skater
ACK
xon
Es gibt in der Tat keinen Rechtsanspruch (zumal fraglich gegenüber blau.de, weil die einschlägigen Urteile diesen Provider nicht direkt sondern allenfalls indirekt betreffen), das eingezahlte Guthaben sofort zurückzuerhalten. (Lediglich daß das Guthaben nicht mehr ersatzlos verfallen darf, wurde in den gegen Vodafone und o2 ergangenen Urteilen festgelegt. Auch z.B. eine unbegrenzte Guthabengültigkeit ohne Anspruch auf Auszahlung würde diesem Anspruch genügen.)
Fair ist IMHO, daß blau.de eine Guthabenauszahlung nach Ende des Aktivitätszeitfensters (oder besser gesagt nach Ende der Karenzzeit) ermöglicht, denn damit tun sie den ergangenen Urteilen genüge, obwohl diese nicht gegen sie direkt ergangen sind.
Du kannst das doof finden; einen echten Grund, Dich zu beklagen, hast Du IMHO aber nicht.
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Gruß,
0151