Beiträge von boozie

    UMTS/HSDPA - Wlan Router (allerdings ohne Akkubetrieb) bietet auch noch o2 mit dem "surf@home" und "surf@home2" (Vorsicht, manche mit Simlock, nicht alle mit HSDPA) und Vodafone mit der "Talk & Web Box".


    Die beiden sind bei eBay teilweise recht günstig (meines Wissens nach günstiger als der Linksys) zu haben.


    Je nach Stromverbrauch der Dinger (keine Ahnung!) ließe sich mit einem Akkupack da schon was basteln :)


    Finde ich eine interessante Idee, halt uns auf dem Laufenden!


    edit:
    P.S.
    Mit einem Mac Notebook das über UMTS online ist kannst du die Internetverbindung auch über Wlan teilen, ist innerhalb von 2min eingerichtet, es dürfte bestimmt auch mit Windows irgendwie gehen.

    Also zumindest früher war die Nutzung von Skype bei den E-Plus Datentarifen explizit inbegriffen und vom VOIP Verbot ausgenommen. Habe aber seit 2005 nichts mehr dazu gehört.
    HSDPA bietet E-Plus (noch) nicht an.

    Also in den Alternate AGBs heisst es:



    Zitat

    1.1.Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.


    Nach deiner Schilderung hast du eine solche Auftragsbestätigung ja zugesandt bekommen, damit dürfte der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein. (Ausser vielleicht auf dieser "Bestätigung" steht, wie ich das z.B. von Amazon kenne, dass die Bestellung erst mit Auslieferung der Sache angenommen wird).


    Damit wäre der Vertrag rein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden und damit ein Fall des §312b BGB.
    Die spätere "persönliche" Durchführung kann dem meiner Meinung nach nicht entgegenstehen, denn ohne ein Widerrufsrecht nützt dir ja die theoretische spätere Prüfungsmöglichkeit auch nichts mehr, da du ja an deinen Vertrag gebunden wärst.


    Demnach stimme ich der Mehrheit hier zu, dir sollte ein Widerrufsrecht zustehen.


    edit:


    Ich würde es vor einem Gang zum Anwalt noch mit einer Mail an Alternate versuchen. Auch wenn ihre Begründung meiner Meinung nach nicht durchschlägt, klingt es doch zumindest so, als stünde da tatsächlich ein menschliches Wesen mit Hirn dahinter (ist ja leider nicht immer so :) ).
    Argumente:
    - Entscheidend sind die vertragsrelevanten Handlungen (Palandt § 312b Rn.8)
    Hier sind sowohl Angebot (deine Bestellung) als auch Annahme (deren Auftragsbestätigung) mittels Fernkommunikationmitteln erfolgt -> Fernabsatzvertrag nach § 312b
    - Die von Alternate genannte Prüfungsmöglichkeit bei Abholung läuft ohne Widerrufsrecht leer, da zu dem Zeitpunkt ja bereits der Vertrag geschlossen war. Demnach ist eine Anwendung auch nach der Intention des Gesetzgebers sinnvoll, daran kann auch die von Alternate auf "manche Artikelgruppen" gewährte 5-tägige Kulanz nichts ändern.

    Ich finde die Frage sehr interessant und werde mich auch mal ein wenig damit beschäftigen :)


    Klären sollte man vielleicht zunächst, wann denn eigentlich genau der Vertrag geschlossen wurde.
    Viele Händler haben ja den Passus in den AGB, dass ein Vertragsschluß (Annahme) erst mit Versand der Ware erfolgt. Für den Fall der Abholung könnte das ja bedeuten, dass der Vertrag erst im Laden zu Stande kommt, dann könnte es mit der Anwendung des §312b BGB schwierig werden.
    Leider geht die Seite alternate.de gerade bei mir nicht, sonst hätte ich mal einen Blick in deren AGB geworfen.


    Das die Prüfung der Ware aber auch in diesem Fall nur sehr eingeschränkt möglich ist sehe ich allerdings genauso.


    edit: schon geht die Seite wieder, schaue jetzt mal in die AGB

    Ich habe es gerade auch einmal versucht, aber dann keinen Sinn darin gesehen.
    Letztlich kann man ja nur 2 verschiedene Antworten pro Seite geben, weil der Rest in der Regel die gleiche Frage ist. Zudem habe ich zu den meisten Fragen überhaupt keine Meinung :)
    Ausserdem ist auch schon der Einstieg "Welchen Netzbetreiber nutzen sie?" für TTler völlig ungeeignet, welchen? welche! Plural :).

    Zitat

    Original geschrieben von Telefonjunkie
    Hallo,
    möchte gerne eine Werbung durchführen, leider ist meine Simkarte (Datenkarte) noch nicht da. Ist das ohne Sim möglich, und wie geht das?


    Das geht, wenn du die nötigen Daten zur Anmeldung bei "MyVodafone" bereits hast (Tel. Nr. oder Kundennummer und Teilnehmerkennwort). Solltest du weder Telefonnummer noch Kundennummer haben, aber bereits einen anderen Vodafone Vertrag, teilt dir die Hotline in der Regel die Rufnummer deines neuen Vertrages mit.


    Alles weitere (und eigentlich auch das ;) ) findest du im Thread :)

    Für den Preis (insb. den von Handy-Sascha angekündigten ;) ) ein sehr interessantes Gerät.
    Ist es eigentlich komplett aus Plastik, oder sind die Seitenteile ggf. sogar aus Metall? Dem Glänzen auf den Fotos nach zu Urteilen könnte man das fast vermuten...