Beiträge von Kim_444

    Der § 13 TKV besagt folgendes:


    § 13 TKV
    Allgemeiner Netzzugang


    (1) 1Der allgemeine Zugang zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen ist mit einer räumlich frei zugänglichen Schnittstelle zu versehen.
    2Er ist an einer mit dem Kunden zu vereinbarenden geeigneten Stelle zu installieren.
    3Hierbei sind die Normen und Schnittstellenspezifikationen zu beachten, auf die nach Artikel 5 Abs.1 der Richtlinie 90/387/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch Einführung des offenen Netzzugangs (Open Network Provision - ONP) (ABl.EG Nr.L 192 S.1 in der Fassung von Artikel 1 Nr.5 der Richtlinie 97/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinien 90/387/EWG und 92/44/EWG des Rates an ein wettbewerbsorientiertes Telekommunikationsumfeld (ABL.EG Nr. L 295, S.23) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verwiesen wird oder die nach Artikel 5 Abs.3 in Verbindung mit Artikel 10 der genannten Richtlinie für verbindlich erklärt wurden.


    (2) Der Kunde muß die Möglichkeit haben, im Rahmen des Sprachtelefondienstes die Nutzung seines Netzzugangs durch eine netzseitige Sperrung bestimmter Arten von Rufnummern zu beschränken.


    (3) Der Kunde kann von einem marktbeherrschenden Anbieter von Sprachtelefondienst im Rahmen der technischen Durchführbarkeit verlangen, daß über den allgemeinen Netzzugang im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Anzeige der Teilnehmerrufnummer des Anrufenden und eine direkte Durchwahl möglich sind.


    (4) Allgemeine Zugänge zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen müssen die Möglichkeit des Zugangs zu Vermittlungs- und Unterstützungsdiensten sowie zu Auskunftsdiensten über Teilnehmerrufnummern eröffnen.


    (5) Wechselt der Kunde den Anbieter des allgemeinen Netzzugangs zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, so kann die Kündigung durch den neuen Anbieter entgegengenommen und dem alten Anbieter übermittelt werden.
    -------------------


    ohne weiteren Kommentar!

    Hallo,


    ich habe vor der Umstellug auf die neuen Geniontarife einen alten "Genion* ohne Handy online, Inside o2-Option" abgeschlossen. Im Onlineportal steht die Bemerkung, daß "eine VVL für Ihren Tarif nicht möglich" sei.


    Werden die alten Genion* nicht verlängert? Sollte ich mir eine (ordentliche) Kündigung des Vertrages gut überlegen? Wenn ich den Tarif einfach ohne Kündigung weiterlaufen lasse, fallen doch die 5 € Gesprächsguthaben weg, oder? Eigentlich spekuliere ich darauf, den Tarif auch nach 2 Jahren so beizubehalten, wie er jetzt ist (5 € Gesprächsguthaben+Fre-SMS), deswegen frag ich wegen der Kündigung.


    Ein Schreiben habe ich nicht bekommen, gegen Mitternacht kam allerdings die SMS, daß mein Vertrag auf Genion S umgestellt sei und im Internet wird der Vertrag jetzt als Genion* ohne Handy, Option S geführt. Leider kann ich keinen Screenshot machen, weil ich hier an dem Uni-Rechner keine Programme installieren kann. :(

    Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Wie hast du das gemacht? Über die 0800 Nummer und mit Verweis auf die Erhöhung?


    Ich habe das Standardschreiben bekommen ("... können Ihre Kündigung nicht akzeptieren... Weil Sie uns als Kunde so wichtig sind... 0800...") und bei der HL angerufen.


    Beim ersten Gespräch wurde ich 5 Mal von der einen zur anderen Abteilung durchgestellt, nein, nicht zuständig, an den Preisen könne man nichts machen, Sie telephonieren ja sowieso nicht zu den 01805-Nr., Pech gehabt.


    10 Minuten später hatte ich eine freundliche Dame am Tel., die mir von sich aus die Umstellung in den Genion S angeboten hat. Auf Nachfrage ging dann auch der Card S, Kostenpunkt 25 €, meine ordentliche Kündigung (zu 07/2008) würde allerdings zurückgenommen werden (nun gut, das ist mir beim Card S recht egal). :top:


    Habe das Schreiben jetzt auch für meinen anderen Vertrag erhalten, den ich aber eigentlich behalten möchte, Restlaufzeit 21 Monate. Mal schauen, was man da machen kann...

    Zitat

    Original geschrieben von aivengo
    ich habe 2 Duo-Verträge, bei einem ging's (Laufzeit bis Nov.2007), beim anderen - nicht, weil die Laufzeit angeblich zu lange ist, ca. 15 Monate noch.


    Ich konnte letzte Woche mit von einem alten Genion mit Handy in den Genion Card (!) S wechseln. Die Laufzeit war bis 07/2008, also noch gut anderthalb Jahre. Der Vertrag wurde eh' kaum noch genutzt und wird jetzt entweder als BWHZ-Endpunkt dienen oder gekündigt werden.

    Fang doch "klein" mit einem Card S an. Den gibt es bei Ebay sogar mit Handy. Wenn du merkst, daß du eher viel telephonierst, kannst du ja immer noch auf Genion (Card) M oder L wechseln.