Beiträge von Anja Terchova

    Denke Dienstleistungen kommen fuer einen Schweizer Ort in Grenznaehe nicht in Frage, weil Dienstleistungen in der Schweiz teurer sind als in Deutschland und Frankreich


    Getraenke, Snaks, Zeitungen und sowas gibt es schon in der Tankstelle


    Handyladen, Handyservice oder auch eine Spielothek ist eher was fuer groessere Orte


    Was gehen koennte:


    - ein Solarium (wenn es ein Grenzort ist fahren vielleicht viele Pendler vorbei)


    - ein kleines Internetcafe mit WLAN (Reisende aber auch Besuch bei den Senioren wollen vielleicht E-Mail und Netzwerke checken)


    - beides zusammen

    So wichtig finde ich das aber jetzt auch nicht.


    Jetzt wo es Flaterates gibt, sind doch keine Mobilfunkrechnungen mehr über 150 Euro, die meisten sogar eher unter 50 Euro.


    Und das sollte dann einfach immer auf dem Konto sein.

    Eine Vollmacht ist nicht dafuer da um ein fremdes Konto wie das eigene zu nutzen, sondern eg. wenn der Kontoinhaber krank ist dessen Miete davon zu bezahlen, oder um Geld abheben zu duerfen und es ihm dan vorbeibringen. Sich mit Einverstaendnis des Kontoinhaber eine Aufwandsentschaedigung abzuheben ist auch okay.


    Aber das Konto eines Dritten mit Vollmacht wie ein eigenes Konto, also auch fuer eigene Geldeingaenge zu nutzen waere ein Verstoss nach dem Geldwaeschegesetz.


    Etwas auf ein fremdes Konto ueberweisen lassen geht nur wen man es dem Kontoinhaber schenkt, und nicht mehr selber darueber verfuegen will.


    Wenn jetzt den Vater deiner Mutter jeden Monat 300 Euro schenkt, und ein paar Tage spaeter scheint deine Mutter wieder deinem Vater 300 Euro dann ist das schon legal.


    Aber einfach 300 Euro auf ihr Konto ueberweisen, und es ich schon eigenmaechtig wieder zu holen ist nicht legal, egal ob man eine Vollmacht fuer das Konto hat oder nicht.


    Also nimm ein eigenes Konto auf Guthabenbasis - notfalls koenntest du auch versuchen ein solches im europaeischen Ausland zu bekommen, die fragen dan nicht bei der Schufa an sondern nur im eigenen Land. Und EU Ueberweisungen kosten jetzt ja auch nicht mehr als Inlandsueberweisungen.

    Ich finde eine normale Probefahrt darf nicht laenger als so 10km sein und auch nicht ueber mehrere Tage gehe.


    Wen die Werkstatt sowas machen will weil der Fehler auftritt, dann muss sie vorher anrufen und fragen ob man damit einverstanden ist. Ansonsten ist das definitiv ein unbefugter Gebrauch.


    Ob es ein Mitarbeiter selber macht, oder ob man einen Dritten damit beaufragt (wen er fachlich versiert genug ist um den Fehler zu erkennen) afaik egal.


    Strafbar gemacht haben sich eigentlich der Werkstattleiter (weil er das Auto ohne Rückfrage dem Bekannten ueberlassen hat) und der Bekannte (weil er das Auto seinen Vater ueberlassen hat).


    Der Vater des Bekannten hat das Auto unbefugt genutzt, aber moeglicherweise in Treuem Glauben gehandelt.

    Innerorts darf man zwar prinzipiel wenden aber nur an Stellen wo es ungefaehrlich ist - als in einer Einfahrt oder wen wenig Verkehr ist um eine Verkehrsinsel oder direkt auf einer geraden uebersichtlichen Strasse


    Aber doch nicht mitten in einer Einmuendung wenden