Beiträge von Dr. P

    Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?


    Dann antworte ich mir halt selber ;) Die Ware kann unfrei zurückgeschickt werden, bei teureren Gegenständen sollte die Originalverpackung mindestens mit Packpapier umwickelt werden.

    Re: Re: Re: BB Storm synchronisieren


    Zitat

    Original geschrieben von ajojeda
    Wir sind gerade dabei, das Telefon zu wandeln, bekamen aber zu hören, dass man uns ja nicht vertraglich zugesichert hätte, das es Sync-fähig wär. :confused:


    Gab es bei Vodafone nicht für den Storm eine Testaktion? M.E. kann man innerhalb dieser Zeit das Telefon gegen ein anderes tauschen

    Da die Frage wohl eher untergegangen ist, als daß es keiner weiß, stelle ich die Frage nun nochmal. Vielen Dank im Voraus.



    Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?


    1. Ich rasiere mich alle drei-vier Tage. Da ich relativ blonde Haare habe, ist das optisch ausreichend.


    2. Würde meine Bartwuchs nicht als kreuz und quer beschreiben, kann mir einen Kreuz und Quer Bartwuchs allerdings auch nicht so recht vorstellen.


    Ich werde wohl keinen anderen Trockenrasierer mehr probieren, irgendwie ist die Nassrasur doch "kerniger" ;)

    Angespornt von diesem Thread dachte ich, es wird Zeit für den ersten Elektrorasierer. Da ich die Gillette Nassrasierer bevorzuge, wurde es der Braun 790cc. Entweder bin ich zu blöd zum trockenrasieren oder mir fehlt die Übung oder der Rasierer ist für meine Haut/Haare nicht geschaffen, das Ergebnis ist jedenfalls unbefriedigend. Selbst nach 15 Minuten rasieren fühlt sich mein Hals nahezu unrasiert an, so dass ich nass nachrasieren muß.


    Da ich eine Geld-zurück-Garantie habe, frage ich mich, wie der Rasierer zu Braun geschickt wird, unfrei oder per Einschreiben?

    Zitat

    Original geschrieben von CLK


    Eine Änderung ist sehr wohl möglich, siehe mein obiges Posting zu § 173 AO.


    Stimmt unbedingt, da grds. das Abflußprinzip des § 11 EStG gilt und eine neue Tatsache i.S.d. § 173 AO vorliegt. Grobes Verschulden ist selbstredend auszuschließen, wenn die Abrechnung erst nach Abgabe der Steuererklärung vorliegt.


    In diesem Sinne, Betriebskostenabrechnung kopieren, einen Dreizeiler mit der Bitte um Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnung aufsetzen, und gut is.