Nimm es mir bitte nicht übel, aber Du hast m.M.n. juristische Sachverhalte nicht verstanden.
Zitat
Original geschrieben von Cäsar
ja hab nicht aufgepasst bei der Bestellung, aber zu einer Bestellung und zu einem Vertrag gehören nicht nur die willentlichen Äußerungen etwas zu liefern und zu zahlen, sondern auch die Leistungen. Ohne die Möglichkeit der Erfüllung der Leistungen ist der Vertrag sinnlos, weil die Vertragspartner den Vertrag in der Absicht der gegenseitigen Leistungserfüllung geschlossen haben (ich habe die Leistung gebracht). Dabei ist es schnurzegal, wer da was falsch verstanden hat. Ich will ja keine Leistungen von simyo, sondern nur den Zustand von vor dem Vertrag zurück.
Die gemeinsame Willenserklärung ist erfolgt. Simyo hat geliefert, Du hast gezahlt. Die Leistung ist nicht die Rufnummer. Die Leistung ist Telekommunikation zu den von Dir gewünschten Zeiten und an Orten, die Du wählst.
Eine Eigenschaft des Produktes (die Dir wichtig ist), wird von Dir beklagt. Das Produkt selbst ist jedoch nicht mangelhaft. Das Produkt wurde offenbar fristgemäß und unbeschädigt geliefert
Die Rufnummer ist wichtig, aber nicht die Leistung selbst. Sie ist auch keine entscheidende Eigenschaft, die in den Augen eines Juristen(!) eine Möglichkeit böte, den Vertrag anzufechten. Daß deswegen eine Mängelrüge möglich wäre, glaube ich nicht. Aus Gründen, die Du zu vertreten hast , entspricht eine Eigenschaft des Produktes unter mehreren nicht Deinen Ansprüchen.
Du magst das beklagen. Im BGB steht es aber so, wie ich es laienhaft und in meinen eigenen Worten ausgedrückt habe.
Zitat
Original geschrieben von Cäsar Das Komische ist dabei, dass das von jemandem kommt, der es als normal ansieht eine Bestellung 2 Jahre später in Empfang zu nehmen.
Das schreibst Du, an Netzwuerm gerichtet, auf der vorigen Themenseite. Und genau hier liegt Dein Irrtum. Deine Bestellung ist nicht Deine Rufnummer. Deine Rufnummer besitzt Du bereits. Deine Bestellung ist eine SIM-Karte. Daß die Rufnummer bei Vertragspartner Y blockiert ist, ist nicht die Schuld von Vertragspartner X
Gruß
skater