ZitatOriginal geschrieben von jdf
Bin ich die einzige mit login-Problemen bei solomo?
Nein, bin Leidensgenosse, kann mich auch nicht einloggen - unabhängig vom Tarif (habe mehrere Karten in unterschiedlichen Tarifen [pro und 0/8/5]).
Gruß,
0151
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ZitatOriginal geschrieben von jdf
Bin ich die einzige mit login-Problemen bei solomo?
Nein, bin Leidensgenosse, kann mich auch nicht einloggen - unabhängig vom Tarif (habe mehrere Karten in unterschiedlichen Tarifen [pro und 0/8/5]).
Gruß,
0151
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du die Automatische Zahlung aktiviert und willst die Option aber zwischendurch einmal aus dem Gesprächsguthaben bezahlen (?).
Dazu mußt Du nicht die Option abbestellen, sondern nur in "MeinSimyo" die automatische Zahlung deaktivieren:
AFAIR holt sich simyo bei ungekündigter Option und deaktivierter Automatischer Zahlung dann das Entgelt für die Option das nächste Mal vom Guthaben (vorausgesetzt es ist genügend Guthaben vorhanden, sonst wird die Optionsverlängerung ausgesetzt).
Nach der Abbuchung vom Guthaben kannst Du dann in "MeinSimyo" die automatische Zahlung wieder aktivieren, dann wird beim darauffolgenden Mal wieder vom Bankkonto nachgeladen.
Gruß,
0151
ZitatOriginal geschrieben von jdf
1. fehlendes Guthaben an Telogic überweisen (25 Euro minus den bei mir noch vorhandenen 10 Euro Sim-Guthaben) und warten bis es angekommen ist
2. Verzichtserklärung an solomo/telogic faxen und
3. bei neuem Ambieter bestellen ?
Das ‚klassische‘ Vorgehen ist genau wie von Dir beschrieben:
- Guthabenkonto auf 25,01* EUR auffüllen
- Verzichtserklärung an den alten Anbieter abschicken (beides kann parallel erfolgen)
- Beim neuen Anbieter bestellen.
Selbst wenn eine Verzichtserklärung in diesem Fall (Telogic) von einigen als nicht notwendig erachtet wird, ist es aus rechtlicher Sicht notwendig, Telogic/solomo zumindest Deinen Portierungswunsch mitzuteilen (was Du in diesem speziellen Fall entweder formlos oder z.B. eben auch per Verzichtserklärung tun kannst).
Zum Zeitpunkt der Portierungsanfrage des neuen Anbieters beim alten Anbieter muß Dein Wunsch, die Nummer zu portieren, dort bekannt sein, sonst kann die Portierungsanfrage abgelehnt werden.
Die Portierungsgebühr muß spätestens dann auf dem Guthabenkonto zur Verfügung stehen, wenn sich der neue Anbieter und Telogic/solomo auf ein Portierungsdatum geeinigt haben, denn dann wird dieses Entgelt ‚fällig‘ und von Deinem Guthaben abgebucht.
* da es auf Deinem Guthabenkonto u.U. – z.B. durch Nutzung des mobilen Internets – zu Centbruchteilen gekommen sein könnte, die wiederum nur gerundet angezeigt werden, empfehle ich immer auf 25,01 EUR aufzufüllen, um auf jeden Fall mindestens 25 EUR zur Verfügung zu haben.
Good Luck!
Gruß,
0151
ZitatOriginal geschrieben von mixery
Erreicht man die Congstar-Hotline auch über alternative Nummern anstatt über die 01805-5075? 0180.info hat keine Infos...
0800 0111 330 oder 0800 5223 888
[small]Quelle: http://www.smartphone-tipps.de/congstar-tarif-im-detail[/small]
Gruß,
0151
Bankverbindung für solomo-Aufladungen
Empfänger: Telogic Germany GmbH
Kontonummer: 1181653
Bankleitzahl: 440 501 99
Bank: Sparkasse Dortmund
Verwendungszweck: Rufnummer im Format 491570xxxxxxx
"Prinzipiell kann hiermit das Gesprächsguthaben aller Anbieter nachgeladen werden, die im virtuellen Netz von Telogic funken."
Quelle: http://www.prepaid-wiki.de/ind…/%C3%9Cberweisung_Telogic
Gruß,
0151
ZitatOriginal geschrieben von wwbusch
mal ne blöde frage, wenn man die allnet flat per lastschrift gebucht hat, (vorher prepaid), kann man irgendwie noch aufladecodes auf das guthaben aufbuchen?
Das ist mitnichten eine blöde sondern eine sehr gute Frage. :top:
Der Menüpunkt „Aufladen“ taucht auf der blau.de-Website unter der Rubrik „Allnet-Flat“ (im Gegensatz zu der Rubrik „9-Cent-Tarif“) nicht auf.
Gleichwohl ist dort (Rubrik „Allnet-Flat“) z.B. unter „Ausland“ folgendes zu lesen:
„Es ist leider nicht möglich, im Ausland blau.de-Aufladecodes zu kaufen. Wir empfehlen Ihnen daher schon vor Reiseantritt ausreichend Guthaben aufzuladen.“
Quelle: http://www.blau.de/tarife/allnetflat/ausland
Das suggeriert, daß es auch bei der Allnet-Flat möglich sei, Guthaben aufzuladen.
Es ist aber genau so gut möglich, daß die Jungs beim Kopieren der Websites vom 9-Cent-Tarif auf die Allnet-Flat schlicht vergessen haben, den Passus rauszunehmen. ![]()
Da die Allnet-Flat trotz 24-monatiger Vertragsbindung weiterhin auf der Prepaid-Plattform läuft (siehe Diskussion hier: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=516733), wird mit sogenanntem „virtuellen Guthaben“ gearbeitet. Ob und wie manuelle - also „reale“ - Aufladungen da ins System passen, scheint derzeit noch nicht bekannt zu sein.
Man könnte erwägen, das bei aktivierter Allnet-Flat z.B. mit einer 1,01 EUR-Aufladung auf das E-Plus-Konto mal zu prüfen ... ![]()
Gruß,
0151
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Kann jemand anders dem User maestro bitte den Link geben wo T-Mobile das mit der Online-Vergütung näher erläutert?
http://www.t-mobile.de/bonus/0,13100,18429-_,00.html
Gruß,
0151
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von kjotov
1. Unzulässige 0,01€ Gebühr pro Verbindungsaufbau, die nirgends so vereinbart ist
-> Komme auf insgesamt 20Cent/Tag(für nicht mal 200KB; 2xWetter+6xE-Mail+12xRSS-Feeds)
-> mit Ausnahme derjenigen, die eine Internet-Flat gebucht haben, sind hiervon alle anderen Datennutzer betroffen
(...)
3. Eine fehlerhafte Abrechnung(systeminterne doppelte Abbuchung), die bei gleichzeitig gebuchter Kombi-Flat & SMS-Allnet-Paket die SMS an die Community nicht richtig zuordnen kann
-> hier fühlt sich der eine oder andere SMS-Fan diskriminiert
Dazu hält die BNetzA hilfreiche Informationen bereit:
„Wie ist die Vorgehensweise im Falle unklarer Entgeltforderungen für strittige Telekommunikationsdienstleistungen?
Werden dem Kunden Verbindungsleistungen berechnet, die er nicht in Anspruch genommen hat, so sollte er von seinem Anbieter grundsätzlich einen Einzelentgeltnachweis und eine technische Überprüfung gem. § 45i Telekommunikationsgesetz fordern. Der Anbieter muss nachweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind.
Was im Falle unklarer Entgeltforderungen zu beachten ist:
- Einsprüche gegen die Telefonrechnung müssen gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter diesen Anbietern gegenüber geltend gemacht werden. Der Einspruch sollte in jedem Fall begründet und schriftlich innerhalb einer Frist von 8 Wochen eingelegt werden. Ob eine eigene Forderung des Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt, ergibt sich aus der Telefonrechnung.
- Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollte mit dem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrages im Zahlungsverkehr geklärt werden, damit keine negativen Konsequenzen wie z.B. eine Anschlusssperre erfolgen.
- Der Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen muss nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
- Der Einspruch sollte möglichst direkt nach Erhalt der Rechnung eingelegt werden. Die Verbindungsdaten können vom Anbieter bis zu 6 Monate lang gespeichert werden, wenn der Endkunde einer Speicherung nicht generell widersprochen hat.
- Dem Telekommunikationsunternehmen sollte eine Frist für eine schriftliche Antwort gesetzt werden. Es empfehlen sich drei Wochen. Das Unternehmen muss die Aufschlüsselung und die technische Prüfung innerhalb von 8 Wochen durchführen, andernfalls erlöschen seine bis dahin entstandenen Ansprüche aus Verzug, bspw. also Mahngebühren.
Kann das strittige Problem auf diesem Weg nicht gelöst werden, so ist bei unklaren Forderungen zu Verbindungsentgelten bei der Bundesnetzagentur die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 47a Telekommunikationsgesetz möglich.
Stand: 13.09.2012“
Quelle: http://www.bundesnetzagentur.d…en_Basepage.html?nn=68532
Gruß,
0151
@all:
In Anbetracht der aktuellen, doch etwas diffizilen Lage bei Portierungen von Telogic/solomo hin zu einem anderen Anbieter:
wenn bei der Portierung eine sogenannte „Versorgungslücke“ entstehen sollte (d.h. wenn die Nummer nach dem genannten Portierungstermin bei Telogic nicht mehr erreichbar und beim neuen Anbieter noch nicht erreichbar ist), kann man die Beschwerdestelle der BNetzA einschalten. Wie das geht und wie das dann abläuft ist hier: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4929221#post4929221
beschrieben.
Gruß,
0151
Stichwort: "Versorgungsunterbrechung"
@all:
ich habe mittlerweile den 8-stufigen Prozeß ausfindig gemacht, der durchlaufen wird, wenn sich der „Teilnehmer“ wegen einer „Versorgungsunterbrechung“ mit diesem Formular:
http://www.bundesnetzagentur.d…_Anbieterwechsel_doc.html
bei der BNetzA (TK-Anbieterwechsel@BNetzA.de) beschwert:
0. Voraussetzung: TK-Anbieterwechsel ist fehlgeschlagen und es ist eine Versorgungsunterbrechung entstanden. „Teilnehmer“ hat sich bereits erfolglos an die beteiligten Anbieter gewandt.
1. Teilnehmerbeschwerde bei der BNetzA, Referat 216 (TK-Anbieterwechsel@BnetzA.de), BNetzA bestätigt per Zwischeninformation an den „Teilnehmer“ den Eingang der Beschwerde und deren „Weiterleitung zur Eskalation“.
2. Eskalation an die sogenannte „Kontaktstelle Anbieterwechsel“:
Original an den aufnehmenden Anbieter,
Kopien an
- abgebenden Anbieter und
- Netzbetreiber.
3. Netzbetreiber erwirkt „unverzügliche und diskriminierungsfreie Zusammenarbeit“ zwischen abgebendem und aufnehmenden Anbieter.
4. Info über eingeleitete Maßnahmen bis 12.00 Uhr des Folgetages:
5. an die BNetzA und wenn möglich auch an den „Teilnehmer“
6. erfolgreicher Abschluss des Anbieterwechsel innerhalb von drei Werktagen (Mo. – Sa.) nach Weiterleitung der Beschwerde durch die BNetzA
7. Info über erfolgreichen Abschluss durch aufnehmenden Anbieter:
8. an die BNetzA und wenn möglich auch an den „Teilnehmer“, Abschlußinformation der BNetzA an den „Teilnehmer“.
Die graphische Darstellung des Ablaufs findet man hier: http://www.bundesnetzagentur.d…ehmerbeschwerden_pdf.html
Werde im solomo-Thread mal einen Link auf diesen Beitrag setzen. ![]()
Gruß,
0151