Frage zwecks Nebenkostennachzahlung

  • Tach, und zwar erstmal folgendes:



    Zitat


    Nebenkosten - Abrechnungsfrist: Über vom Mieter geleistete Nebenkostenvorschüsse hat der Vermieter innerhalb von 12 Monaten abzurechnen, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter Nachforderungen nicht zu, der Mieter verliert aber nicht den Anspruch auf etwaige Erstattungen


    Ich habe nun die Nebenkostennachzahlung meiner alten Wohnung (bewohnt bis 31.7.05) erhalten am 2.8.06.
    Das Dokument wurd am 31.7.06 verfasst.
    Wie schaut es nun aus mit der Nachzahlung? Muss ich diese zahlen oder doch nicht?

  • Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Abrechnungzeitraums. Meist ist das der 31.12.


    Wenn nun Nebenkosten aus 2005 abgerechnet werden ist die Abrechnung zu begleichen (wenn inhaltlich korrekt)
    Aus 2004 hingegen wäre schon "verjährt".

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Abrechnungzeitraums. Meist ist das der 31.12.


    Wenn nun Nebenkosten aus 2005 abgerechnet werden ist die Abrechnung zu begleichen (wenn inhaltlich korrekt)
    Aus 2004 hingegen wäre schon "verjährt".


    So sieht es aus.


    Zitat

    Original geschrieben von Kamikaze
    Das Dokument wurd am 31.7.06 verfasst.


    Völlig irrelevant, es kommt auf den Zugang an.

  • Hallo.


    Ich schliesse mich hier mal einfach mit einer Frage an.


    Habe eine Nebenkostenabrechnung fuer 2005 vor ein paar Tagen erhalten. Also deutlich in 2007.


    Der Betrag der Nachzahlung ist extrem hoch. Ich zweifle an der Richtigkeit, kann jedoch nichts anderes beweisen.


    Fakt ist: in dem Zeitraum für den die Nachzahlung erfolgen soll, war die elektrische Fussbodenheizung 2.5 Monate defekt und ich musste (im kalten Winter) wochenlang darauf warten dass der Handwerker benachrichtigt wird.. Um nicht in der kalten Wohnung zu sitzen (zwei Aussenwände, unter der Wohnung Tiefgarage), liess ich eine kleine Elektroheizung ständig laufen (500W).


    Angenommen man hat den Verbrauch tatsächlich geleistet, dann denke grundsätzlich man sollte ich ihn auch bezahlen. Mich stört nur, dass der Verbrauch nciht entstanden wäre (sollte er denn korrekt sein), hätte man mich nicht so lange auf den Handwerker warten lassen.


    Ich konnte ergooglen, dass die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum x - 31.12.05 bis spätestens 31.12.06 bei mir hätte zugehen müssen. Die Abrechnung kam aber (trotz Ablesung der Zähler in 01.06) erst mitte März 07.


    Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?


    Für Antworten danke ich.

  • Das wird immer pauschal so in den Raum geworfen.


    Der VM hat die Möglichkeit auch eine Abrechnung über 12 Monate hinaus zu machen, wenn er entsprechende Gründen angeben kann wieso er läger für die Abrechnung gebraucht hat.

  • Das ist mir durchaus bewusst. Der VM hat keine Gründe angegeben. Von sich aus wird er keine 15 monatige Wartezeit begründen.
    Meine Frage bezieht sich also auf den momentanen Stand der Dinge. Antworten also bitte auch auf diesen geben.

  • Hast du diesen Mangel (Ausfall der Heizung sowie nicht Nachkommung der Reperatur) feststellen lassen, d.h. schriftlich mit deinem Vermieter fixiert?

  • Nein, habe ich nicht. Ich wurde ständig vertröstet, es würde sich jemand drum kümmern, sodass ich letztenendes froh drum war, dass es repariert worden ist.
    Hauptsächlich geht es mir aber nur um die Frage:
    Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?


    Wie es zu der Nachzahlungsaufforderung kam ist nur mein Beweggrund überhaupt darüber nachzudenken, von meinem möglichen Recht gebrauch zu machen.

  • Bei Mängel gilt:
    Immer gleich sofort "meckern" wenn es zeitlich mit der Reparatur nicht rundläuft.
    Jetzt im nachhinein anzufangen mit: "Hätte damals nicht dann..." ist immer etwas schwierig. Den Verbrauch hast Du erzeugt, also Dein Problem. Das der Betrieb einer externen Heizung auch entsprechend teuer wird hast Du auch schon in 2005 gewusst bzw. hättest es wissen müssen. Ergo hättest Du damals dem Vermieter auch gegenüber erklären müssen, dass Du den erhöhten Verbrauch auf ihn abwälzt wenn er nicht innerhalb einer Frist XY die Heizung reparieren lässt.


    Sowas im nachhinein noch hinzubekommen ist immer schwierung und rein rechtlich auch wackelig. Wie wäre es einfach mal mit dem VM zu reden und sich gütlich auf 50/50 zu einigen?


    Zitat

    Original geschrieben von m0nza


    Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?


    Jein wie schon geschrieben: Wenn Du dem VM mitteilst, dass Du dir Rechnung wg. Fristablauf nicht begleichen wirst hast Du innerhalb von wenigen Tagen eine neue Rechnung mit Begründung der Verzögerung im Kasten.


    Die Begründung kannst Du glauben oder nicht, dann streitet man sich ggf. irgendwann vor Gericht.

  • Die von mir eingesetzte Heizung war nicht extern. Es ist eine kleine E-Heizung die unter den Fenstern sitzt, um die Vereisung zu verhindern, also Bestandteil der Sache.


    Die Verzögerung muss der VM doch erstmal begründen können, durch zB gestempelte Briefpost. Die Zähler sind ja schon vor 15 Monaten von der Hausverwaltung anbgelesen worden. Was kann da für eine nicht selbstverschuldete Verzögerung in Betracht kommen?

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