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Ich habe heute die E-Mail von CM über "günstigere" Datentarife bekommen.
Zuerst dachte ich "wow, e n d l i c h ziehen die mit den anderen Discountern nach" und erwartete etwas wie 24 Cent / MB.
Aber dann: Zeitbasierte Abrechnung, 9 Cent / min
Was für eine Enttäuschung! Das ist ja fast wieder so schlimm, wie damals, als WAP gerade neu eingeführt wurde! Ich dachte wirklich, dass wir diese Zeiten hinter uns gelassen hätten.
Und mir diesen Scheißtarif noch mit den Worten "bis zu 97% günstiger" verkaufen zu wollen, empfinde ich schon als Frechheit.
Was mache ich denn mit dem Handy unterwegs? Ich klick mir hier und da 'ne Inernetseite an oder lade mir 'ne E-Mail runter bzw. beantworte eine.
Jeder Klick jetzt also ca. 9 Cent.... Bravo!!!!!!
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Und ich kann Dein Posting nicht so ganz nachvollziehen...
11,4915 € für 20 min macht zzgl. Mwst. von 19 % genau 0,69 Cent pro Minute. Was ist daran bemerkenswert oder was soll daran günstig sein?
Bei dem anderen Gespräch wird irgendein Teilbetrag mit einem Guthaben oder ähnliches verrechnet worden sein.
Zitat
Original geschrieben von Kaikoura
hier wird immer behauptet das O2 so wahnsinnig viel geld für 0180 nummern nimmt. :confused:
kann ich nicht ganz nachvollziehen oder haben die die preise schon gesenkt???
ich habe aktuel in der letzten rechnung für 00:19:50 dauer 11,4915€ ür ein gespräch mit der versatel hotline 01805....... bezahlt.
was mich allerdings wundert, ist das ich für 00:02:10 dauer 1,2648€ zur gleichen nummer bezahlt habe.
wo ist da der unterschied???? das erste ist ein +FZ Sprache und das zweite ein FZ Sprache und mit G über dem betrag abgebildet?
das heißt wenn ich die zeichen richtig deute das der betrag schon verrechnet wurde.
:confused: :confused: :confused:
ich versteh die einfach nicht mehr.
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Zitat
Original geschrieben von aleman
mit welcher Begründung haben Eure Anwälte eigentlich die Feststellungsklage an Eurem Wohnort und nicht bei O2 (in München) eingereicht?
Steht - schön zusammengefasst, und mit der Autorität eines Richters geschrieben - auf Seite 2 ganz oben des betreffenden Urteils vom AG Charlottenburg.
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Zitat
Original geschrieben von EricssonFreak
kris781: Das von dir bei rapidshare verlinkte Urteil aus Charlottenburg ist laut rapidshare vom Uploader gelöscht worden. Hat dich O2 etwa dazu gezwungen? 
Gruß ///Freak
http://rapidshare.com/files/43989652/o2urteil.pdf.html
Geht wieder...
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Original geschrieben von Straicher
"...die Seiten schreiben aber auch nur das was sie wollen. Alle prozesse dieser Art wurden bisher zugunsten von o2 entschieden. Wir sehen daher diesen Einzelfall als nicht bindend an und es wird sicherlich in die nächste Instanz gehen, da ja bisher immer anders entschieden wurde von Gerichten anderer Städte..."
Hier müssen die Aussagen aus dem O2-Chat mal richtig gestellt werden:
- Der Fall wird defintiv nicht in die nächste Instanz gehen, da Rechtsmittel gegen das Charlottenburger Urteil nicht zulässig sind.
- Im Übrigen setzt gerade das Urteil vom AG Charlottenburg höchstrichterliche Rechtsprechung um, denn im im Gegensatz zum Münchener Urteil beruft sich das AG Charlottenburg auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der am 13. Dezember 2006 urteilte, dass Preisanpassungsklauseln nur dann wirksam sind, wenn sie ein Kündigungsrecht des Kunden beinhalten. Hier ging es zwar nicht direkt um Mobilfunkverträge, dennoch ist das Urteil vom BGH übertragbar.
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Original geschrieben von ganymed
Soweit ich weiß, muss der alte Anbieter die Nummer nur freigeben, wenn der Vertrag laufzeitgemäß beendet wurde.
Nein, das hat damit nichts zu tun. Der Anbieter ist in jedem Fall dazu verpflichtet.
Dass es praktische Probleme geben kann, da der Ablauf hier von dem ansonsten praktiziertem Standardablauf abweicht, ist etwas anderes.
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Zitat
Original geschrieben von surfkiller20
Nur ob jemals so weit kommt, wage ich doch zu bezweifeln...
Das ist in der Tat sehr zweifelhaft.
Klagen von O2 gegen (ehemalige) Kunden und umgekehrt werden wegen des geringen Streitwertes fast ausschließlich vor Amtsgerichten verhandelt werden. Der geringe Streitwert füht auch dazu, dass Rechtsmittel gegen diese Urteile nicht zugelassen sind.
Die einzige Möglichkeit, dass sich ein "höheres" Gericht mit diesen Fällen beschäftigt, wäre eine Verbandsklage einer Verbraucherschutzvereinigung (zB Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) gegen die Verwendung der betreffenden AGB-Klausel.
Wollen wir mal hoffen, dass sich die Verbraucherzentrale dieser Problematik annimmt.
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Original geschrieben von Bilker
ich habe im februar a.o. gekündigt und alle rechnungen nur unter vorbehalt überwiesen.
muss ich jetzt wirklich zum anwalt gehen und eine feststellungsklage einreichen?
oder reicht evtl. auch ein brief vom anwalt mit verweis auf das urteil in char.??
Inwiefern O2 Einsicht zeigt, kann doch keiner vorhersehen. So wie es sich anhört, stellt O2 anscheinend weiterhin auf stur.
Wenn O2 uneinsichtig bleibt, musst Du leider klagen. Und da Du von O2 Geld haben willst, wird Dein Anwalt dann eine Leistungsklage erheben, keine Feststellungsklage.
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Original geschrieben von Boeschop_first
Das bleibt ab zu warten...
Ein anderes Gericht kann natürlich wieder anders entscheiden.
Was ich meinte: Nach dem Urteil des AG Charlottenburg besteht eine Kündigungsmöglichkeit unabhängig davon, welche AGB gelten.
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Ich würde sagen, es kommt immer drauf an welche AGB`s man...
Nein, auf die AGB kommt es nicht an.