Ich finde die IWC auch schöner. Ohnehin gefallen mir die meisten IWC sehr gut. Ich würde aber wenn es schon die Mark sein soll versuchen an die XV zu kommen. Finde da gehört eindeutig der 'abgeschnittene' Stundenzeiger dran! Auf meiner 'Uhren-die-ich-toll-finde-Liste' ganz weit oben.. :cool:
Beiträge von m0nza
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Zitat
Original geschrieben von superheldin
..der iranische Präsident würde die sicher am liebsten öffentlich im TV köpfen lassenSowas von daneben...
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Fest steht jedenfalls, dass sich die Iraner die Provokation der Briten nicht gefallen lassen.. Was schippern die auch in fremden Gewässern umher..

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"..es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."
Danke für deine Hilfestellungen ChickenHawk. Ich denke, ich werde mal schriftlich die Frist ansprechen. Sollte der VM die Verspätung nicht verschuldet haben, wird er mir schon entsprechende Unterlagen gegebenenfalls zukommen lassen.. "Nettigkeiten" wurden sich hier schon genügend ausgedacht..
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Es ist ein Unterschied, ob ich mit der Fläche des Fussbodens den Estrich aufheize, der die Wärme auch speichern kann, oder ob ich mit einer Heizwicklung mit der Fläche 20cmx80cm die in 30 cm Höhe in der Ecke eines Raumes steht die Luft aufwärme..
Die FB-Heizung ist mit Thermostat und Zeitschaltuhr geregelt, der E-Heizer an der Wand nicht.. -
@ mastaplan2k2
Es sind zwei Zähler montiert, einer für Heizungssttrom (FB-Heizung und die kleine an der Wand) und einer für den allgemeinen Strom.
Ich vermute die Hausverwaltung zahlt den Strom des ganzen Hauses direkt an die Stadtwerke und schickt den einzelnen Eigentümern der Wohnung eine Rechnung mit anteiligen Kosten.
In dem Mietvertrag sind Strom für Heizung, Strom für alles andere usw. aufgelistet..@ ChickenHawk
Es geht mir auch nicht darum eine Garantie zu bekommen, ob der VM das kampflos schluckt. Vielmehr darum, ob es das "richtige" (rein rechtlich gesehen) wäre, nach dem momentanen Stand der Dinge den Weg der Bemängelung der nicht eingehaltenen Frist zu gehen.
Es kommt mir zwar einfach "sau asi" vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, aber andererseits gibt es den betreffenden Paragraphen sicher nicht umsonst und ich bezweifel, dass alle Mietparteien (um die 80) ihre Nebenkostenabrechnung erst jetzt erhalten haben. Bin Student und möchte (mit dem schon erwähnten Hintergrund, dass an der Wohnung schon so einiges nicht stimmt..) jetzt nicht den Betrag blind zahlen. Umgekehrt würden VM und Hausverwalter sicher nicht lange zögern um von ihrem Recht Gebrauch zu machen. -
Die von mir eingesetzte Heizung war nicht extern. Es ist eine kleine E-Heizung die unter den Fenstern sitzt, um die Vereisung zu verhindern, also Bestandteil der Sache.
Die Verzögerung muss der VM doch erstmal begründen können, durch zB gestempelte Briefpost. Die Zähler sind ja schon vor 15 Monaten von der Hausverwaltung anbgelesen worden. Was kann da für eine nicht selbstverschuldete Verzögerung in Betracht kommen?
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Nein, habe ich nicht. Ich wurde ständig vertröstet, es würde sich jemand drum kümmern, sodass ich letztenendes froh drum war, dass es repariert worden ist.
Hauptsächlich geht es mir aber nur um die Frage:
Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?Wie es zu der Nachzahlungsaufforderung kam ist nur mein Beweggrund überhaupt darüber nachzudenken, von meinem möglichen Recht gebrauch zu machen.
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Das ist mir durchaus bewusst. Der VM hat keine Gründe angegeben. Von sich aus wird er keine 15 monatige Wartezeit begründen.
Meine Frage bezieht sich also auf den momentanen Stand der Dinge. Antworten also bitte auch auf diesen geben. -
Hallo.
Ich schliesse mich hier mal einfach mit einer Frage an.
Habe eine Nebenkostenabrechnung fuer 2005 vor ein paar Tagen erhalten. Also deutlich in 2007.
Der Betrag der Nachzahlung ist extrem hoch. Ich zweifle an der Richtigkeit, kann jedoch nichts anderes beweisen.
Fakt ist: in dem Zeitraum für den die Nachzahlung erfolgen soll, war die elektrische Fussbodenheizung 2.5 Monate defekt und ich musste (im kalten Winter) wochenlang darauf warten dass der Handwerker benachrichtigt wird.. Um nicht in der kalten Wohnung zu sitzen (zwei Aussenwände, unter der Wohnung Tiefgarage), liess ich eine kleine Elektroheizung ständig laufen (500W).
Angenommen man hat den Verbrauch tatsächlich geleistet, dann denke grundsätzlich man sollte ich ihn auch bezahlen. Mich stört nur, dass der Verbrauch nciht entstanden wäre (sollte er denn korrekt sein), hätte man mich nicht so lange auf den Handwerker warten lassen.
Ich konnte ergooglen, dass die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum x - 31.12.05 bis spätestens 31.12.06 bei mir hätte zugehen müssen. Die Abrechnung kam aber (trotz Ablesung der Zähler in 01.06) erst mitte März 07.
Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?
Für Antworten danke ich.