Beiträge von Vahid

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    Original geschrieben von TM1 Bitte nenne mir einen Fall, in dem PayPal erfolgreich einen Mahnbescheid erwirkt und bei Einspruch dagegen erfolgreich die betr. Zahlung eingeklagt hat.


    Wenn ein Pfändungsbeschluss erwirkt wurde, wird das nicht veröffentlicht. Es mag Foren im Internet geben, wo Leute darüber berichten, danach darfst du aber selber suchen.


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    Ganz besonders in einem mit dem "Notebook-Fall" vergleichbaren Fall, also wenn die ursprünglich eingegangene Zahlung von PP auf das Girokonto bereits transferiert wurde und PP dann später irgendwann mal mit "Rückforderungen" kam.
    Ein einziger Fall würde genügen um mich zu überzeugen.


    Ich will dich nicht überzeugen, sondern andere davor bewahren, deinen Äußerungen zu glauben. Obige Äußerung bezieht sich auf den Käuferschutz, oder?


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    Bevor Du Dich also derart äusserst, solltest Du mal überlegen ob hier - im beschriebenen oder ähnlichen Fällen - irgendeine Zahlungspflicht vorliegt, die PP durchsetzen könnte.


    Du bezahlst etwas mit PayPal, erkennst aber nicht wo eine Zahlungspflicht liegen könnte?


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    Übrigens mahnt PP soweit mir bekannt, noch nicht einmal per Inkasso oder Anwalt - die Fragwürdigkeit solcher Forderungen ist eben sehr wohl bekannt.


    Das soll übrigens nicht heissen, dass es einen Freibrief gibt, PP-Forderungen niemals zu bezahlen.


    Können wir uns darauf einigen, dass du dir deine Theorie noch mal in Ruhe überlegst und dich bis dahin zu dem Thema zurückhältst?

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    Original geschrieben von TM1


    würde ich einfach die Lastschrift mit der man PP bezahlt, widerrufen (bzw. im Falle man VK ist und PP die bereits ausgezahlte Zahlung zurückfordert, einfach ignorieren).


    Du unterliegst wie viele andere auch dem Irrtum, dass sich durch eine Lastschriftrückgabe etwas an der vertraglichen Situation und der Zahlungspflicht ändert.


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    PP müsste seine Forderung dann vor einem deutschen Gericht durchsetzen - das haben sie aber soweit bekannt noch nie getan. Wohl weil sie wissen, dass das aussichtslos wäre.


    Sie werden dich einmal, wenn sie nett sind auch zweimal, an deine Zahlungspflicht erinnern und sich dann tatsächlich an ein Gericht wenden: um einen Mahnbescheid zu erwirken, mit dem dein Konto gepfändet wird.


    Das ist schon sehr heikel, was du hier an Stammtischparolen verbreitest. Wenn dir das einer glaubt, hat er ein Problem.

    Zunächst: die Bemerkung "mein Freund" spare dir bitte zukünftig. Falls du wissen möchtest, wie diese bei mir ankam, erkläre ich es dir gerne.


    Mag sein, dass das Angebot am 29.07. schon vorbei war. Ich wusste es jedenfalls nicht und habe es über deine Homepage bestellt. Ich habe eine Bestellbestätigung mit Bestellnummer und Kundennummer erhalten. Am darauffolgenden Morgen (30.07.) erhielt ich eine Mail, dass sich der Status meiner Bestellung geändert habe in


    Neuer Status: gedruckt (In Bearbeitung)


    Wie soll ich angesichts dieser Informationen als Kunde (bzw. potentieller Kunde) darauf kommen, dass das Angebot bereits beendet war?


    Das ist ja auch gar nicht das Problem. Wenn du es - aus welchem Grund auch immer - nicht schaffst, den Kunden unmittelbar nach Ende der Aktion zu informieren, dass du seine Bestellung nicht mehr ausführst, ist die weitere Frage, warum du auf die Mail und die telefonische Kontaktaufnahme nicht antwortest.


    Entgegen deiner Aussage habe ich übrigens keinerlei Mitteilung von Maxx Mobile erhalten. Ich hätte mich aber darüber gefreut.

    Ich kann die positiven Kommentare über eine problemlose Abwicklung leider nicht bestätigen.


    Ich habe Dienstag letzter Woche das Angebot geordert. Als ich nach einer Woche noch nichts von Maxx Mobile gehört hatte, habe ich eine E-Mail geschrieben. Diese wurde nicht beantwortet. Daraufhin rief ich heute morgen an und mir wurde ein Rückruf versprochen, der ebenfalls nicht erfolgte.


    Das ist servicemäßig für mich ein klares ungenügend.

    Re: hi


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    Original geschrieben von tobias28 und nun erkläre mir was ich noch machen soll.


    1. Nutze die Shift-Taste


    2. Erst denken, dann schreiben.


    3. Lies dir das, was du geschrieben hast, durch bevor du es abschickst. Wenn du es selber verstehst, ist das ein guter Hinweis darauf, dass es auch andere verstehen.


    4. Wenn dir mehrere Leute in diesem Forum - wie ich jetzt auch - mitteilen, dass dein Tonfall und deine hingerotzte Art und Weise der Texte bei dem Adressaten möglicherweise zu Unmut und Ignorieren deiner Mitteilung führen können, ziehe es zumindest mal in Erwägung, dass diejenigen Recht haben könnten.