Natürlich muss eine eine Kündigung nicht akzeptiert werden, um wirksam zu sein.
Dass O2 die Kündigung nicht anerkennt (ich will es mal so ausdrücken) hat praktisch aber schon einige Nachteile.
So ist es für mich zZ praktisch nicht möglich, meine O2 Nummer portieren zu lassen, da ein anderer Anbieter eine Kündigungsbestätigung verlangt.
Wobei sich hier die Frage stellt, ob man in diesem Zusammenhang einen Anspruch gegen O2 auf die Erteilung einer ebensolchen hat? Ich befürchte, nicht.
Natürlich kann ich warten, bis O2 mich verklagt. Wenn ich die Nummer aber schnellstmöglich haben will, nützt mir das nicht viel, weil O2 damit sicherlich einige Zeit warten wird.
Wie geht Ihr vor?
Ich habe mir überlegt, O2 anwaltlich eine Frist zum Schreiben einer Kündigungsbestätigung zu setzen und andernfalls eine Feststellungsklage anzudrohen, damit mal etwas Schwung in die Sache kommt.
Vielleicht beschäftigt sich dann ja auch endlich mal ein O2-Mitarbeiter mit meinem Fall, der etwas mehr Kompetenz hat, als E-Mails aus Textstücken zusammenzubasteln.