ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
Die Frage ist aber zentral wenn es um die Pflichten geht die der Verkäufer hat.
Ich würde sogar sagen dass schon das eine einzige N97 die Gewerblichkeit begründen könnte - wenn es denn zu dem Zweck gekauft wurde es (gewinnbringend) gleich wieder zu veräussern. Keine Ahnung ob das hier so war - was kostet denn ein N97 in UK im Einkauf so?
Und ich denke doch dass die "UK-Eigenschaft" wirklich absichtlich und bewusst so verschleiert gestaltet wurde. Ob das bei einem Privatverkauf so durchgehen würde halte ich schon für zweifelhaft, bei einem Gewerblichen garantiert nicht.
Wie gesagt - das Risiko eines Rechtsstreites würde ich nicht eingehen in dieser Situation, egal wie gering die Wahrscheinlichkeit auch ist dass ein eBay-Käufer das tatsächlich auch durchzieht.
Das Gerät wurde bei Expansys.de im Versand erworben, als Privatkunde!!! :apaul:
Kaufpreis 599,95€! Verkaufspreis 520€ Gewinnbringend??? :confused: