Beiträge von blackspion

    Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Hallo, Wolfgang,


    eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei :)


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Weil es gerade so toll passt den Teil nochmal zitiert ;-)


    Bei meinem Anruf bei der Anwaltsberatung war die erste Definition auch:
    "Hauptpflicht ist von O2 die Bereitstellung des Anschlusses und ich habe die H-Pflicht
    das Leistungsentgelt zu erbringen"
    Am Schluss konnten wir uns wenigstens darauf verstaendigen, das alles was
    ich schriftlich in Form von Tarifbroschuere ect. habe, erst mal verbindlich ist.


    Mit der Einstellung werde ich auch meinen Vertrag weiter nutzen
    und wenn es mal wieder eine Ueberraschung gibt die Sasche gleich in
    andere Haende geben.


    Zu der Auskunftsbereitschaft von O2 selber gibt es keine Ueberraschungen


    angefangen von :"An Ihrem Tarif wurden keine Aenderungen vorgenommen...
    Sonderrufnummern sind tarifunabhaengig... nur Ausnahmefaelle"


    zu "Bei diesem Tarif gibt es keine Haupt- und Nebenzeit." :D


    bekommt man auf Anfragen nur Standard-Textbausteine


    egal, 0180er werden nicht angerufen (nur bitter wenn das Auto liegen
    bleibt und Kundenhotline 0180) sowie alle Umstellungen oder Rufnummern
    die nicht in der Tarifbroschuere 11_2006 aufgefuehrt sind


    Eine Pflicht von O2 zu einer detaillierten Definition der H.- und N-leistungen
    bestehtr wohl nicht da bereits per Vertrag festgelegt.


    Kann man hier also closen


    Gruss
    Wolfgang


    @ handy4less


    Danke fuer die Rueckmeldung, Fax ging auch an etronixx (Faxnummer aus
    Impressum), Einschreiben auch an die Adresse aus dem Antrag (da steht halt:
    handy4less c/o etronixx, Postfach, Hamburg)


    --edit-- soll ja auch kein Angriff auf einen Einzelnen werden, aber damit jeder
    Bescheid bekommt halt an beide Beteiligten :)


    -v fuer alle


    Fristsetzung zur Lieferung binnen 14 Tagen, da Liefertermin bereits um
    1 Woche ueberschritten. Im Antrag/Bestellung steht nicht "in ca. 6 Wochen"
    sondern "Lieferung Frei Haus 6 Wochen nach Vertragsabschluss"
    So steht es auch online im Auftragsstatus.


    Daher ist etronixx IMHO in Verzug (bei ca. lt. Anwalt nicht)
    Zur Sicherheit an handy4less und etronixx vorab per Fax


    Wenn plausible Gruende dargelegt worden waeren haette ich mich ja nicht
    so geaergert, aber Betriebsferien und erhoehte Nachfrage?


    Gruss
    Wolfgang

    So,
    habe jetzt auch das Schreiben erhalten, Begründung Betriebsferien und erhöhte Nachfrage!


    So gut sich die Aktion angelassen hat und Informationen schnell weiter
    geleitet wurden war ja noch alles i.O.


    Der jetzige Ablauf spottet aber jeder Beschreibung, sowohl Betriebsferien
    als auch die durch die Bestellung von etronixx erhöhte Nachfrage
    waren mit Sicherheit bekannt und sind kein Grund für eine weitere Lieferverzögerung.


    Angenommen nach 4 Wochen ruft dann mal die Spedition an, hat natürlich
    nur einen Liefertermin in 2-3 Wochen frei, dann ist der Sommer fast vorbei.
    So würden aus den avisierten 6 Wochen gleich mal 2-3 Monate- inakzeptabel.


    Ich fühle mich hier erst mal verschaukelt und hoffe darauf das sowohl
    der initierende Händle als auch etronnix massiv Druck auf diese sogenannte "Service GmbH"
    ausüben werden.


    Oder sollte mich mein ungutes Gefühl bei der Klausel mit dem Verzicht auf das Widerrufsrechts
    bei Vertragsabschluss etwa nicht getäuscht haben?


    Gruss
    Wolfgang

    Danke fuer die prompte Informationspolitik ;-)



    Sprit- oder Inspektionsgutschein waere sinniger :D


    Gruss
    Wolfgang


    Wie man leicht binnen 4-5- Minuten rausfinden kann kostet der Rucksack
    bei 1000 St. Auflage und 4fbg. Druck(100x100mm) an die 10,- ;)
    Bei der Aufzaehlung fehlen die billigen Arbeiter und die fast kostenlosen
    Buero- und Lagerflaechen. Und a bisserl was muss schon ueber bleiben,
    sonst wird die Firma wirklich vom Reich der Mitte geschluckt.


    Das laeuft nicht wie beim grossen Discounter der einen ganzen
    Container ohne weitere Verarbeitung kauft.


    Das die Pakete jetzt etwas duenner gepackt werden muessen ist klar
    wenn 500 kalkuliert und dann doch 1000 verkauft. So schnell bekommt
    man natuerlich keine guenstigen Artikel her, noch dazu wo jeder draengelt.


    Der Frust nicht einen Hauptgewinn fuer mind. den doppelten Einsatz
    rausgeholt zu haben und die Moeglichkeit im Forum so richtig die
    Sau raus zu lassen macht das ganze nicht besser.


    Auf der einen Seite ist das Konzept ja recht nett, aber manchmal habe ich das
    Gefuehl eine Schul-AG Firma handelt nicht so aus dem Bauch raus-Shopping 2010?


    Heute kam mein BP und ich kann nicht meckern, bei Tombolas komme ich nie
    so gut weg. USB-Stick und SD habe ich zwar genug aber auch genug Verwandschaft.
    Und als Tombola habe ich den Kauf gesehen, die grobe Richtung
    war in der Artikelbeschreibung vorgegeben (keine Kuechengeraete :D )



    Gruss
    Wolfgang

    Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Hallo, Wolfgang,


    eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei :)


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Danke fuer die ausfuehrliche Antwort, das deckt sich erstmal
    mit meinem laienhaften Rechtsverstaendniss und
    meiner Einschaetzung von O2, eine rechtsverbindliche Auskunft
    erwarte ich hier auch nicht.


    Ich habe jetzt erstmal eine erneute Anfrage per mail gestellt und werde
    eine schriftliche Anfrage per Brief folgen lassen wenn die Antwort wieder
    so wischiwaschi ist.


    Mir geht es jetzt nicht primaer um eine ausserordentliche Kuendigung,
    die Nummer mit den 0180 stelle ich mir schwieriger vor, da ich in 11/06
    durch die Umstellung auf GenionS die aktuellen AGB und Tarife habe.
    Evtl. war das ja auch bei dem ersten "Urteil" so.


    Ich moechte nur in Zukunft nicht immer alle Informationen ueber Foren
    oder news erhalten, O2 ist fur meine pers. Situation halt der Anbieter
    der meine Anforderungen komplett abdeckt.
    Nur wenn ich bei jedem Anruf damit rechnen muss in eine erneute
    Kostenfalle zu laufen lass ich das mit dem mobil erreichbar und habe
    wieder ein "friedliches" Leben ;-)


    Sollte O2 mir keine detaillierte Auflistung der Haupt- und Nebenleistungen
    geben koennen, stellt sich die Frage wie man das ganze per anwaltlicher
    Unterstuetzung hinbekommt - Feststellungsklage oder wie?


    Gruss
    Wolfgang

    vorab, ich habe keinen wirklich passenden Thread hierzu gefunden,
    ansonsten bitte verschieben oder closen.


    Hallo,


    abgesehen von der bereits in mehreren Threads diskutierten 0180er-,
    Wechselgebühren- und anderer Probleme stellt sich mir die Frage ob jemand
    eine fixe Antwort (sei es per Klage o.a.) auf die Fragestellung hat:


    Welche Leistungen von O2 sind Haupleistungen als Vertragsbestandteil und
    bedürfen bei Änderung einer Zustimmung des Kunden?


    Ich bin mir darüber im klaren das ich durch die Umstellung auf GenionS
    am 28.11.2006 in ein paar Zitronen beissen muss (0180 nicht mehr im Tarifheft),
    mir geht es vorrangig darum auf welche Preisangaben ich vertrauen kann.


    Bitte hier der Übersichtlichkeit halber nur Beiträge zum Thema.


    Auf meine Anfrage per e-mail an die Kundenhotline bekam ich folgende Antwort


    Zitat

    Alle Leistungen, die nicht zu den vertraglich festgelegten Leistungen
    gehören, gelten als Nebenleistungen. Zum Beispiel Sonderrufnummern,
    Servicegebühren, Serviceleistungen usw.. Eine Übersicht erhalten Sie
    unter:


    http://www.o2online.de/goto/vertrag-online


    Das beisst sich jetzt etwas mit meinem Rechtsverständniss, da ich in meinem
    Mobilfunkantrag/vertrag folgenden Passus unterschrieben habe:


    Zitat

    Ich erteile den Auftrag gemäß der gültigen Preisliste, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen
    im Benutzerhandbuch bzw. der Bedienungsanleitung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (AGB) der O2(Germany) GmbH & Co. OHG
    ür Mobilfunkdienstleistungen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht sind und
    die in den Geschäftsstellen der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme ausliegen.


    und daraus ableite das alles was in der Tarifbroschüre aufgeführt und nicht
    extra als Nebenleistung definiert ist auch als Vertragsbestandteil ergo
    Hauptleistung anzusehen ist. So z.B die Kosten für Optionswechsel Taxinummern ect..


    Sollte ich das ganze falsch verstanden haben bitte ich um Aufklärung, ansonsten
    bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar, der mir hilft die Hauptleistungen
    zu erkennen.


    Sind bereits Klagen in der Richtung anhängig oder gibt es da elegantere Wege?


    Ans Amtsblatt kommt man nur per Abo bzw. Einzelbestellung - richtig?


    Gruss
    Wolfgang

    Zitat

    Original geschrieben von avant
    Wie überredet man denn softwarehouse.de daß die den D06C51 anbieten?
    Den "Dell-Warenkorb" per email hinschicken?


    genau
    Zitat:
    "einfach den Dell-Warenkorb per Mail an ---edit--- schicken. Im Textfeld bitte die Adresse eintragen.
    Achtung ! Zahlung nur per Vorkasse / Überweisung möglich"


    ansonsten vorher einfach mal die Details anfragen
    und den Warenkorb in der detaillierten Ansicht schicken.


    Abwicklung war bei 2 Bestellungen i.O. manchmal hakt es aber-
    auf Nachfrage wurde immer prompt und freundlich reagiert.


    Rechnung laeuft halt ueber asknet, AFAIK greift dann kein ADAC-Rabatt
    bei groesseren Bestellungen.


    Gruss
    Wolfgang