ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Weil die Netzversorgung ein ganz wesentlicher Leistungsbestandteil ist und eine solche Klausel treuewidrig wäre und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre, was zur Unwirksamkeit der Klausel führen würde.
Ist doch Käse, da die Masse der O2-Kundschaft dieses anschafft, um Genion zu nutzen. Genion wiederum setzt O2-Netzversorgung voraus. Solange man das Alleinstellungsmerkmal Genion gehabt hat, hätte man durchaus eine solche Klausel einpflegen können (nicht rückwirkend, nur Neuverträge). Damit wäre man IMHO rechtssicher gewesen...
Letztlich ist das aber egal, da sich darüber sicher andere, besser bezahlte Leute den Kopf zerbrochen haben (oder auch nicht) und 2010 vor einem Scherbenhaufen stehen werden. Ich kann dem T-Mobile-Chef nur beipflichten. Es macht IMHO keinen Sinn, eine 4. Infrastruktur aufzuziehen. Eher wäre es beiderseitig besser die Kapazitäten besser auszulasten, da dies Kostenvorteile brächte.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie O2 in meiner Umgebung anfangen will ein Netz auszurollen, da schon E+ massiven Gegenwind bekam.
