Nein, fängt man mit Ausnahmen an ist der Damm schon gebrochen. Die Idee ist ja wohl, dass grundsätzlich Verbraucherverträge max. 1 Jahr andauern dürfen und Feierabend. Was deine Vorstellungen bezüglich 36 Monaten angeht, so kann man doch jetzt schon z.B. bei Otto die Dauer der Ratenzahlung selbst bestimmen. Hier bedarf es also keiner neuen Regelung -das geben die Gesetze jetzt schon her.
Gut informierte Kunden finden natuerlich problemlos Versandhaendler und Onlinehaendler wo man Smartphones und andere Geraete per Ratenzahlung gekauft werden koennen.
Allerdings muss man da auch wirklich aufpassen, das man eine wirkliche Ratenzahlung bekommt, und keine Finanzierung aufgedrueckt bekommt. Weil eine Sammelung von Kleinfinanzierungen ist wohl fuer den Schufa-Score icht so toll.
Aber es gibt auch Leute die ihr Geraet direkt mitnehmen bzw. vom Anbieter bekommen moechten, und beim stationaeren Handel geht es auch um Arbeitsplaetze.
Dann aber per Gesetz. Denn jetzt schon sind Koppelverträge verboten -und dennoch werden die von der Justiz geduldet (alias Handyvertäge). Die Gesetzgebung dafür war also ein Witz.
Das es Koppelvertraege gibt finde ich garnicht so schlimm. Der Kunde hat ja auch einen gewissen Vorteil davon. Naemlich das er ein Smartphone bekommt und nicht auf einmal bezahlen muss, dafuer aber keinesfalls eine zweite Meldung bei der Bonitaetsagenturen anfaellt, weil der Vertag ansich ja eh eingetragen wird. Und viele Leute sind eben dran gewohnt.
Schlimmer finde ich das man im Mobilfunkbereich oft garkeie Wahl hat die 24 Monate Mindesvertragslaufzeit zu umgehen. Zum Beispiel wenn man Telekom StreamOn oder Vodafone Pass moechte. Weil Telekom MagentaMobil und Vodafone RED auch ohne jegliche Subvention ihre 24 Monate Mindestvertragslaufzeit haben.
Und selbst bei o2 Free wird man zu 24 Monate Mindestvertragslaufzeit genoetigt. Der kleinste o2 Free 1GB Flex ohne Mindestvertragslaufzeit kostet statte 24,99€. Umgkehrt kostet mit Mindestvertragslaufzeit o2 Free 4GB nur 9,99€ und selbst o2 Free 25GB nur 19,99€.