Beiträge von kris781

    Zitat

    Original geschrieben von k0rbi
    noch ein Nachtrag: Wie sieht es mit der Garantie des Gerätes aus? Ich hab ein Gerät von O2 selber (Xda Neo). Die Garantie darf ja eig. nicht verloren gehen, aber wie läuft in so einem Fall die Garantieabwicklung?


    Erst einmal ein paar grundsätzliche Sachen.


    Auch wenn es häufig in einen Topf geworfen wird: Garantie und die Mängelgewährleistung des Verkäufers sind unterschiedliche Dinge.


    Die Mängelgewährleistung des Verkäufers ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Käufer eines mangelhaften Handys kann sich also (innerhalb von zwei Jahren) an den Verkäufer wenden und Reparatur bzw. Umtausch oder sogar Geld zurück verlangen.


    Da der Handykaufvertrag wirksam ist, kann man also auch nach Kündigung des Mobilfunkvertrages mit seinem defekten Handy in einen O2-Shop gehen und Reparatur oder Austausch verlangen.


    Eine Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird freiwillig gegeben. (Wenn man sie aber gewährt hat, dann ist der Garant selbstverständlich daran gebunden). O2 selber gewährt - soweit ich weiß, zumindest habe ich es noch nie gehört - keine Garantie (haftet also nur nach der gesetzlichen Mängelgewhrleistung, siehe oben).


    In vielen Fällen gewähren aber die Hersteller des Handys eine eigene Garantie (sog. Herstellergarantie). Die ist wiederum gänzlich vom gekündigten Mobilfunkvertrag unabhängig, kann also auch problemlos in Anspruch genommen werden.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Auch nach Kündigung des Mobilfunkvertrages kann man bei einem defekten Handy innerhalb der zwei Jahre Gewährleistungsrechte bei O2 geltend machen und sich im Garantiefall auch an den Hersteller wenden, wenn dieser eine Herstellergarantie gegeben hat.


    Man steht also durch die Kündigung nicht schlechter da, als vorher.

    Auch ich kann nur bestätigen: O2 kann nach einer Kündigung kein Geld für das Handy verlangen.


    Neben den genannten Gründen (O2 hat durch eigenes Fehlverhalten den Kündigungsgrund geschaffen) gilt auch ein ganz formaler Grund:


    Der Kaufvertrag über das Handy ist grundsätzlich vollkommen unabhängig von dem Mobilfunklaufzeitvertrag. Natürlich hat sich O2 gedacht, dass sie die Handysubvention durch die monatlichen Beiträge wieder reinbekommen. Es besteht also eine wirtschaftliche Verbindung zwischen dem geringen Kaufpreis und der monatlichen Grundgebühr. Es ist aber keine rechtliche Verbindung!!! Wenn der Mobilfunkvertrag also gekündigt wird, berührt das nicht die Wirksamkeit des Kaufvertrages.


    Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn der Kündigungsgunrd nicht durch das Fehlverhalten von O2 geschaffen wurde, sondern vom Kunden. Dann kann O2 allerdings Ersatz für die monatlichen Grundgebühren verlangen - was letzlich ja auf dasselbe hinausläuft. Aber auch dann ist es genau genommen falsch, wenn die O2-Hotline behauptet, man müsse Ersatz für die Handykosten bezahlen. Auch dann geht es nur um die entgangene Grundgebühr.

    Zitat

    Original geschrieben von Bienenmann
    Was heisst ansonsten? Ansonsten kann o2 auch darauf vertrauen dass ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag vom Vertragspartner eingehalten wird. Und dieser kann nicht einfach so kündigen. Es ist also vielmehr die Frage, ob 1. etwa durch rechtlich eindeutig wird, dass ein Sonderkündigungsrecht nach BGB besteht, oder 2. O2 einlenkt und etwa aus Kulanz die Kunden gehen lässt.
    Bis dahin kann man meines Erachtens in diesem speziellen Fall keinesfalls darauf vertrauen dass eine Sonderkündigung o2 gegenüber wirksam wird/ist.


    Gruß
    Till


    Du hast meinen Beitrag wohl leider nicht richtig verstanden oder ich habe mich unklar ausgerückt.


    Es ging mir nicht darum zu erörtern, ob ein Sonderkündigungsrecht durch die Preiserhöhung besteht (davon gehe ich aber aus den schon x-mal genannten Gründen aus).


    Es ging mir nur darum, dass wenn man ein solches Recht bejaht und man bereits gekündigt hat, O2 die Kündigung NICHT dadurch unwirksam werden lassen kann, in dem man nachträglich dem Kunden Recht gibt und sagt: Okay, Du darfst doch wieder zu den alten Preisen telefonieren.


    Zuvor wurde in einem Beitrag die Befürchtung genannt, dass O2 ja vielleicht nachträglich die Preiserhöhung wieder zurücknehmen kann, so dass die Kündigungen nachträglich wieder unwirksam würden. Diese Bedenken wollte ich zerstreuen.


    Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, hängt nur damit zusammen, ob zum Zeitpunkt der Kündigung ein wichtiger Grund vorlag, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

    Zitat

    Original geschrieben von dakota104
    Da mit dem Artikeln in der FAZ und der Computerbild der Imageschaden für das Unternehmen 02 immer größer wird und um Kündigungen abwenden zu wollen /müssen , gehe ich davon aus , dass o2 demnächst diese Preiserhöhungen zurück ziehen wird. Damit entfällt ja auch wieder der Kündigungsgrund.


    Nur für diejenigen, die noch nicht gekündigt haben.


    Ansonsten kommt es nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung der Grund bestand. Eine wirksame Kündigung kann nicht nachträglich wieder unwirksam werden.


    Natürlich kann man seine Kündigung dann wieder zurückziehen. Dass ist dann aber freiwillig.


    Ansonsten kann man auf die Wirksamkeit vertrauen. Man hat ja ggf. auch schon anderweitig Verträge abgeschlossen usw.

    Zum Fax:


    Nach meiner Einschätzung spricht erst einmal nichts dagegen, die Kündigung per Fax zu schicken.


    In den O2 AGBs ist geregelt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Nach § 127 Abs. 2 BGB reicht dann auch die "telekommunikative Übermittlung" (=Fax) aus, es sei denn, dieses ist im Vertrag anders geregelt. In den O2 AGBs steht aber nur, dass die Schriftform nicht nur die elektronische Form (=E-Mail) ersetzt werden kann.


    Also kann man hier wirksam mit Fax kündigen.


    Davon zu trennen ist die Frage der Beweisbarkeit. Da bei einer Sonderkündigung aber keine Fristen einzuhalten sind, spricht - für meine Begriffe - nichts dagegen, die Kündigung zu faxen. Wenn man dann nach einer gewissen Zeit keine Eingangsbestätigung bekommen hat, kann man ja immer noch die teurere Variante eines Einschreibens wählen.


    Und bei allem berechtigten Ärger über O2 (ich hab ja auch gekündigt) so hat der Laden bisher noch den Eingang jeder Kündigung bestätigit, die ich mit einfachem Brief oder Fax geschickt habe.

    Okay, lassen wir den HSV und werden wir wieder sachlich.... ;)


    Wir können uns vielleicht darauf einigen: Wenn man tatsächlich nur kündigt um zu hoffen, dass O2 danach sofort klein beigibt, dann hast Du Recht und es ist nur Portoverschwendung.


    Aber wenn man die Sache durchzieht (und es GIBT welche, die das auch machen), dann hat man sehr gute Chancen, damit durchzukommen. Das sehe nicht nur ich so, das ist auch die Einschätzung sämtlicher Juristen, die dazu mal was gesagt haben (Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen etc...) mit Ausnahme der O2-Hausjuristen.


    Die Sache ist aber doch die: Wenn man sich darüber ärgert, dass zu wenige den Mumm haben, O2 etwas entgegenzusetzen, dann bewirken doch Deine Postings das genaue Gegenteil und es werden noch mehr Leute davon abgehalten, etwas gegen die Machenschaften von O2 zu unternehmen.


    Noch etwas zu den Präzedenzfällen: Natürlich ist es nicht so wie in den USA, dass Gerichte selbst unmittelbar Recht mit (allgemeingültiger) Gesetzeskraft sprechen. (Mit Ausnahme vom Verfassungsgericht, aber das wird sich sicherlich nicht um O2-Sonderrufnummern kümmern...) Aber trotzdem sind auch bei uns die Gerichte an die Rechtsauffassungen der Gerichte höherer Instanzen gebunden. Und auch wenn das Amtsgericht Berlin (an dem mich O2 verklagen müsste) nicht unmittelbar an ein Urteil des AG München (zum Beispiel) gebunden ist, so ist es doch sicherlich ein schlagkräftiges Argument, wenn man sagen kann, ein anderes Amtsgericht hat in einem solchen Fall schon in meinem Sinne entschieden.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Was willst Du denn sonst machen, mit den Füßen aufstampfen und sagen, ich will die alten Konditionen wieder haben? Meinst Du das klappt? Wohl kaum.


    Eine fristgerechte ordentliche Kündigung erreicht mehr und macht mehr Eindruck, als diese aussichtslose Portovernichtung.


    Was soll denn diese sinnlose Miesmacherei? Oder hast Du auch ein inhaltliches Argument dafür, dass die Kündigungen aussichtslos sind?


    Was ist denn los? Bist du frustriert, weil der HSV auf Platz 18 steht? ;)


    Eine fristgerechte Kündigung erreicht bei mir, dass ich noch 1 Jahr und 9 Monate bei O2 bleiben muss... Also gar nix!