Beiträge von kris781

    Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    eine andere Frage ist aber, wie es mit den ab 2004 gültigen AGB aussieht, da ja hierbei das Wörtchen "Nebenleistung" seinen Weg in die ehemalige Ziffer 15 und jetzige Ziffer 12 gefunden hat. Gruß ///Freak


    Die Entscheidung des AG Charlottenburg geht auch darauf ein (Seite 3, "Im Übrigen wäre die fristlose Kündigung ... auch dann für wirksam zu erachten, wenn von der Geltung der AGB ... Stand Juli 2006 ausgegangen würde"): Die betreffende Klausel ist nichtig.


    Man darf sich von den Nummern der Klauseln nicht verwirren lassen, die "Nebenleistungsklausel" ist mehrfach umgezogen, der Inhalt blieb aber gleich.

    Kann mir mal jemand erklären, warum hier alle so scharf darauf sind, in dieses "Premiumprogramm" zu kommen? Was ist so wahnsinnig toll daran?


    - Kostenlose Hotline? Ist doch nichts besonderes, okay, man wird vielleicht 30 sek eher verbunden, aber das ist jetzt auch nicht der Knaller


    - günstigere Handypreise? Die hingen doch immer schon vom Umsatz ab, ist doch nix neues


    - 50%-Rabatt auf schicke Taschen, Jacken und Mützen mit O2-Werbung? Ich hab mich eh schon immer gefragt, warum man Geld dafür zahlen soll, als Werbeträger durch die Gegend zu laufen.


    - Pionierwelt? O2 sucht ein paar Testkarnickel für unausgereifte Produkte, hat kein Bock mehr, Geld in die Marktforschung zu stecken, und findet Leute, die es für lau machen, indem manihnen Honig um den Mund schmiert


    Klar ist das alles nicht ganz verkehrt, aber der Wind der hier um die Sache gemacht wird, ist echt nicht gerechtfertigt. Erinnert mich irgendwie an eine Dorfdisco, in der alle in den VIP-Bereich wollen und sich ungeheur toll vorkommen, wenn sie ein dementsprechendes Armband haben, obwohl da auch nur n paar Salzstangen auf den Tischen stehen.

    Re: O2 Sonderkuendigung


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    Original geschrieben von mupp
    Wie soll ich nun reagieren?


    Ich kann verstehen, dass solche Briefe von O2 bei einigen Kündigern den gewünschten Effekt erzielen, nämlich dass man unsicher wird.


    Ich selber reagiere nicht auf solche Schreiben - allerdings habe ich ja auch bereits eine Klage laufen, daher sind Androhungen in Bezug auf Inkassobüros ohnehin lächerlich.


    Also: Wenn Du es so machen willst, wie ich, dann bleib gelassen.


    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst (was ich - wie gesagt - verstehen kann), dann zahle. Zahle aber mit dem Hinweis, dass Du nur unter Vorbehalt zahlst und ohne die Unwirksamkeit der Kündigung anzuerkennen. Trage dieses Notfalls auf den Überweisungsbeleg ein.


    Dann ist das Geld zwar erst mal weg, aber Du kannst - wenn sich später ein anderes Gericht gegen O2 entschieden hat und du dadurch wieder Mut bekommen hast ;) - die Zahlungen wieder aussetzen bzw. dann das unter Vorbehalt gezahlte Geld zurückverlangen.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das weiß ich auch, daß dieses Urteil rein rechtlich nur für den Einzelfall gilt. Aber O2 wird sich auf dieses Urteil berufen und keine Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung für Sonderrrufnummern akzeptieren. Und die Chancen in einer weiteren Instanz ein anderes Urteil zu erzielen sind sehr gering.


    O2 hat auch schon vorher keine Kündigungen "akzeptiert" - (wenn man darunter versteht, dass sie es unterlassen, weiter Rechungen zu schreiben und die Telefonnummer zur Portierung freizugeben, ansonsten muss eine Kündigung nicht akzeptiert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen). Insofern hat sich durch das Urteil also nichts geändert.


    Und bei einer höheren Instanz muss kein anderes Urteil erzielt werden. Jedes Verfahren zwischen O2 und dem jeweiligen Kunden beginnt wieder am AG (Wohnsitz des Kunden) und das Urteil vom AG München hat keinerlei Bindungswirkung.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das ganze Nachkarten bringt nichts mehr, die Sache mit den Sonderrufnummern ist seit dem Gerichtsurteil gelaufen. Leider! Da hilft nur eins, die teueren Sonderrufnummern mit "Tocall" oder "Sparruf" umgehen.


    Natürlich ist es nicht dumm, die genannten Dienste in Anspruch zu nehmen.


    Trotzdem solltest Du nicht von Dingen sprechen, von denen Du augenscheinlich nicht so viel verstehst bzw. Du Dich nicht ausreichend informiert hast. Behauptungen, die ohne Sachkenntnisse ins Blaue hinein gemacht werden, helfen in einem Forum keinem weiter.

    Re: Inhalt des Urteils


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    Original geschrieben von Keyle Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist.


    Das kann ich nicht verstehen.


    Unter welchem Gesichtspunkt hat der Kläger denn unter dieser Prämisse eine Kündigung verlangen wollen?

    Es gibt keine Datenbank, in der jedes Urteil eines Amtsgerichts zu finden ist, erst Recht nicht nach so kurzer Zeit.


    Trotzdem bitte ich darum, hier mal nicht in Panik zu verfallen.


    Ohne den genauen Inhalt des Urteils ist es doch gar nicht möglich zu sagen, ob und was für Folgen das für für andere Fälle haben kann.


    Immerhin haben wir bis jetzt nur die Interpretation von o2, wonach das Urteil Aussagen soll, dass die Tarife zu Sonderrufnummern nicht Vertragsbestandteil geworden sind.


    Aber wir wissen nicht, auf was sich der Kläger in dem Fall berufen hat. Wir wissen nicht, wann und zu welchen Konditionen der Kläger hier einen Vertrag mit O2 geschlossen hat.


    Aus diesem Grund kann man aus einem einzigen Amtsgerichtsurteil nicht allzuviel schließen.