Tach, und zwar erstmal folgendes:
Zitat
Nebenkosten - Abrechnungsfrist: Über vom Mieter geleistete Nebenkostenvorschüsse hat der Vermieter innerhalb von 12 Monaten abzurechnen, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter Nachforderungen nicht zu, der Mieter verliert aber nicht den Anspruch auf etwaige Erstattungen
Ich habe nun die Nebenkostennachzahlung meiner alten Wohnung (bewohnt bis 31.7.05) erhalten am 2.8.06.
Das Dokument wurd am 31.7.06 verfasst.
Wie schaut es nun aus mit der Nachzahlung? Muss ich diese zahlen oder doch nicht?