Zitat
Original geschrieben von Síemenshandyfan
Ich glaube, im Streitfall würde sich MD auf diesen Part der AGB berufen:
" Der Kunde verpflichtet sich...Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines)."
Berufen kann man sich auf vieles. Auf das Wetter, den Abstieg vom FC, den nächsten Börsencrash ... Mobilcom müßte in einem Verfahren nachweisen, daß drei Telefonate nur "zum Zwecke des Gelderwerbs" geführt worden wären - was denen schwer fallen wird. Du bist Endkunde und hast keine Anrufweiterschaltung veranlaßt oder einen Anruf weitervermittelt. Deine Nutzung war also vertragsgemäß.
Ob der angerufene Teilnehmer einen "geldwerten Vorteil" aufgrund Deines dreimaligen Anrufes erhält, müßte M-D erst einmal nachweisen! Wie wollen die das denn machen? Bei Ring Mobilfunk bitte-bitte machen?? 
Die Klägerin ist beweispflichtig. Ich vermute stark, die wollen Dir nur einen Schuß "vor den Bug" geben und sind an einem ordentlichen Gerichtsverfahren nach einem Unterlassungsverfahren nicht interessiert.
Wenn Du Rechtsschutz hättest, könntest Du Dich angemessen wehren und das Unterlassungsbegehren vor Gericht anfechten und eine Entscheidung in der Hauptsache fordern.
Das mag manchem übertrieben erscheinen. Allerdings muß man sich vor Augen halten, daß M-D wegen €6,93 einen Abmahnbrief verschickt! Einfach nur dreist.