Grunde muss jeder Kunde, der seinen O2-Vertrag aufgrund der Preiserhöhung kündigen will, O2 eine Chance einräumen, sich weiterhin vertragstreu zu verhalten: Jeder Kündiger hat O2 eine Frist gesetzt, innerhalb der sich O2 hätte überlegen können, ihre vertragswidrige Preiserhöhung zurück zu nehmen.


    Diese Rücknahme der Preiserhöhung innerhalb der angemessenen Nachfrist ist das einzige Mittel, mit dem O2 sich dagegen hätte wehren können, dass ihre Kunden kündigen und das subventionierte Handy behalten.


    Diese Nachfrist ließ O2 regelmäßig arrogant verstreichen.


    Wenn O2 erst jetzt - also zu spät - ein Licht aufgeht, dass sie mit ihrem vertragswidrigen Verhalten eine Möglichkeit geschaffen haben, dass tausende (auch ansich zufriedene Kunden) abspingen können und Vorteile "abgreifen" können, dann kann ich nur sagen: O2, Pech gehabt; und das mit Recht!

    Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    BWHZ also interne RUL war bei den alten Genions doch noch definitiv kostenlos! Wenn also Jemand NICHT in die neuen Genions S/M/L gewechselt ist, bleibt auch alles beim Alten, da man ja einen alten Vertrag hat... sobald man aber in den neuen wechselt, kostets!


    All das trifft doch auch auf die Sonderrufnummern zu:


    ... sie haben bei den alten Genions definitiv noch weniger gekostet


    ... und die Tarife wurden erhöht, obwohl man nicht in die neuen S/M/L gewechselt ist


    ... es interessiert O2 nicht, dass man einen alten Vertrag hat



    Versteh' mich nicht falsch: Du hast in allem Recht, aber ob O2 das auch so sieht?

    Folgende E-Mail hab ich heute bekommen:


    "Hallo,


    als callmobile-Kunde telefonieren Sie nicht nur mit günstigen Tarifen und in bester D-Netz-Qualität, sondern auch mit bester Technik.


    Damit das auch so bleibt, müssen wir unsere Technik von Zeit zu Zeit aktualisieren. Deshalb nehmen wir in den nächsten Tagen ein Update der Mailbox vor. Anschließend kann Ihre Mailbox eventuell angeschaltet sein.


    Sie können Ihre callmobile-Mailbox aber ganz einfach wieder abschalten."


    Klingt für mich irgendwie unseriös. Ist das 'n billiger Trick, weil man sich jetzt ärgert, dass man die Mailbox nicht standardmäßig erst mal eingeschaltet hat?

    Da Du den Vertrag im Inernet geschlossen hast, hast Du ein 14 tägiges Widerrufsrecht.


    Vielleicht kannst Du aber auch mit einem O2-Mitarbeiter sprechen, so dass sie Dir evtl. die Differenz als Guthaben gutschreiben, wenn Du ansonsten mit dem Widerruf "drohst".


    An einem Widerruf hat O2 ja auch kein Interesse und dagegen können sie nichts unternehmen. Sie müssten sogar die Portogebühren zahlen.