Beiträge von kris781

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    Original geschrieben von RouviDog
    Wenn dies zutrifft, dann habe ich doch eine Chance, rechtlich dagegen anzugehen, da ich ja am 30.11.06 in den Genion L gewechselt habe und somit die neuen Preise für alle noch nicht existierten.


    Wird man vernünftigerweise so sehen müssen.


    Man kann sich ja nicht mit geänderten Tarifen einverstanden erklären, die zum fraglichen Zeitpunkt noch gar nicht veröffentlicht waren.

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Um deine Frage zu beantworten:
    Richtig! Natürlich stellt O² die Anrufe weiter, aber auf deinen Wunsch.


    Nein, eben nicht auf meinen Wunsch!


    Mein Wunsch war es, dass O2 die Anrufe bis zum Zeitpunkt meiner Kündigung weiterleit. Ich habe zum Termin X gekündigt, danach soll O2 keine Anrufe mehr weiterleiten, meine SIM deaktivieren und die Nummer rausrücken.


    Ab dem Zeitpunkt der Kündigung ist der Vertrag für mich tot und die SIM aus dem Handy. Dementsprechend KANN ich die Weiterleitung ja gerade nicht mehr deaktivieren. Es gibt ja keinen Vertrag mehr, also gibt es auch für mich keine Weiterleitung mehr. Im Gegenteil: Wenn ich nach dem Tag X meine Weiterleitung deaktiviere, dann muss ich dafür mein Handy wieder einschalten und mich ins System einwählen. Und vor dem Tag X kann es für mich keine Pflicht gegen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Zu dem Zeitpunkt bin ich noch zahlender Kunde und nehme eine Leistung in Anspruch, für die ich zu dem Zeitpunkt auch noch zahle.


    Wenn O2 danach meinen Vertrag einfach weiterlaufen lässt, obwohl ich gekündigt habe und zusätzlich auch noch anrufe weiterleitet, obwohl ich mit der Kündigung ja auch diese Weiterleitung gekündigt habe, dann geschieht das NICHT auf meinen Wunsch.


    Dass mir das nicht ganz unrecht ist, steht auf einem anderen Blatt.

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    Original geschrieben von Jula
    Na ja, ich sehe das aber auch so. Bei ner Rufumleitung nimmst du noch die Dienste in Anspruch. Wenn der Vertrag aber aus deiner Sicht gekündigt ist, darfst du auch keinen Nutzen mehr draus ziehen! Und schon gar nicht die Dienste beanspruchen.


    Es geht nicht darum, ob man Dienste in Anspruch nimmt.


    Es geht darum, ob man selber sich so verhält, dass das Verhalten als Rücknahme der Kündigung zu verstehen ist.


    Das ist normalerweise der Fall, wenn man Dienste in Anspruch nimmt, weil man dann ja nach der Kündigung eine Handlung vornimmt.


    Wenn ich aber vor der Kündigung eine Rufnummernumleitung einrichte, widerspreche ich nicht meiner Kündigung.


    Und nach der Kündigung mache ich ja nix mehr. O2 stellt ja die Anrufe weiter.


    In welcher Handlung soll die Rücknahme der Kündigung zu sehen sein?

    Wo ist da der Denkfehler? Es kommt doch nicht darauf an, ob man Kosten verursacht. Dann würde ja auch die reguläre Grundgebühr dazu führen, dass man Kosten verursacht und nicht kündigen kann.


    Außerdem ist man ja sicher auch bei einer regulären Kündigung nicht dazu verpflichtet, vor Vertragsende alle Rufumleitungen auszuschalten.


    Wenn man einen Kündigungsgrund hat und deswegen kündigt, ist es doch nicht mein Problem, wenn O2 meinen Vertrag nicht abstellt und deswegen noch Anrufe weiterleitet.

    Ich habe eine interessante Idee für alle, die gerne kündigen wollen, aber ihre bisherige Nummer behalten wollen:


    - Man besorgt sich eine günstige Prepaid-Variante mit einer neuen Nummer
    - Man stellt kurz vor der Kündigung eine Rufnummerumleitung auf die neue Nummer ein
    - man kündigt, macht sein handy aus und packt die neue karte rein



    Vorteil: Man ist - bis O2 die Kündigung durchführt - auch unter der alten nummer erreichbar


    O2 kann einem keinen strick daraus drehen, da man selber nach der kündigung aktiv nichts macht, was irgendwie als widerruf der kündigung ausgelegt werden könnte...

    Zitat

    Original geschrieben von maulfaul
    Hier geht es - im wesentlichen - um die Bestandskunden vor dem 28.11.2006,
    nicht um die Neukunden nach diesem Datum.


    Die Neukunden könnten aber überlegen, ob sie wegen der "Neustrukturierung" der Auslangsgebühren kündigen können.


    Oder man wartet eben, bis die nächste Preisänderung einer "Nebenleistung" von O2 bekannt wird. Wird sicher nicht lange dauern.

    Mal eine Frage an alle, die gekündigt haben:


    Wie wollt Ihr weiter vorgehen? Man sollte jetzt ja so langsam mal Nägel mit Köpfen machen...


    Werdet Ihr


    a) Nach dem Brief von O2 aufgeben (nach dem Motto: Wenigstens weiß O2 jetzt, dass ich es scheiße finde...)


    b) Handy aus, Karte aus und immer schön die Abbuchungen zurück gehen lassen (und warten, bis O2 entweder aufgibt oder vor Gericht verliert)


    c) Handy aus, Karte raus und selber gegen O2 klagen (auf Feststellung, dass die Kündigung wirksam war)


    Vielleicht könnten wir ja gemeinsam mal die Vor- und Nachteile diskutieren, um so den einen oder anderen Zweifler an die Hand zu nehmen und zum mitmachen zu gewinnen...

    Natürlich muss eine eine Kündigung nicht akzeptiert werden, um wirksam zu sein.


    Dass O2 die Kündigung nicht anerkennt (ich will es mal so ausdrücken) hat praktisch aber schon einige Nachteile.


    So ist es für mich zZ praktisch nicht möglich, meine O2 Nummer portieren zu lassen, da ein anderer Anbieter eine Kündigungsbestätigung verlangt.


    Wobei sich hier die Frage stellt, ob man in diesem Zusammenhang einen Anspruch gegen O2 auf die Erteilung einer ebensolchen hat? Ich befürchte, nicht.


    Natürlich kann ich warten, bis O2 mich verklagt. Wenn ich die Nummer aber schnellstmöglich haben will, nützt mir das nicht viel, weil O2 damit sicherlich einige Zeit warten wird.


    Wie geht Ihr vor?


    Ich habe mir überlegt, O2 anwaltlich eine Frist zum Schreiben einer Kündigungsbestätigung zu setzen und andernfalls eine Feststellungsklage anzudrohen, damit mal etwas Schwung in die Sache kommt.


    Vielleicht beschäftigt sich dann ja auch endlich mal ein O2-Mitarbeiter mit meinem Fall, der etwas mehr Kompetenz hat, als E-Mails aus Textstücken zusammenzubasteln.

    Zitat

    Original geschrieben von k0rbi
    Das gerade ist es ja. Mein Handy ist nicht von nokia, sony etc. sondern von O2. Die Abwicklung läuft immer über O2. Daher meine Frage bezüglich Abwicklung...


    Ich dachte, ich hätte auch das mit meinem Beitrag geklärt... ;)


    Also: O2 haftet bei dir als Verkäufer im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistung.


    Ganz normal, hat nix mit dem gekündigten Mobilfunkvertrag zu tun. Du hast ja nur den Mobilfunkvertrag gekündigt, der Kaufvertrag bleibt wirksam. Und die Käuferrechte ergeben sich aus dem Kaufvertrag.


    Also: Einer SoKü steht nix mehr im Wege... :)