Also in den Alternate AGBs heisst es:
Zitat
1.1.Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
Nach deiner Schilderung hast du eine solche Auftragsbestätigung ja zugesandt bekommen, damit dürfte der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein. (Ausser vielleicht auf dieser "Bestätigung" steht, wie ich das z.B. von Amazon kenne, dass die Bestellung erst mit Auslieferung der Sache angenommen wird).
Damit wäre der Vertrag rein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden und damit ein Fall des §312b BGB.
Die spätere "persönliche" Durchführung kann dem meiner Meinung nach nicht entgegenstehen, denn ohne ein Widerrufsrecht nützt dir ja die theoretische spätere Prüfungsmöglichkeit auch nichts mehr, da du ja an deinen Vertrag gebunden wärst.
Demnach stimme ich der Mehrheit hier zu, dir sollte ein Widerrufsrecht zustehen.
edit:
Ich würde es vor einem Gang zum Anwalt noch mit einer Mail an Alternate versuchen. Auch wenn ihre Begründung meiner Meinung nach nicht durchschlägt, klingt es doch zumindest so, als stünde da tatsächlich ein menschliches Wesen mit Hirn dahinter (ist ja leider nicht immer so
).
Argumente:
- Entscheidend sind die vertragsrelevanten Handlungen (Palandt § 312b Rn.8)
Hier sind sowohl Angebot (deine Bestellung) als auch Annahme (deren Auftragsbestätigung) mittels Fernkommunikationmitteln erfolgt -> Fernabsatzvertrag nach § 312b
- Die von Alternate genannte Prüfungsmöglichkeit bei Abholung läuft ohne Widerrufsrecht leer, da zu dem Zeitpunkt ja bereits der Vertrag geschlossen war. Demnach ist eine Anwendung auch nach der Intention des Gesetzgebers sinnvoll, daran kann auch die von Alternate auf "manche Artikelgruppen" gewährte 5-tägige Kulanz nichts ändern.