Nimm irgendeinen Downloadmanager, z.B. den: http://freedownloadmanager.org/
Beiträge von chrisch
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Die jetzigen Preise stehen auch so in den alten Tariftabellen. Da hat sich nichts geändert. Wenn, dann kostet es in den alten Tarifen höchstens minimal mehr, falls dort die Netto-Preise von 2006 beibehalten wurden.EDIT:
Sorry, da hab ich grade in der falschen Tabelle nachgeschaut, ich hoffe du hast noch nicht angefangen zu telefonieren. Nach Spanien kostets 0,25 Euro/Min (mit alter MwSt) + 0,25 Euro/Min, wenn du ins Mobilfunknetz telefonierst. -
schinge hats ja schon geschrieben, in welchem Tarif du bist. Das irre daran ist halt, dass dieser Tarif, als du ihn im Mai 2007 bekommen hast, schon garnicht mehr angeboten wurde.
Deine Sonderkonditionen, sprich Frei-SMS und monatliches Gesprächsguthaben werden, wenn du in den neuen Genion wechselst, wegfallen. Online-Vorteil sind dort eben 15% auf die Rechnung.
Habe hier zwar auch mal gelesen, dass der ein oder andere sein monatliches Gesprächsguthaben auch beim Wechsel in den neuen Genion behalten hat, aber das waren dann eher Systemfehler und so wohl auch nicht von o2 beabsichtigt.Der Wechsel in den Genion-Card S würde laut Tabelle (google: o2 tarifwechsel pdf) 55 Euro kosten, evtl. kriegst dus auch günstiger, weil sie bei deiner VVL misst gebaut haben mit dem Tarif.
Ruf doch einfach mal bei der VVL-Hotline an, ist eine 0800er-Nummer, auch für Online-Kunden. Die Nummer findest du über die Suche.
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Re: Re: Re: Ausfallschutz
ZitatOriginal geschrieben von der_Aachener
Ist leider nicht richtig! Dafür gibt es in D den sogenannten Mahnbescheid. Dafür muss man i.d.R. nicht klagen und die Gebühren sind nicht soooo hoch...
Ich zitiere mal aus den Allgemeinen Bedingungen Haftpflichtversicherung der DEVK zum Thema Vorderungsausfalldeckung (und das wird bei anderen Versicherungen auch nicht anders sein):
"Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein rechtskräftiges Urteil, das Sie [...] gegen den Schadensverursacher erwirkt haben. Außerdem muss eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers vorliegen, dass eine Vollstreckung fruchtlos verlaufen ist."Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass der Verursacher dem Mahnbescheid nicht widerspricht, wenn es um die persönliche Existenz gehen sollte. Zudem muss man auch noch vollstrecken lassen.
ZitatOriginal geschrieben von der_Aachener
Dann schau du mal...
Ist nämlich in D in keiner PHV drin!
Aber kannst ja mal bei deiner Auslandsreisekrankenversicherung anfragen, die helfen dir bestimmt gerne in so einem Fall, hihi
Ich weiß zwar nicht, was das ganze mit einer Auslandsreisekrankenversicherung zu tun haben soll, aber in meiner PHV ist das inklusive, weil ich mir privat keine Rechtschutzversicherung leiste. -
Also wenn ich mir den EVN anschaue, hast du den Genion 60/10 mit Mobile-Option, aber soweit waren wir ja eigentlich schon, das mit der Mobile-Option müsste ja auch online hinterlegt sein.
In der letzten Zeile ist mir übrigens noch ein Fehler aufgefallen. Wenn du den Netto-Minutenpreis berechnest, rechnest du anscheinend immer mit 60/60-Takt, das ist innerhalb der HZ korrekt, außerhalb gilt aber 60/10-Takt.
Der Chat wird nicht für alle Kunden angezeigt, ist wohl noch in Testphase, es können ihn aber alle Kunden nutzen. Einfach einloggen und dann auf den Link, den schinge gepostet hat, klicken.
Hast du mal durchgerechnet, ob evtl auch einer der neuen Genion-Card was für dich wäre?
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Zitat
Original geschrieben von Seven7
Zwei Tage nach der telefonischen Vertragsverlängerung wurde der Tarif von "O2 Genion ohne Handy (60/1)" auf "O2 Genion-Card (60/10)" umgestellt. Diese Umstellung ist in meiner Rechnung vom Mai zu finden, in welcher die Grundgebühr jeweils anteilsmäßig berechnet wurde.
Das komische daran ist ja, dass es diesen Tarif ja im Mai 2007 nur noch in Verbindung mit Genion S/M/L gab, sowas taucht nicht in der Rechnung auf?ZitatOriginal geschrieben von Seven7
Für Gespräche aus der Homezone ins Mobilfunknetz zahle ich nun anscheinend immer am Wochenende 19 Cent und in der Woche 40 Cent pro Minute, wobei ich grade nicht genau sagen kann, inwieweit es netzinterne Gespräche waren.
In den alten Abrechungen schwanken die Minutenpreise dagegen stark: brutto 29, 19, 16, 14, 13, 9 Cent! 19 und 29 Cent ergeben durch die gewählte Mobile-Option Sinn, aber die anderen Werte kann ich mir nicht erklären…Bei Gesprächen, die von unterwegs aus ins Mobilfunk-Netz führen weist meine Rechnung nun auch 19 oder 40 Cent pro Minute - anscheinend abhängig von Hauptzeit, Freizeit und Wochenende – aus.
Vielleicht könntest du einfach mal deinen EVN deiner Mai und Juni Rechnung reinstellen, dann könnten wir hier auch mal schauen, falls du das willst. Schwärz halt einfach die Stellen hinter der Vorwahl.Ansonsten, was hat der Chat gesagt?
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Zitat
Original geschrieben von visioneer
Lidl / Kaufland / Schwarz / (Handelshof) war schon immer ein undurchsichtiger Haufen. Damit nun mit reiner Marktmacht einige Läden ebefalls Handelshof zu nennen, wird der Markt nicht unbedingt durchschaubarer! Egal wer von beiden nun größer ist!
Der erste Handelshof wurde 1968 eröffnet (also die, die zur Kaufland-Gruppe gehören). Bei uns in der Stadt gibts einen Handelshof (Kaufland-Gruppe) und ein Kaufland. Die haben beide die Billigmarke K-Classic, haben aber mitunter verschiedene wöchentliche Angebote.Ich würde sagen, die meißten User haben beim Thread-Titel eher an den Handelshof der Kaufland-Gruppe gedacht.
Aber es ist ja eh alles geklärt, wusste ja z.B. auch nicht, dass es noch einen anderen Handelshof gibt, als den den ich kenn.
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Re: Ausfallschutz
ZitatOriginal geschrieben von LordExcalibur
Würdet ihr denn einen Ausfallschutz vereinbaren, also wenn mich jemand schädigt und nicht zahlen kann (weil z.B. keine Haftpflicht vorhanden)?
Auf jeden Fall. Als ich nach einer Privathaftpflicht für mich recherchiert habe, habe ich irgendwo gelesen, dass etwa ein drittel aller Haushalte keine Privathaftpflicht hat.Bei der Ausfalldeckung gilt es übrigens noch zu beachten, dass die eigene Versicherung erst dann zahlt, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, das heißt, man muss erst mal das Geld einklagen.
Deswegen würde ich immer noch schauen, ob neben der Forderungsausfalldeckung auch noch der Rechtschutz für diese Sache bei der Haftpflicht drin ist. Und das ist nicht unbedingt die Regel, auch wenn in der Übersicht steht "inklusive Forderungsausfalldeckung".
Außer man hat eh schon eine Rechtschutzversicherung. -
Schau doch mal bei der VHV, der Klassik-Tarif enthält die gewünschte Haftung für Gefälligkeitsschäden, außerdem noch ne anständige Versicherungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden und was mir beim Abschluss meiner Haftpflicht sehr wichtig war, auch die Forderungsausfalldeckung und das zu nem anständigen Preis, wie ich finde.
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Zitat
Original geschrieben von GirlMixAlot
Durch Optionswechsel oder so rutscht man in die aktuellen Konditionen..war doch so, oder?
Bei Taktungs und Tarifwechseln, alles andere berührt die Konditionen nicht.Schau doch mal deine alten Rechnungen durch, und schau mal, ab wann denn der Genion-Card (60/10) ausgewiesen wird.