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Original geschrieben von Dr. P
Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?
Dann antworte ich mir halt selber
Die Ware kann unfrei zurückgeschickt werden, bei teureren Gegenständen sollte die Originalverpackung mindestens mit Packpapier umwickelt werden.
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Re: Re: Re: BB Storm synchronisieren
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Original geschrieben von ajojeda
Wir sind gerade dabei, das Telefon zu wandeln, bekamen aber zu hören, dass man uns ja nicht vertraglich zugesichert hätte, das es Sync-fähig wär. :confused:
Gab es bei Vodafone nicht für den Storm eine Testaktion? M.E. kann man innerhalb dieser Zeit das Telefon gegen ein anderes tauschen
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Da die Frage wohl eher untergegangen ist, als daß es keiner weiß, stelle ich die Frage nun nochmal. Vielen Dank im Voraus.
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Original geschrieben von Dr. P
Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?
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Original geschrieben von Robert Beloe
Bei Trockenrasierern kommt es nach meiner Erfahrung auf zwei Elemente an:
1. Wie häufig rasierst Du Dich? Einen Drei-Tage-Bart kann man (anders als mit einem Philishave) mit einem klassischen Braunrasierer nicht gut rasieren, wenn ich mich recht erinnere, obwohl ich annehme, dass sich das verbessert hat.
2. Was für einen Bartwuchs hast Du? Kreuz und quer? Auch das muss bei der Wahl des Gerätes berücksichtigt werden.
Weil mir das zu kompliziert, rasiere ich mich seit Jahren im Gesicht meistens nass. Mit einem altmodischen Zweiklingenrasierer! 
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1. Ich rasiere mich alle drei-vier Tage. Da ich relativ blonde Haare habe, ist das optisch ausreichend.
2. Würde meine Bartwuchs nicht als kreuz und quer beschreiben, kann mir einen Kreuz und Quer Bartwuchs allerdings auch nicht so recht vorstellen.
Ich werde wohl keinen anderen Trockenrasierer mehr probieren, irgendwie ist die Nassrasur doch "kerniger" 
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Angespornt von diesem Thread dachte ich, es wird Zeit für den ersten Elektrorasierer. Da ich die Gillette Nassrasierer bevorzuge, wurde es der Braun 790cc. Entweder bin ich zu blöd zum trockenrasieren oder mir fehlt die Übung oder der Rasierer ist für meine Haut/Haare nicht geschaffen, das Ergebnis ist jedenfalls unbefriedigend. Selbst nach 15 Minuten rasieren fühlt sich mein Hals nahezu unrasiert an, so dass ich nass nachrasieren muß.
Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?
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Mich hat das Nokia 8800 von meiner Handykaufsucht befreit, benutze es noch heute (Die Haptik ist unerreicht und telefonieren kann es auch, was will man mehr). Nur für die Twincard benötige ich noch ab und zu ein neues Handy, das kürzeste war das Samsung QBowl.
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Erstaunlich ist auch, daß die Krankenkasse nicht vor Monaten auf den Wegfall des Versicherungsshutzes hingewiesen hat, normalerweise sind Krankenkassen sehr an Beiträgen interessiert.
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Auch der aktuelle Spiegel, Nr. 46 äußert sich sehr kritisch zu dem Thema.
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Original geschrieben von CLK
Eine Änderung ist sehr wohl möglich, siehe mein obiges Posting zu § 173 AO.
Stimmt unbedingt, da grds. das Abflußprinzip des § 11 EStG gilt und eine neue Tatsache i.S.d. § 173 AO vorliegt. Grobes Verschulden ist selbstredend auszuschließen, wenn die Abrechnung erst nach Abgabe der Steuererklärung vorliegt.
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Original geschrieben von CLK
Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Die Festesetzungsverjährung (§§ 169 ff AO) für den Bescheid (§§ 118 AO) ist noch nicht abgelaufen (Hemmunggsgründe bleiben daher hier außen vor), also kann der Bescheid gem. den allgemeinen Änderungsregeln (§ 129 AO, §§ 172 ff AO) geändert werden.
Die neue Tatsache ist die Abrechnung der Hausverwaltung, das Verschulden für die verspätete Bekanntgabe liegt bei der Hausverwaltung und daher nicht beim Steuerpflichtigen.
Subsummiert bedeutet dies dass der Bescheid unter Verweis auf o.g. Paragraf mit Einreichung des Nachweises der haushaltsnahen Dienstleistung (wenn alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 35a EStG gegeben sind) immer noch geändert werden kann.
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In diesem Sinne, Betriebskostenabrechnung kopieren, einen Dreizeiler mit der Bitte um Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnung aufsetzen, und gut is.