Re: Vorladung als Zeuge vor Gericht - Fragen über Fragen...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von knocker
5) Thema Übernachtung: Im Schreiben steht: "Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in Höhe von zur Zeit pauschal 20 Euro gewährt. Bei notwendigen höheren Übernachtungskosten werden diese nach Maßgabe der RV d. JM vom 02.02.2006 (5670-Z.14) bis zu 50 Euro, in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern bis zu 80 Euro erstattet."
Bedeutet dies, die 20 Euro gibt es auch ohne Beleg der Übernachtung?
Hätte evtl. die Möglichkeit, ca. 1,5h entfernt von Wuppertal bei Bekannten zu nächtigen, was mit einem kleinen Umweg verbunden wäre. Das ich übernachten müsste, ist aufgrund des angesetzten Termins und der km-Entfernung wohl nachzuvollziehen.
Da Wuppertal mehr als 100.000 Einwohner hat, würde ich bei entsprechendem Nachweis der Übernachtung garantiert bis zu 80 Euro erstattet bekommen oder wie ist dieser Passus zu verstehen (z.B. Hotelrechnung i.H.v. 79 Euro ok)?
Falls ja, was wäre, wenn auf der Hotelrechnung ein Doppelzimmer auftaucht? Könnte das Gericht bei der Erstattung der Übernachtungskosten evtl. Probleme machen?
Hintergrund: Ich würde evtl. meine Freundin mitnehmen. Müsste so nicht den ganzen Weg allein fahren, außerdem könnte man sich von dem o.g. 160 Euro zusätzlichen Benzingeld ja noch einen netten Nachmittag in Wuppertal gönnen.
Danke für Eure Hilfe!
Um Dich nochmal aufzuklären wie sich das für mich liest (auch wenn es Dir vermutlich nicht weiterhilft):
Da hat jemand die Möglichkeit bei einem Bekannten zu übernachten (=20€) und weiss aber das er evtl. auch eine Hotelrechnung über 80€ abrechnen kann. Vielleicht sogar noch ein Doppelzimmer um sich mit der Freundin für 160€ zu vergnügen... Also erst mal gucken was man rausholen kann... statt vorher zu schauen was es kostet um danach die Erstattung zu klären
Habe z.B: grad mal fix geschaut was hrs.de an Hotels in Wuppertal bietet:
04.10 - 05.10 14 freie Hotels von 41 - 79€
dabei unteranderem ein 4* Hotel für 45€ + 8€ Frühstück...
Ich bin der Meinung das genau diese 53€ für ein 4 SterneHotel für Dich als Studenten recht angemessen sind, solltest Du jedoch versuchen dort ein Doppelzimmer zu buchen weil es ja in den möglichen Rahmen von 80€ passt, dann wärest Du einer der Schnorrer die ich richtig gut leiden kann.