O2: Definition Nebenleistungen?

  • vorab, ich habe keinen wirklich passenden Thread hierzu gefunden,
    ansonsten bitte verschieben oder closen.


    Hallo,


    abgesehen von der bereits in mehreren Threads diskutierten 0180er-,
    Wechselgebühren- und anderer Probleme stellt sich mir die Frage ob jemand
    eine fixe Antwort (sei es per Klage o.a.) auf die Fragestellung hat:


    Welche Leistungen von O2 sind Haupleistungen als Vertragsbestandteil und
    bedürfen bei Änderung einer Zustimmung des Kunden?


    Ich bin mir darüber im klaren das ich durch die Umstellung auf GenionS
    am 28.11.2006 in ein paar Zitronen beissen muss (0180 nicht mehr im Tarifheft),
    mir geht es vorrangig darum auf welche Preisangaben ich vertrauen kann.


    Bitte hier der Übersichtlichkeit halber nur Beiträge zum Thema.


    Auf meine Anfrage per e-mail an die Kundenhotline bekam ich folgende Antwort


    Zitat

    Alle Leistungen, die nicht zu den vertraglich festgelegten Leistungen
    gehören, gelten als Nebenleistungen. Zum Beispiel Sonderrufnummern,
    Servicegebühren, Serviceleistungen usw.. Eine Übersicht erhalten Sie
    unter:


    http://www.o2online.de/goto/vertrag-online


    Das beisst sich jetzt etwas mit meinem Rechtsverständniss, da ich in meinem
    Mobilfunkantrag/vertrag folgenden Passus unterschrieben habe:


    Zitat

    Ich erteile den Auftrag gemäß der gültigen Preisliste, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen
    im Benutzerhandbuch bzw. der Bedienungsanleitung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (AGB) der O2(Germany) GmbH & Co. OHG
    ür Mobilfunkdienstleistungen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht sind und
    die in den Geschäftsstellen der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme ausliegen.


    und daraus ableite das alles was in der Tarifbroschüre aufgeführt und nicht
    extra als Nebenleistung definiert ist auch als Vertragsbestandteil ergo
    Hauptleistung anzusehen ist. So z.B die Kosten für Optionswechsel Taxinummern ect..


    Sollte ich das ganze falsch verstanden haben bitte ich um Aufklärung, ansonsten
    bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar, der mir hilft die Hauptleistungen
    zu erkennen.


    Sind bereits Klagen in der Richtung anhängig oder gibt es da elegantere Wege?


    Ans Amtsblatt kommt man nur per Abo bzw. Einzelbestellung - richtig?


    Gruss
    Wolfgang

  • Hallo, Wolfgang,


    eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei :)


    Angeblich gibt es ein Urteil des AG München, wonach die Anwahl von Sonderrufnummern "Nebenleistung" sei. Das Urteil ist bislang in den einschlägigen juristischen Datenbanken nicht abrufbar.
    Soweit die Auszüge stimmen, die ansatzweise im Parallethread gepostet wurden, kann ich für den Rechtsanwalt des Klägers nur hoffen, dass er eine gute Haftpflichtversicherung hat. Viel mehr falsch machen, konnte man eigentlich nicht.


    Nach meinem dafürhalten (und auch dem zahlreicher Kollegen, mit denen ich die Frage diskutiert habe):
    - ist die "Nebeleistungsklausel" zu unbestimmt, verstößt damit gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.
    - ist das internationale Roaming keine "Nebenleistung", weil o2 in Ziff. 2 ihrer AGB in diesem Zusammenhang selbst von "Leistung" spricht, durch die Aufnahme in die AGB selbst die Bedeutung herausstellt und eine Leistung eben keine Neben leistung ist.
    - solange o2 die Entgelterhöhung für 0180er Nummern nicht schriftlich mitgeteilt hat, sind auch diese Entgelte nicht wirksam erhöht; und eine Nebenleistung ist es auch nicht wirklich.


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Nach meinem dafürhalten (und auch dem zahlreicher Kollegen, mit denen ich die Frage diskutiert habe):
    - ist die "Nebeleistungsklausel" zu unbestimmt, verstößt damit gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.
    - ist das internationale Roaming keine "Nebenleistung", weil o2 in Ziff. 2 ihrer AGB in diesem Zusammenhang selbst von "Leistung" spricht, durch die Aufnahme in die AGB selbst die Bedeutung herausstellt und eine Leistung eben keine Neben leistung ist.
    - solange o2 die Entgelterhöhung für 0180er Nummern nicht schriftlich mitgeteilt hat, sind auch diese Entgelte nicht wirksam erhöht; und eine Nebenleistung ist es auch nicht wirklich.


    Alles richtig.


    Nur zum letzten Punkt eine Anmerkung: Im März/April d.J. (oder so, ich blättere jetzt nicht meine Rechnungen durch...) hat "Otto Kännduh" aber mitgeteilt, daß Sonderrufnummern 69 Cent/min kosten - nämlich auf den EVNs im "Kleingedruckten"!


    "Wirksam" im juristischen Sinne ist das natürlich nicht, klar. Aber "Otto Kännduh" hält das offenbar für eine wirksame Mitteilung.


    (Mittlerweise steht da kurioserweise ein Verweis auf die Erzkonkurrenz, nämlich das FN der T-Com ... wenn es nicht "eigentlich" zum Heulen wäre: man könnte drüber fast lachen... :mad: )


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Hallo, Wolfgang,


    eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei :)


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Danke fuer die ausfuehrliche Antwort, das deckt sich erstmal
    mit meinem laienhaften Rechtsverstaendniss und
    meiner Einschaetzung von O2, eine rechtsverbindliche Auskunft
    erwarte ich hier auch nicht.


    Ich habe jetzt erstmal eine erneute Anfrage per mail gestellt und werde
    eine schriftliche Anfrage per Brief folgen lassen wenn die Antwort wieder
    so wischiwaschi ist.


    Mir geht es jetzt nicht primaer um eine ausserordentliche Kuendigung,
    die Nummer mit den 0180 stelle ich mir schwieriger vor, da ich in 11/06
    durch die Umstellung auf GenionS die aktuellen AGB und Tarife habe.
    Evtl. war das ja auch bei dem ersten "Urteil" so.


    Ich moechte nur in Zukunft nicht immer alle Informationen ueber Foren
    oder news erhalten, O2 ist fur meine pers. Situation halt der Anbieter
    der meine Anforderungen komplett abdeckt.
    Nur wenn ich bei jedem Anruf damit rechnen muss in eine erneute
    Kostenfalle zu laufen lass ich das mit dem mobil erreichbar und habe
    wieder ein "friedliches" Leben ;-)


    Sollte O2 mir keine detaillierte Auflistung der Haupt- und Nebenleistungen
    geben koennen, stellt sich die Frage wie man das ganze per anwaltlicher
    Unterstuetzung hinbekommt - Feststellungsklage oder wie?


    Gruss
    Wolfgang

  • Das fuer dich als Kunde in dem Fall am einfachsten und unproblematischsten waere wohl, mit den Fuessen abzustimmen. Bei einem der anderen Anbieter wirst du sicher auch fuendig, auch wenns vl. ein paar Euro mehr im Monat kostet. Billiger als auf eigene Kosten einen Anwalt beschaeftigen wird das allemal ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Antinoos



    Nur zum letzten Punkt eine Anmerkung: Im März/April d.J. (oder so, ich blättere jetzt nicht meine Rechnungen durch...) hat "Otto Kännduh" aber mitgeteilt, daß Sonderrufnummern 69 Cent/min kosten - nämlich auf den EVNs im "Kleingedruckten"!


    Bei mir standen bis einschließlich Februar noch die alten Preise im Kleingedruckten und ab März die Preise aus dem Netz der T-Com.
    Die neuen Preise standen jedenfalls bei mir noch nie.


    Otto Kännduh ist scheinbar noch zu doof, um einheitliche Rechnungen zu verschicken :D

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Bei mir standen bis einschließlich Februar noch die alten Preise im Kleingedruckten und ab März die Preise aus dem Netz der T-Com.
    Die neuen Preise standen jedenfalls bei mir noch nie.


    Otto Kännduh ist scheinbar noch zu doof, um einheitliche Rechnungen zu verschicken :D


    Ich habe da was verwäxelt - es war Jan./Feb. 07, wo in meinem EVN stand:


    "Einige Info-Hotlines:
    Jamba! Tel 0180 5 55 48 90, Burda Tel 0180 5 55 58 55, Carmunity Tel 0180 5 68 43 08 477, digame.de Tel 0180 5 34 42 63, Materna
    Tel 0180 50 55 00 20, Minick Tel 0180 5 21 85 23, Mindmatics Tel 0180 5 99 10 00, Net Mobile Tel 0180 2 22 75 20, Zed Germany
    GmbH Tel 0180 5 07 27 72 (Kosten bei Sonderrufnummer 0180 Euro 0,69)"


    Im Dez. 06 stand da noch:


    "Einige Info-Hotlines:
    Jamba! Tel 01805554890, bruNET Tel 01805913154, digame Tel 01805344263, Materna Tel 018050550020, Minick Tel 01805218523,
    Mindmatics Tel 01805991000, Wapme Tel 01805335503, Zed Germany GmbH Tel 01805072772 (Kosten bei 01805 Hauptzeit 0,60
    Euro, Freizeit 0,25 Euro)
    carmunity Tel 04216265200"


    Und das war im Dez. schon falsch, weil doch die neuen Preise ab 28.11.2006 gelten sollten.


    <träller_flööööt> "Oh tuh känn duh...!" :flop: </>


    -Antinoos

  • Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Hallo, Wolfgang,


    eine verbindliche Definition der "Nebenleistung" wird dir hier im Forum niemand geben können. Das kann nicht einmal o2 selbst. Offenbar geht man dort davon aus, dass "Nebenleistung" alles das ist, bei dem man die Entgelte gerne erhöhen würde. Ich hatte mal scherzhaft gesagt, dass "Hauptleistung" wohl nur noch das Erstellen der Rechnung und der Lastschrifteinzug sei :)


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Weil es gerade so toll passt den Teil nochmal zitiert ;-)


    Bei meinem Anruf bei der Anwaltsberatung war die erste Definition auch:
    "Hauptpflicht ist von O2 die Bereitstellung des Anschlusses und ich habe die H-Pflicht
    das Leistungsentgelt zu erbringen"
    Am Schluss konnten wir uns wenigstens darauf verstaendigen, das alles was
    ich schriftlich in Form von Tarifbroschuere ect. habe, erst mal verbindlich ist.


    Mit der Einstellung werde ich auch meinen Vertrag weiter nutzen
    und wenn es mal wieder eine Ueberraschung gibt die Sasche gleich in
    andere Haende geben.


    Zu der Auskunftsbereitschaft von O2 selber gibt es keine Ueberraschungen


    angefangen von :"An Ihrem Tarif wurden keine Aenderungen vorgenommen...
    Sonderrufnummern sind tarifunabhaengig... nur Ausnahmefaelle"


    zu "Bei diesem Tarif gibt es keine Haupt- und Nebenzeit." :D


    bekommt man auf Anfragen nur Standard-Textbausteine


    egal, 0180er werden nicht angerufen (nur bitter wenn das Auto liegen
    bleibt und Kundenhotline 0180) sowie alle Umstellungen oder Rufnummern
    die nicht in der Tarifbroschuere 11_2006 aufgefuehrt sind


    Eine Pflicht von O2 zu einer detaillierten Definition der H.- und N-leistungen
    bestehtr wohl nicht da bereits per Vertrag festgelegt.


    Kann man hier also closen


    Gruss
    Wolfgang

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