ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Aber jetzt nach seiner Festnahme steht ihm doch ein Anwalt und ein unabhängiger Prozess zu, oder ?
Klar. Das wird durch die US-Verfassung garantiert.
Angeklagt werden kann der überlebende Täter nach Recht von Massachussetts oder nach Bundesrecht. Angeklagt werden kann er wegen Mordes ersten Grades, wegen Raubüberfalls, wegen Verschwörung.
Nach dem Recht des Staates Massachussetts gäbe es keine Todesstrafe. Wenn der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich zöge, könnte er wegen Terrordelikten oder wegen Mordes ersten Grades angeklagt werden. Dann wäre die Todesstrafe nach Bundesrecht möglich.
(Nur Mord ersten Grades ist ein potentielles Todesstrafen-Delikt in den USA. Dieses Delikt wird auch aggravated murder genannt, also Mord in Verbindung mit einem anderen Schwerverbrechen bzw. Gewaltverbrechen. Z.B. Raubmord oder Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung, Mord nach Entführung, mehrfacher Mord oder Mord an einem Polizisten oder Gefängnisbeamten. Das differiert je nach Bundesstaat. Deren Statuten variieren stark.)
Manche Bundesstaaten wie Texas definieren die "todeswürdigen Morddelikte" auch als "besonders grausam, abartig oder abscheuliche Taten" -- hier ist also die Anzahl von Delikten, die mit dem Tode bestraft werden können, sehr groß.
In der Praxis führt die Anklage von first-degree murder häufig zu einem Schuldeingeständnis. Der Angeklagte gesteht seine Schuld, hat keinen Prozeß, erhält aber bspw. "nur" lebenslänglich ohne Bewährungsmöglichkeit (life w/o parole ).
Vor einem Richter wird der Deal festgemacht. Der Richter fragt, ob er versteht, was es bedeutet, wenn er auf sein Recht auf einen fairen Prozeß verzichtet, ob er geistig in der Lage ist, die Tragweite seines plea bargains zu verstehen. Wenn er geistig behindert ist (mentally retarded), kann er später sein Schuldeingeständnis anfechten und versuchen, einen neuen Prozeß zu erreichen, im dem er wieder auf unschuldig plädieren kann. Dies ist aber sehr selten.
-skater