ZitatOriginal geschrieben von delli1
Falsch! Schutzgeld übernimmt die Rücksendekosten.
So kommt das im ersten Post auf dieser Seite
aber nicht rüber.
Mag sein das man bei einer hoeflichen Anfrage mit Kulanz rechnen kann.
Gruss
Wolfgang
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von delli1
Falsch! Schutzgeld übernimmt die Rücksendekosten.
So kommt das im ersten Post auf dieser Seite
aber nicht rüber.
Mag sein das man bei einer hoeflichen Anfrage mit Kulanz rechnen kann.
Gruss
Wolfgang
ZitatOriginal geschrieben von ictus
Hallo, Wolfgang,
eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Weil es gerade so toll passt den Teil nochmal zitiert ![]()
Bei meinem Anruf bei der Anwaltsberatung war die erste Definition auch:
"Hauptpflicht ist von O2 die Bereitstellung des Anschlusses und ich habe die H-Pflicht
das Leistungsentgelt zu erbringen"
Am Schluss konnten wir uns wenigstens darauf verstaendigen, das alles was
ich schriftlich in Form von Tarifbroschuere ect. habe, erst mal verbindlich ist.
Mit der Einstellung werde ich auch meinen Vertrag weiter nutzen
und wenn es mal wieder eine Ueberraschung gibt die Sasche gleich in
andere Haende geben.
Zu der Auskunftsbereitschaft von O2 selber gibt es keine Ueberraschungen
angefangen von :"An Ihrem Tarif wurden keine Aenderungen vorgenommen...
Sonderrufnummern sind tarifunabhaengig... nur Ausnahmefaelle"
zu "Bei diesem Tarif gibt es keine Haupt- und Nebenzeit." ![]()
bekommt man auf Anfragen nur Standard-Textbausteine
egal, 0180er werden nicht angerufen (nur bitter wenn das Auto liegen
bleibt und Kundenhotline 0180) sowie alle Umstellungen oder Rufnummern
die nicht in der Tarifbroschuere 11_2006 aufgefuehrt sind
Eine Pflicht von O2 zu einer detaillierten Definition der H.- und N-leistungen
bestehtr wohl nicht da bereits per Vertrag festgelegt.
Kann man hier also closen
Gruss
Wolfgang
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handy4less
blackspion
ich habe Dein Fax nach Hamburg (040-54709-409) weitergeleitet, da ich für dieses Angebot nur Vermittler war. Verantwortlicher Händler und Ansprechpartner ist die Firma etronixx in Hamburg.
viele Grüße
Christian
@ handy4less
Danke fuer die Rueckmeldung, Fax ging auch an etronixx (Faxnummer aus
Impressum), Einschreiben auch an die Adresse aus dem Antrag (da steht halt:
handy4less c/o etronixx, Postfach, Hamburg)
--edit-- soll ja auch kein Angriff auf einen Einzelnen werden, aber damit jeder
Bescheid bekommt halt an beide Beteiligten ![]()
-v fuer alle
Fristsetzung zur Lieferung binnen 14 Tagen, da Liefertermin bereits um
1 Woche ueberschritten. Im Antrag/Bestellung steht nicht "in ca. 6 Wochen"
sondern "Lieferung Frei Haus 6 Wochen nach Vertragsabschluss"
So steht es auch online im Auftragsstatus.
Daher ist etronixx IMHO in Verzug (bei ca. lt. Anwalt nicht)
Zur Sicherheit an handy4less und etronixx vorab per Fax
Wenn plausible Gruende dargelegt worden waeren haette ich mich ja nicht
so geaergert, aber Betriebsferien und erhoehte Nachfrage?
Gruss
Wolfgang
So,
habe jetzt auch das Schreiben erhalten, Begründung Betriebsferien und erhöhte Nachfrage!
So gut sich die Aktion angelassen hat und Informationen schnell weiter
geleitet wurden war ja noch alles i.O.
Der jetzige Ablauf spottet aber jeder Beschreibung, sowohl Betriebsferien
als auch die durch die Bestellung von etronixx erhöhte Nachfrage
waren mit Sicherheit bekannt und sind kein Grund für eine weitere Lieferverzögerung.
Angenommen nach 4 Wochen ruft dann mal die Spedition an, hat natürlich
nur einen Liefertermin in 2-3 Wochen frei, dann ist der Sommer fast vorbei.
So würden aus den avisierten 6 Wochen gleich mal 2-3 Monate- inakzeptabel.
Ich fühle mich hier erst mal verschaukelt und hoffe darauf das sowohl
der initierende Händle als auch etronnix massiv Druck auf diese sogenannte "Service GmbH"
ausüben werden.
Oder sollte mich mein ungutes Gefühl bei der Klausel mit dem Verzicht auf das Widerrufsrechts
bei Vertragsabschluss etwa nicht getäuscht haben?
Gruss
Wolfgang
Danke fuer die prompte Informationspolitik ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handy4less
Hallo,
[...]
Aufgrund der Verzögerung gibt es einen 50 Euro Reisegutschein, einen 20 Euro Mietwagengutschein und einen 25 Euro Einkaufsgutschein gratis! Diese liegen in dem Brief bei.
----------------------------------------------------------------------------------
viele Grüße
Christian
Sprit- oder Inspektionsgutschein waere sinniger ![]()
Gruss
Wolfgang
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von digi101
das dürfte so in etwa in den meisten Rucksäcken gewesen sein. Ich rechne mal mit China Preisen (wer schon mal Preislisten mit Containerware aus China gesehen hat, kennt die Preise vielleicht)
Rucksack: 75 Cent
[...]
An dem Tag haben die mal eben mindestens 16500 Euro gemacht. Da ist so eine PSP oder Festplatte für die Angestellten auch noch drin.
Boah, ich muss doch endlich mal ins ebusiness einsteigen... :p
Wie man leicht binnen 4-5- Minuten rausfinden kann kostet der Rucksack
bei 1000 St. Auflage und 4fbg. Druck(100x100mm) an die 10,-
Bei der Aufzaehlung fehlen die billigen Arbeiter und die fast kostenlosen
Buero- und Lagerflaechen. Und a bisserl was muss schon ueber bleiben,
sonst wird die Firma wirklich vom Reich der Mitte geschluckt.
Das laeuft nicht wie beim grossen Discounter der einen ganzen
Container ohne weitere Verarbeitung kauft.
Das die Pakete jetzt etwas duenner gepackt werden muessen ist klar
wenn 500 kalkuliert und dann doch 1000 verkauft. So schnell bekommt
man natuerlich keine guenstigen Artikel her, noch dazu wo jeder draengelt.
Der Frust nicht einen Hauptgewinn fuer mind. den doppelten Einsatz
rausgeholt zu haben und die Moeglichkeit im Forum so richtig die
Sau raus zu lassen macht das ganze nicht besser.
Auf der einen Seite ist das Konzept ja recht nett, aber manchmal habe ich das
Gefuehl eine Schul-AG Firma handelt nicht so aus dem Bauch raus-Shopping 2010?
Heute kam mein BP und ich kann nicht meckern, bei Tombolas komme ich nie
so gut weg. USB-Stick und SD habe ich zwar genug aber auch genug Verwandschaft.
Und als Tombola habe ich den Kauf gesehen, die grobe Richtung
war in der Artikelbeschreibung vorgegeben (keine Kuechengeraete
)
Gruss
Wolfgang
Vielleicht 1GB Kingston 667 DDR 2 f. 31,- bei Alternate.
P+P ab 5,95
Sollte jemand guenstigeren Marken-RAM bei Amazon direkt (kein Marketplace)
finden bitte kurze Info.
Gruss
Wolfgang
ZitatOriginal geschrieben von ictus
Hallo, Wolfgang,
eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort, das deckt sich erstmal
mit meinem laienhaften Rechtsverstaendniss und
meiner Einschaetzung von O2, eine rechtsverbindliche Auskunft
erwarte ich hier auch nicht.
Ich habe jetzt erstmal eine erneute Anfrage per mail gestellt und werde
eine schriftliche Anfrage per Brief folgen lassen wenn die Antwort wieder
so wischiwaschi ist.
Mir geht es jetzt nicht primaer um eine ausserordentliche Kuendigung,
die Nummer mit den 0180 stelle ich mir schwieriger vor, da ich in 11/06
durch die Umstellung auf GenionS die aktuellen AGB und Tarife habe.
Evtl. war das ja auch bei dem ersten "Urteil" so.
Ich moechte nur in Zukunft nicht immer alle Informationen ueber Foren
oder news erhalten, O2 ist fur meine pers. Situation halt der Anbieter
der meine Anforderungen komplett abdeckt.
Nur wenn ich bei jedem Anruf damit rechnen muss in eine erneute
Kostenfalle zu laufen lass ich das mit dem mobil erreichbar und habe
wieder ein "friedliches" Leben ![]()
Sollte O2 mir keine detaillierte Auflistung der Haupt- und Nebenleistungen
geben koennen, stellt sich die Frage wie man das ganze per anwaltlicher
Unterstuetzung hinbekommt - Feststellungsklage oder wie?
Gruss
Wolfgang
vorab, ich habe keinen wirklich passenden Thread hierzu gefunden,
ansonsten bitte verschieben oder closen.
Hallo,
abgesehen von der bereits in mehreren Threads diskutierten 0180er-,
Wechselgebühren- und anderer Probleme stellt sich mir die Frage ob jemand
eine fixe Antwort (sei es per Klage o.a.) auf die Fragestellung hat:
Welche Leistungen von O2 sind Haupleistungen als Vertragsbestandteil und
bedürfen bei Änderung einer Zustimmung des Kunden?
Ich bin mir darüber im klaren das ich durch die Umstellung auf GenionS
am 28.11.2006 in ein paar Zitronen beissen muss (0180 nicht mehr im Tarifheft),
mir geht es vorrangig darum auf welche Preisangaben ich vertrauen kann.
Bitte hier der Übersichtlichkeit halber nur Beiträge zum Thema.
Auf meine Anfrage per e-mail an die Kundenhotline bekam ich folgende Antwort
ZitatAlle Leistungen, die nicht zu den vertraglich festgelegten Leistungen
gehören, gelten als Nebenleistungen. Zum Beispiel Sonderrufnummern,
Servicegebühren, Serviceleistungen usw.. Eine Übersicht erhalten Sie
unter:
Das beisst sich jetzt etwas mit meinem Rechtsverständniss, da ich in meinem
Mobilfunkantrag/vertrag folgenden Passus unterschrieben habe:
ZitatIch erteile den Auftrag gemäß der gültigen Preisliste, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen
im Benutzerhandbuch bzw. der Bedienungsanleitung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der O2(Germany) GmbH & Co. OHG
ür Mobilfunkdienstleistungen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht sind und
die in den Geschäftsstellen der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme ausliegen.
und daraus ableite das alles was in der Tarifbroschüre aufgeführt und nicht
extra als Nebenleistung definiert ist auch als Vertragsbestandteil ergo
Hauptleistung anzusehen ist. So z.B die Kosten für Optionswechsel Taxinummern ect..
Sollte ich das ganze falsch verstanden haben bitte ich um Aufklärung, ansonsten
bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar, der mir hilft die Hauptleistungen
zu erkennen.
Sind bereits Klagen in der Richtung anhängig oder gibt es da elegantere Wege?
Ans Amtsblatt kommt man nur per Abo bzw. Einzelbestellung - richtig?
Gruss
Wolfgang
ZitatOriginal geschrieben von avant
Wie überredet man denn softwarehouse.de daß die den D06C51 anbieten?
Den "Dell-Warenkorb" per email hinschicken?
genau
Zitat:
"einfach den Dell-Warenkorb per Mail an ---edit--- schicken. Im Textfeld bitte die Adresse eintragen.
Achtung ! Zahlung nur per Vorkasse / Überweisung möglich"
ansonsten vorher einfach mal die Details anfragen
und den Warenkorb in der detaillierten Ansicht schicken.
Abwicklung war bei 2 Bestellungen i.O. manchmal hakt es aber-
auf Nachfrage wurde immer prompt und freundlich reagiert.
Rechnung laeuft halt ueber asknet, AFAIK greift dann kein ADAC-Rabatt
bei groesseren Bestellungen.
Gruss
Wolfgang