hmmm...die Aufschrift "Arzt" kennt die StVO eigentlich nicht. Bleibt die Frage: Wie kommt die Farbe dahin...wer könnte ein Interesse daran haben?
Ist der Bereich ggf. sonst als Parkverbot gekennzeichnet, so dass der Arzt evtl. eine Sondergenehmigung nach §46 StVO hat?
Strassenverkehrsfragen
-
-
-
Mir kommt das auch komisch vor.
Es ist eine ganz normale kleine Straße mit Parkbuchten am Straßenrand.
Ich nehme an dass die Aufschrift von der Stadt dahin kommt, da ich auch noch 2 andere Parkplätze kenne, wo ein einzelner Stellplatz so gekennzeichnet ist.
Außer der Aufschrift am Boden gibt es aber keine andere Kennzeichnung. -
Zitat
Original geschrieben von raix
Es geht mir im Prinzip nur um eine einzige Fahrt und zwar von meinen Eltern nach Hause. Das ist 600km quer durch die Republik immer Autobahn geradeaus.
Falls ich fahren würde, gesetzt den Fall die Hände sind so weit ok, wäre es für mich klar, dass ich nicht meine gewohnten Geschwindigkeiten >170 fahren würde, sondern mir möglichst den Tempomat anschalte und auf der rechten Spur cruise.
Bei so eine langen Fahrt haette ich schon Bedenken, das du dan nicht vielleicht doch heftige Schmerzen in der Hand bekommst wenn du mit der operierten Hand so lange um das Lenkrad greifst600 km ist dan ja doch was anderes ein paar 20-50 km Fahrten
-
Kann das ganze ja mit ordentlich Schmerzmitteln und Wodka betäuben

Ne, im Ernst ich habe Glück im Unglück und wahrscheinlich fährt ein Bekannter in meine Richtung.
Dann bleibt das Auto stehen und ich hole es ab, wenn die eine Hand wenigstens komplett ausgeheilt ist.Mein Hausarzt meinte heute zu der Frage, Automatik fahren mit Gipsschiene links nur:
"Ach ja, mit Automatik geht das schon!"Also irgendwie ist das ein Thema bei dem jeder seine eigene Meinung vertritt und man im Zweifelsfall selber der Dumme ist. Wie eigentlich bei allem im Leben

-
Ich fahre öfters über eine Kreuzung, bei der es häufig durch die - m.E. unglückliche - Regelung zweier Verkehrsströme durch den Grünen Pfeil - zu Beinaheunfällen kommt.
Dazu folgende großartige Skizze:
Wir haben also Kraftfahrer A, der nach rechts abbiegen möchte, was ihm durch den Grünen Pfeil nach rechts ausdrücklich und konfliktfrei gestattet wird.
Gleichzeitig wird auch dem Kraftfahrer B mittels Grünem Pfeil das konfliktfreie Abbiegen nach links signalisiert.
Soweit alles i.O. Diese Standardsituaution ist in orange gehalten.
Nun kommt es aber häufig vor, dass B nicht links abbiegen, sondern wenden möchte (kein Wendeverbot angeordnet). Diese Situation wird auf der Skizze durch die rote Spur gezeigt.
Hierbei droht dann regelmäßig eine Kollision mit A. Klar ist, dass der Grüne Pfeil nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet, so dass B als "Wendender" doppelte Sorgfalt walten lassen und auf den Vorrang des A achten muss.
Dennoch sehe ich einen Konflikt mit folgender Regelung in der VwV-StVO:
ZitatPfeile in Lichtzeichen
1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.Quelle:
http://www.verwaltungsvorschri…_26012001_S3236420014.htm
Nach meinem Verständnis entspricht die geschilderte Lichtzeichenregelung nicht dieser Vorschrift. Entweder werden die Grünen Pfeile nacheinander geschaltet oder es muss für die Richtungsfahrbahn des B ein Wendeverbot angeordnet werden.
-
Innerorts darf man zwar prinzipiel wenden aber nur an Stellen wo es ungefaehrlich ist - als in einer Einfahrt oder wen wenig Verkehr ist um eine Verkehrsinsel oder direkt auf einer geraden uebersichtlichen Strasse
Aber doch nicht mitten in einer Einmuendung wenden
-
Wenn es verboten wäre, müsste dort Zeichen 272 stehen:

-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Nun kommt es aber häufig vor, dass B nicht links abbiegen, sondern wenden möchte (kein Wendeverbot angeordnet). Diese Situation wird auf der Skizze durch die rote Spur gezeigt.Hierbei droht dann regelmäßig eine Kollision mit A. Klar ist, dass der Grüne Pfeil nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet, so dass B als "Wendender" doppelte Sorgfalt walten lassen und auf den Vorrang des A achten muss.
Dennoch sehe ich einen Konflikt mit folgender Regelung in der VwV-StVO:
Wo siehst du den Konflikt genau? Wenn jemand wendet, bleibt er ja gerade nicht auf seiner Fahrbahn, d.h. folgt nicht dem angezeigten Verkehrsstrom und biegt nicht ab.Im übrigen sind solche Schaltungen doch häufig an T-Kreuzungen zu finden. In der Regel ermöglicht das einen höheren Verkehrsdurchsatz für alle Beteiligten.
-
Ich habe folgenden Fall:
Fahrer A fährt auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitbegrenzung mit 110 km/h auf dem Tacho.
Aufeinmal kommt ein 80ziger Schild und dann blitzt es sofort!
Anhöhrungsbogen kam ca. 2 1/2 Monate später: 22 km/h außerorts zu schnell.
Frage 1:
Darf sofort ein 80ziger Schild kommen? Muss nicht erst diese "Trichter-Geschwindigkeits"Reduzierung kommen? Sprich erst 120, dann 100 und dann 80? Wenn ja, was kann Fahrer A machen? Seitenlangen Wiederspruch schreiben?
Frage 2:
Auto ist auf ein anderes Familienmitglied zugelassen, als das gefahren ist. Wenn nun die Aussage verweigert wird - müssen die ja ermitteln? Wie sieht das aus? Stehen die Herrschaften irgendwann vor der Tür? Wenn ja, kommen da extra Kosten auf Fahrer A bzw. den Fahrzeughalter zu? Strafrechtliche Sachen? Oder kann man "Glück" haben und die können innerhalb der 3-Monats-Frist keinen ermitteln und die Sache verläuft im Sande?
Gruß,
schore3000 -
Zu Frage 1: ich bin da StVO-technisch nicht bewandert, aber ich kenne es auch so hier aus der Gegend, das durchaus "aus heiterem Himmel" eine 80er-Beschränkung auftauchen kann. Die Frage ist eher, wieviel Meter nach dem 80er-Schild der Blitzer stand/steht (Stationärer oder Mobiler?). Denn man muß ja erstmal runter mit der Geschwindigkeit. Steht der Apparat direkt hinter dem Schild, ist das nicht statthaft.
Wenn eine ordentliche Strecke dazwischen lag (keine Ahnung, bspw. 2 km), um entsprechend die Geschwindigkeit runter zu kriegen, ist das, mWn, ok.Wenn ihr euch unsicher seid, dann ist ein Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehr der richtige Ansprechpartner (man kann sich ja ein mal kostenlos vorab informieren bei dem).
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!