Original geschrieben von cogogt
Mag nicht extra einen Thread aufmachen.
Mir ist ähnliches passiert.
Rad gefahren, gestürzt, verletzt.
Unfallursache waren aber definitiv Wegeverhältnisse und Witterung.
Das ganze hat sich allerdings in den frühen Morgenstunden nach einer Feier zugetragen.
Habe da auch Bier getrunken, war aber nicht betrunken(m.E. max. 1 Promill,eher weniger) und auch absolut fahrtüchtig.
Bin auch selbstständig ins Krankenhaus, wo ich mich auch vollkommen normal artikulieren konnte.(ca. 1h nach Unfall da gewesen)
Nun kommt die interessante Frage:
Ich habe eine Unfallversicherung - leider werde ich wohl teuere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, die von der Versicherung abgedeckt sind.
Aus den Versicherungsbedingungen:
"Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
[...]
Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf
Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, [...]"
Stellt sich die Frage der Definition von "Trunkenheit"
Die Versicherung will wissen, ob ich 24h vor dem Unfall Alkohol konsumiert habe und wieviel und ob ggf. ein Alk.-Test gemacht wurde(->nein)
Ich will nicht lügen! Also nicht dass mir jemand mit Versicherungsbetrug oder so kommt..
Habe z.B. das gefunden:
http://www.finanztip.de/recht/…lisierung-trunkenheit.htm
http://www.ra-butterbach.de/ak…rung-und-trunkenheit.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=16601&ccheck=1
-> fast alles Einzelurteile, nichts verbindliches
Ich weiß (noch) nicht, was im Arztbericht steht aber die Ärzte könnten sicher bezeugen, dass ich mich normal artikulieren konnte und auch keine Aussetzter in der Motorik hatte...
Vll. hat ja jemand eine Idee.
VIelen Dank!