Beiträge von Der_Mond

    Also ich hab privat auch einen kleinen Server im Einsatz.
    Als Hardware verwende ich ein Gigabyte G31M-S2L Board (G-LAN+Grafik OnBoard) auf dem ein Celeren S420 werkelt der mit 0,8 Volt betrieben wird und dabei sogar passiv gekühlt wird von einem Thermalright HR-01. Der Prozi ist dabei auch noch ein wenig runtergetaktet um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten.


    Das gute Stück hab ich mir gebaut bevor es den Atom Prozessor gab. Mit diesem erhält man sicherlich noch stromsparendere Ergebnisse, allerdings ist er auch um einiges Leistungsschwächer. Aber das ist natürlich auch von Einsatzgebiet abhängig.
    Letztendlich wäre es interessant was Dein Rechner wirklich für Aufgaben übernehmen soll.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Es ist schon schwach von den alternativen Anbietern, Anschlüsse wollen sie verkaufen und neue Kunden über den Preis gewinnen, verlegen soll den neuen Anschluß aber die "T-com" Da bleiben viele lieber gleich bei der "guten alten T-com". Da gibt es solche Probleme dann doch nicht.


    Dir scheint nicht bekannt zu sein das auch nur die T-Com an die Leitung ran darf um etwas zu ändern.


    Wir hatten hier aber schon einmal einen ähnlichen Thread. Ich versuch den mal zu finden.

    Zitat

    Original geschrieben von andreas-cb
    Ergebis: Der Normalpreis beträgt 9 € -abzüglich 20% für Code 25- hättest Du nur 7,20€ zahlen müssen, inklusive 25 Frei-SMS monatlich für den Online-Tarif.


    Wir reden hier nicht von den All In Tarifen, sondern den Time & More Paketen der Generation 2004.

    Ausländischer Käufer


    Hallo,


    habe heute bei eBay eine gebrauchte AMD CPU verkauft und natürlich habe ich das "Glück" das es sich bei dem Käufer um jemanden aus Slowenien handelt.
    Das an sich ist ja kein Problem, nur habe ich explizit bei eBay den Versand nach Deutschland angeboten und den Käuferkreis vor Ewigkeiten bereits eingegrenzt, das nur Personen für Artikel bieten können aus Ländern in die ich auch versende.


    Frage: Wie kann nun aber trotzdem eine angemeldete Person aus Slowenien den Artikel ersteigern?
    Ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich damit jetzt rumzustreßen. Die erste Mail kam schon bezüglich der Versandkosten. Es meinte gleich es wären 9 EUR. Gut, das bezahle ich sogar per DHL als Päckchen, was dann wieder unversicherter Versand bedeutet.... Was würdet Ihr machen? Oder gibt es eine Möglichkeit eine unterlegen Bieter ein Angebot zu unterbreiten?

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Zu dem Yamaha hab ich jetzt gelesen (ein Beitrag im Hi-Fi Forum), dass der über HDMI keinen Ton entgegen nimmt. Kann das jemand bestätigen?


    Ist jedenfalls bei meinem 461 so. Wie es bei dem 463 aussieht kann ich da nicht genau sagen. Ich finde es aber ehrlich gesagt nicht wirklich schlimm. Muss man halt ein Kabel mehr verlegen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Du glaubst an das Gute, nicht wahr?
    ganz einfacher Fall: sie behaupten einfach, es ist ein Altschaden/Teilschuld, weil der andere noch gehupt hat und man nicht reagiert hat usw usf.


    Ob es sich um einen Altschaden handelt kann ein RA nicht beurteilen, ein Gutachter aber schon ;) Und ein Gutachten sollte bei der Schadenshöhe eh gemacht werden.


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Wozu man den RA braucht:
    Was meinst Du, wie schnell der Verursacher meint, daß doch der andere rückwärts gefahren ist....Oder der Verursacher repariert schnell sein Auto und meint, er hat sich als Zeuge zur Verfügung gestellt und wird jetzt abgezockt, der wahre Schädiger ist auf und davon. :p


    Wie schon erwähnt, wenn das alles von der Polizei ordnungsgemäß aufgenommen wurde, der vermeintliche Unfallverursacher auch schon ein Geständnis abgelegt hat, gibt es wirklich keinen Grund einen RA zu beauftragen.


    Ich hab bei solchen Bagatellschäden noch nie einen RA gebraucht. Auch die Unfallgegner kamen bisher immer ohne aus und es wurde meist schnell und unkompliziert geregelt.
    Wenn es wirklich zu solchen hier genannten Problemen kommen solllte, was nun wirklich eine Ausnahme darstellt, wir reden hier von einem Auffahrunfall, kann man immer noch einen Anwalt beauftragen. Man muss nicht immer gleich schwarz malen.