ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Und genau das sollte man im Geschäftsleben nie.![]()
Sei froh, dass du das Auto noch hast und die Ware nicht weg ist und du auf Zahlung wartest.
Die Arbeitszeit am Auto wirst du ohnehin nicht als Schaden geltend machen können (es sei denn, du bist KFZ- Mechaniker). Nochmal: nur der tatsächliche Schaden ist relevant!
Beispiel: Auto für 900€ verkauft plus 100€ Zahnriemen gleich 1000€. Beim zweiten Verkauf erhälst du 950€. Dann beträgt dein Schaden nur 50€.
Aber wer ersetzt dann den Schaden der mir durch die zusätzliche Arbeit wie Briefe schreiben, 5 Wochen Wartezeit, Wiedereinstellen, etc entsteht?
Außerdem hat er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen, so einfach kann er doch nicht daraus kommen,- selbst wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, so kann das für ihn ja nicht bedeuten das er ungeschoren davon kommt, wenn ich das Auto ohne Verlust an jemand Anderes verkaufe?
edit:
Sorry für die Doppelposts, bin gerade etwas sauer und hab nicht drauf geachtet ![]()