Startguthaben wird 'verrechnet'
Meine heutigen Telefonate mit dem Kundenservice (0800-5035835) haben neue Erkenntnisse zutage gefördert:
EDEKA mobil stellt sich auf den Standpunkt, bei einer Online-Bestellung mit gleichzeitiger Reinportierung die 10 EUR Startguthaben mit den beworbenen 50 EUR Portierungsguthaben zu 'verrechnen'. Das war unabhängig voneinander die Aussage zweier Hotlinerinnen.
Rechtlich gesehen ist das zwar äußerst zweifelhaft, wie's scheint aber wohl gängige Praxis. Und über 'Kulanz' – da das ja so bei der Onlinebestellung nicht erkennbar ist – wollte man seitens der Hotlinerinnen 'gar nicht' reden.
Wer also so unwissend ist, die Karte online zu bestellen und gleichzeitig mit der Bestellung die Portierung zu beauftragen (so wie ich), hat damit das Nachsehen und erhält 10 EUR weniger, als derjenige, der nachträglich portiert und/oder die Karte im Laden kauft und dann freischaltet.
Man kann also nur folgendes Vorgehen empfehlen:
1. Onlinekauf:
Karte online bestellen, dabei Gutscheincode K7LB4P angeben.
Am besten in dem Zusammenhang auch noch eine FSW mit angeben.
So kommen 10 + 15 = 25 EUR auf die Karte (+ ggf. 5 EUR FSW nach 14 Tagen).
Nach Lieferung der Karte die Reinportierung beantragen und so 50 EUR (48 Stunden nach vollzogener Portierung) kassieren.
Summe dann 75 EUR (mit FSW wären's 80 EUR)
2. Ladenkauf:
Karte 'offline' kaufen.
SIM online freischalten, dabei Gutscheincode K7LB4P angeben.
Am besten in dem Zusammenhang auch noch eine FSW mit angeben.
So kommen 10 + 15 = 25 EUR auf die Karte (+ ggf. 5 EUR FSW nach 14 Tagen).
Nach Lieferung der Karte die Reinportierung beantragen und so 50 EUR (48 Stunden nach vollzogener Portierung) kassieren.
Summe dann 75 EUR (mit FSW wären's 80 EUR).
Nach Aussage der Hotlinerinnen – und im Gegensatz zu der Hotline-Aussage, die Bülo78 erhalten hat – seien die 50 EUR Portierungsguthaben auch für Bestandskunden möglich, wenn eine Rufnummer nachträglich reinportiert wird (Aktion bis 31.12.14).
Gruß,
0151