Beiträge von Anja Terchova

    Schön liegt im Auge des Betrachters, aber schön ist anders. :p


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    Außerdem hat ein G schwarz zu sein. Wie 80% aller hier produzierten Fahrzeuge.


    Das ist Gelboliv? Sieht für mich zumindest auf dem Foto eher Grau mit einer Nuance Geloliv aus.


    Ich hab jetzt mal in den Mercedes Konfigurator geschaut: Mysticblau Bright und Mysticbraun Braun find ich zumindest farblich chic.


    Abgesehen davon das die G-Klasse ohnehin nichts für mich wäre bin ich aber schon über den Preis regelrecht schockiert. Dafür bekommt man ja drei Autos. Ich hab mich jetzt mit der G-Klasse noch nie befasst, wäre aber eher von so ab 58.000€ Listenpreis ausgegangen, dabei sind mist ab 107.000€ Listenpreis fast doppelt soviel. :eek:


    Wobei es ja derzeit nur einen G500 gibt. Haette gedacht es wuerde so ab einem G250 bzw. G250d losgehen.


    Ein Mal muß man ja sowieso rückwärts fahren. Und da ist es wesentlich leichter, aus der Fahrgasse rückwärts in die Parklücke, als umgekehrt. Bzw. ist das Rückwärtsausparken bei zu schmaler Fahrgasse gar nicht möglich - vorwärts dagegen (bei gleichen Platzverhältnissen) schon.

    Allerdings wird dann das Be- und Entladen der Autos schwieriger, wiel die Kofferraeume dann nicht mehr zur Fahrgasse hin stehen, sondern man dann mit dem Kofferrauminhalt zwischen zwei geparkten Autos durch muss.

    Gibt aber auch Toiletten nur für Gäste. Gerade im Ausland sieht man sowas sehr häufig, da gibt es nur Zugang mit Code der auf dem Kassenbon steht. Habe ich auch schon in Deutschland mal gesehen. Finde ich auch richtig so.

    Eine akzeptable Umsetzung ist aber schwierig und teuer.


    Weil Essen bestellen -> auf Toilette gehen und Essen stehen und kalt lassen werden ist auch keine wirklich zumutbare Loesung.


    Und Essen bestellen -> Essen aufessen -> auf Toilette gehen, kommt nur in Frage wenn es nicht wirklich dringend ist.


    Einzige Loesung waere das man erstmal fuer den Toilettenbesuch so 50ct bis 1€ nimmt, dafuer aber dann einen Gutschein bekommt, den man dann bei einer Essensbestellung einloesen kann. Nur kann man nicht vorausstzen das alle eine 50ct oder 1€ Muenze dabei haben. Also muesste der Automat dann schon mindestens Alles vom der 10ct Muenze bis zum 5€ Schein schlucken und wechseln kuennen. Aber so ein Automat samt Drehkreuz ist dann bestimmt nicht billig und deshalb wahrscheinlich unwirtschaftlich.

    Gibt aber auch Toiletten nur für Gäste. Gerade im Ausland sieht man sowas sehr häufig, da gibt es nur Zugang mit Code der auf dem Kassenbon steht. Habe ich auch schon in Deutschland mal gesehen. Finde ich auch richtig so.

    Ich denke mal bei einem Restaurant oder Geschäft in der Innenstadt oder an einer Hauptverkehrsstrasse haelt sich die Zahl der Nicht-Gaeste die nur auf die Toilette wollen in Grenzen, so das es fuer die Betreiber schon verschmerzbar ist, das hinzunnehmen.


    Natuerlich gibt es auch Sonderfaelle, wie Bahnhofsrestaurants an denen es fuer Bahnkunden keine Toiletten mehr gibt. Da wuerden dann die Bahnkunden vermutlich die Toiletten mehr benutzen wie die eigenen Restaurantkunden. Da kann ich es schon gut verstehen wenn das die Betreiber dann nicht mitmachen.


    Leider komplett falsch.


    Der Anwalt verhindert, dass es überhaupt erst zur Klage kommt und die geforderte Summe deutlich sinken wird. Bis zur Klage zu warten ist das schlechteste was man in so einem Fall tun kann.


    Wenn die Abmahnung von einer "seriösen" Kanzlei kommt wird man auf jeden Fall damit rechnen müssen, dass geklagt wird wenn man sich nicht rührt.

    Seit die Störerhaftung abgemildert wurde sind solche Klagen eh seltener geworden, und wenn der Betroffene dann auch noch seine Abwesenheit glaubhaft machen kann und das mit der IP auch noch fragwuerdig erscheint, ist es unwahrscheinlich das sie ueberhaupt klagen und noch unwahrscheinlicher das sie eine Klage gewinnen.


    Wahrscheinlich wurde zwar eine Urheberrechtsverletzung begangen, aber wahrscheinlich von dem Anschluss aus, der die IP kurz vorher hatte.


    Vielleicht abgesehnen vom Rot (je nach Fahrzeugklasse) sind das doch Allerweltsfarben (Weiß, Silber, Grau, Schwarz), oder hab ich deine Markierungen missverstanden?


    Die zehn Farben oben sind die Farben die Audi aktuell fuer die A3 Reihe anbietet. Die sechs davon mit gruenem Haken wuerde ich beibehalten, die vier rot durchgestrichenen Farben wuerde ich durch die vier Farben unten ersetzen: Minzgruen, Toffeebraun Metallic, Ravennablau Metallic, Violet Touch Perleffekt.

    WS hälst du denn von der Idee, die Parkplätze 90° anzuordnen, 2,50m breit und dann jeweils zwischen Zwei Parplätze eine Sperrfläche von 1,0m. Der Parkplatz links neben der Sperrfläche könnte mit Hilfe der Sperrfläche rückwärts einparken und vorwärts rausziehen (180°Wende) der rechte Parplatz neben der Serrfläche fährt vorwärts rein und rückwärts raus (ebenfalls dann 180°).

    Klingt prinzipiell gut, aber dann hast du pro Parkplatz eben einen Bedarf von rechnerisch 3m Breite, also bleiben dann "nur" noch 12-13 Parkplaetze.


    Wenn man die Parkplaetze in der 60° Anordnung und schmaeler, z.B. 2,40m laesst, dann bekomm man 13 Parkplaetze auf ca. 32m unter, dann wuerde noch genug Platz fuer eine Wendeflaeche bleiben. Finde ich fast noch bequemer. Und durch die 60° Anordnung koennen auch die Fahrgasse breiter bleiben.

    Nimm dir einen spezialisierten Anwalt.

    Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen, aber denke wenn man selber zahlen muesste lohnt sich das in dem Fall wohl kaum, sondern erst dann falls es zu einer Klage kommen sollte, was aber eher unwahrscheinlich ist.


    Denke wenn du der abmahnenden Kanzlei das so mitteilst, idealerweise noch Belege fuer die spaete IP-Zuteilung und deine Abwesenheit beifuegst, wirst du wahrscheinlich so oder so nicht mehr viel von denen hoeren.