vorab, ich habe keinen wirklich passenden Thread hierzu gefunden,
ansonsten bitte verschieben oder closen.
Hallo,
abgesehen von der bereits in mehreren Threads diskutierten 0180er-,
Wechselgebühren- und anderer Probleme stellt sich mir die Frage ob jemand
eine fixe Antwort (sei es per Klage o.a.) auf die Fragestellung hat:
Welche Leistungen von O2 sind Haupleistungen als Vertragsbestandteil und
bedürfen bei Änderung einer Zustimmung des Kunden?
Ich bin mir darüber im klaren das ich durch die Umstellung auf GenionS
am 28.11.2006 in ein paar Zitronen beissen muss (0180 nicht mehr im Tarifheft),
mir geht es vorrangig darum auf welche Preisangaben ich vertrauen kann.
Bitte hier der Übersichtlichkeit halber nur Beiträge zum Thema.
Auf meine Anfrage per e-mail an die Kundenhotline bekam ich folgende Antwort
ZitatAlle Leistungen, die nicht zu den vertraglich festgelegten Leistungen
gehören, gelten als Nebenleistungen. Zum Beispiel Sonderrufnummern,
Servicegebühren, Serviceleistungen usw.. Eine Übersicht erhalten Sie
unter:
Das beisst sich jetzt etwas mit meinem Rechtsverständniss, da ich in meinem
Mobilfunkantrag/vertrag folgenden Passus unterschrieben habe:
ZitatIch erteile den Auftrag gemäß der gültigen Preisliste, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen
im Benutzerhandbuch bzw. der Bedienungsanleitung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der O2(Germany) GmbH & Co. OHG
ür Mobilfunkdienstleistungen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht sind und
die in den Geschäftsstellen der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme ausliegen.
und daraus ableite das alles was in der Tarifbroschüre aufgeführt und nicht
extra als Nebenleistung definiert ist auch als Vertragsbestandteil ergo
Hauptleistung anzusehen ist. So z.B die Kosten für Optionswechsel Taxinummern ect..
Sollte ich das ganze falsch verstanden haben bitte ich um Aufklärung, ansonsten
bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar, der mir hilft die Hauptleistungen
zu erkennen.
Sind bereits Klagen in der Richtung anhängig oder gibt es da elegantere Wege?
Ans Amtsblatt kommt man nur per Abo bzw. Einzelbestellung - richtig?
Gruss
Wolfgang