Beiträge von OnRoP

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Und genau das sollte man im Geschäftsleben nie. ;)
    Sei froh, dass du das Auto noch hast und die Ware nicht weg ist und du auf Zahlung wartest.
    Die Arbeitszeit am Auto wirst du ohnehin nicht als Schaden geltend machen können (es sei denn, du bist KFZ- Mechaniker). Nochmal: nur der tatsächliche Schaden ist relevant!


    Beispiel: Auto für 900€ verkauft plus 100€ Zahnriemen gleich 1000€. Beim zweiten Verkauf erhälst du 950€. Dann beträgt dein Schaden nur 50€.


    Aber wer ersetzt dann den Schaden der mir durch die zusätzliche Arbeit wie Briefe schreiben, 5 Wochen Wartezeit, Wiedereinstellen, etc entsteht?
    Außerdem hat er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen, so einfach kann er doch nicht daraus kommen,- selbst wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, so kann das für ihn ja nicht bedeuten das er ungeschoren davon kommt, wenn ich das Auto ohne Verlust an jemand Anderes verkaufe?


    edit:
    Sorry für die Doppelposts, bin gerade etwas sauer und hab nicht drauf geachtet ;)

    erster Schreibs:



    zweiter schreibs (noch nicht geschickt):

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Immer langsam. Vom Kaufvertrag kannst du nur zurücktreten, wenn die Frist abgelaufen ist, nicht vorher.


    Die Frist läuft in 2 Tagen ab, vorher werde ich den Rücktritt und die Forderung nicht zustellen. Telefonisch hat er mir heute mitgeteilt das er das Auto nicht kauft, daher bin ich vielleicht etwas impulsiv mit "bin zurückgetreten" gewesen ;)


    Einfach davonkommen soll er nicht,- das ich bei 14° mit ner Bronchitis im guten Glauben Auto geschraubt hab nehme ich persönlich. Jaja, ich bin zu gutmütig....

    Ist mir eigentlich egal, der soll einfach zahlen dafür das er was per Inet gekauft hat, mich 5 Wochen hinhält, mich einen Zahnriemen wechseln lässt und dann zurück tritt.
    Er meldet sich eh nicht, alle Versuche sich gütlich zu einigen sind gescheitert :(


    Ich will jetzt halt primär das er mir den entstandenen Schaden ersetzt und meine Rechte soweit möglich erstmal ausnutzen. Und da bin ich gerade dabei ihm eine neue Frist zu setzen um den entstandenen Schaden wieder gut zu machen und da komme ich auf immerhin 290€.

    Warum ist die 30% Klausel denn unwirksam?
    Er hat sie doch mit dem Gebot akzeptiert und mir ist Schaden entstanden?


    Schaden ist mir auch durch den Zahnriemenwechsel entstanden.


    Eine Frist zur Abholung habe ich bereits per Einschreiben verschickt,- es geht mir um die weiteren Schritte. Vom Kaufvertrag bin ich zurückgetreten,- ich möchte jetzt meinen Schaden geltend machen. Wie als verfahren, sofort zum Anwalt wollte ich auch nicht ;)
    Also Frist zum Zahlen des ausstehenden Betrages,- wie lange, 1 oder 2 Wochen?

    Ich habe ein KFZ verkauft.


    Der Betrag war 655€


    Der Käufer vereinbarte einen Zahnriemenwechsel- was mir weitere 100€ Kosten bescherte. Er gab an den Wechsel zu zahlen,- demnach 755€


    Eine Abholung des Artikels ist auch nach 5 Wochen nicht erfolgt und Absprachen wurden nicht eingehalten und nichtmal ans Telefon gegangen.


    Letzte Woche schickte ich ihm ein Einschreiben in welchem ich eine Frist bis zum 5.6. setzte um den Artikel abzuholen und auf die in der Auktion stehenden 30% Schadensersatz hinwies. Desweiteren teilte ich mit das Fahrzeug ab dem 05.06 wieder anderen Käufern anzubieten.


    Naja, heute teilte er mit das Auto nicht zu nehmen, nachdem ich ihn ans Telefon bekam, das Telefonat war danach weniger sachlich.


    In der Auktion habe ich eine Gebühr von 30% für Spaßbieter veranschlagt und den Zahnriemenwechsel möchte ich auch bezahlt haben.


    Frage:
    Wie muß ich die Fristen zur Zahlung setzen?
    Wenn er nicht reagiert, wieviele Fristen muß ich setzen und wie meinen Anspruch durchsetzen?


    Schriftlich hat der Käufer weder auf die Meldung eines nicht gezahlten Artikels und auch nicht auf das letzte Einschreiben reagiert, so das ich erwarte das er auch auf die nächsten nicht reagiert und die Fristen verstreichen lässt.

    Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Ob eine Bewertung nach der Verwarnung möglich ist weiß ich nicht. Eine (bereits abgegebene) negative Bewertung des Käufers, der den Artikel nicht bezahlt hat, wird von eBay aber dann entfernt wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird.


    Das nicht bzw. nur sporadisch funktionierende Kontaktformular des neuen Relaunch eBay-Designs, das öfter einfach mal nicht funktioniert und prinzipiell gar nicht zu gehen scheint wenn das andere eBay-Mitglied gerade keine laufenden Auktionen hat, ist übrigens extrem nervig. Aber für's Verschlimmbessern ist man bei eBay ja seit einiger Zeit immer offen. :rolleyes:


    Ich finde leider keine Infos dazu.
    Würde dies aber gerne absichern, da ich ein 100% Profil habe, welches mir logischerweise etwas wert ist :(

    Nachdem mein Käufer 7 Tage lang nicht auf die Meldung einer Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert hat, habe ich nun die Möglichkeit ihn verwarnen zu lassen.


    Frage:
    Kann der Käufer mich dann noch bewerten? Weil ist ja witzlos, wenns eine Verwarnung gibt, wird der natürlich negativ bewerten, obwohl er den Artikel nicht abgenommen hat und eine Verwarnung hat?

    Re: Missachtung Rauchverbot, was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von lalelu
    ...eine Großraumdisco, in der einfach ohne Vorwarnung im großen Stil geraucht wird, ist mir leider neu, und ist mit gar keinem gesetz konform :(
    Also geh ich da zum Gesundheitsamt, oder wer interessiert sich für Verstöße gegen dieses, meiner Meinung nach wichtige, Gesetz?


    Ach vor 2 Jahren war das doch noch normal, da haben auch nur Wenige geschrien. Und jetzt wo das Gesetz da ist macht jeder Nichtraucher einen totalen Terror wo man hingehen kann und wo nicht :(
    Ich bin auch Nichtraucher, aber wenn ich mir den Stress überlege? Früher war es meist auch den Nichtrauchern egal wo man hingegangen ist...


    Und jetzt?
    Besucht man mehrere Kneipen hintereinander, etc...


    Ohne das Gesetz wars die Freizeitplanung unkomplizierter. Gesundheit okay, aber die setze ich schon mit meinem Bier aufs Spiel.
    Bin wie gesagt selbst Nichtraucher, aber irgendwie kann mans auch übertreiben mit diesem nutzlosen Gesetz... ;)

    Mein absolutes Lieblingsbier ist "Wicküler"! Kam ja auch mal aus Wuppertal....


    Danach folgt (jetzt werd ich todgeschlagen), Hansa Pils :D
    In unserer Tanke wird beim Scannen in der Kasse sogar angezeigt: "Lekker Hansa Pilsken" :D Naja, es ist nicht das beste Bier, schmeckt mir aber besser als Öttinger oder Paderborner. Und da ich oft Spätdienste habe muß das Feierabendbier an der Tanke gekauft werden, da sehe ich aber nicht ein 1.40€ für eine Flasche zu zahlen. Daher dann das Hansa....


    Krombacher, Veltins oder sonst ein gesellschaftsbier sagt mir dagegen nicht zu. Zu sehr auf den Massengeschmack gebraut und daher zu neutral. Da hab ich lieber ein nicht schmeckendes Bier wie Hansa, als nur ein Wasser....


    Das absolut Übelste was ich mal getrunken habe war Germania! Das fand ich schon nah an der Körperverletzung und niemals war ich als toleranter Biertrinker näher dran es wegzuschütten :(