Man muß hier zwei Dinge unterscheiden:
1. „Smart-Option“ per Lastschrift,
2. „Automatische Aufladung“,
Das eine (1.) ist die „Teilnahme am Lastschriftverfahren“, das andere (2.) die „Teilnahme am automatischen Aufladeverfahren“ (was wiederum die Teilnahme am Lastschriftverfahren voraussetzt).
Die Buchung der Smart-Option per Lastschrift hätte mit der „Automatischen Aufladung“ zunächst einmal also noch nichts zu tun ... wenn ... ja wenn da nicht die Klausel „Nutzungsvoraussetzungen: (...) Teilnahme am Lastschriftverfahren mit dt. Bankverbindung und am autom. Aufladeverfahren“ in der Fußnote 1) des Smart-Tarifs wäre (siehe hier: http://www.lidl.de/de/Smart-Tarif).
-> interessant in diesem Zusammenhang: Classic im stationären Handel, Nachbuchung der Option, (andere?) Nutzungsbedingungen (s.o., migolf 15:09) :o
Dem Posting von migolf von 13:31 folgend, steht aber zumindest im Zweifel, ob durch das Buchen der Smart-Option auch die „Automatische Aufladung“ aktiviert wurde (oder nur die Freigabe für die Abbuchung des Optionspreises per Lastschrift), da der Button für die Aktivierung der „Automatischen Aufladung“ ja noch zur Verfügung steht, man insofern davon ausgehen könnte, die sei erst noch (bei Bedarf) zu aktivieren. (?)
Wer weiß, ob das System – gerade auch in Anbetracht der aktuellen massiven Abrechnungsprobleme – das alles so richtig umsetzt, wie gedacht ...
Wäre IMHO im Einzelfall also vielleicht noch einmal zu prüfen, ob das Buchen der Smart-Option tatsächlich nicht nur die Teilnahme am Lastschriftverfahren (das ist unstrittig) sondern auch die „Automatische Aufladung“ aktiviert.
Ist etwas kompliziert, hoffe insofern, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben. ![]()
Gruß,
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