Beiträge von chicobonito

    *Lach* War die Anlage wohl zu gut... Ich würd mir eher Gedanken machen ob die Kopfhörer im Schlaf auch wirklich drin bleiben. ;) Vielleicht könnte man noch versuchen es trotzdem über die Anlage verstärken zu lassen, und nen kleineren Lautsprecher in Kopfnähe zu positionieren. (Die großen natürlich dabei abschalten)

    Also ich würde es mir doch überlegen ob ich einen Vertrag mit ner Firma abschließe der ich nicht so recht traue. Der Preis mag verlockend sein, aber ohne diesen würd ich beide Firmen meiden. Denke auch in Sachen Kartenpfand usw sind se beide gleich schlimm, wie man hier im Forum sieht. Weiß ja nicht ob zwingend auf das Netz angewiesen bist, ansonsten würde ich lieber 5 Euro mehr zahlen und Tchibo bevorzugen. Hat noch die Vorteile der Drosselung erst ab 10GB und das o2 Netz scheint nach den Berichten hier wohl unterm Strich wesentlich besser zu laufen als T-Mobile.

    *Mal dem Mod voll und ganz Recht geb* Klar bei Unternehmen wie o2 kann man sicher nicht von sowas ausgehen. Bei so ner Kleinigkeit würd ich (Rechte hin oder her) auch nicht solche Wellen schlagen, unnötig die ganze Maschinerie ausm Tritt bringen und nen Staatsakt aus der Sache machen. Naja die Mentalität is echt so ne Sache... Einerseits Dramen wenn mal versehentlich paar Cent zuviel berechnet wurden, auf der anderen Seite dann solch Sachen wie Easymoney missbrauchen... (TE bitte nicht angesprochen fühlen)

    Habe auch nicht geschrieben, dass man pauschal davon ausgehen muss. Aber man könnte(!) in bestimmten Fällen davon ausgehen. Sicher wäre ein vorsätzliches, rechtswidriges Abbuchen allein noch kein Betrug, aber ich schrieb dies auch nur in Bezug auf zugleich nicht gerechtfertigte Forderungen. Und diese könnten dann der vorsätzlichen, unberechtigten Bereicherung dienen, wodurch dann Betrug anzunehmen ist.

    Wenn du einen Vertrag abschließt, dich danach umentscheidest und dadurch warten musst, kann der Händler nix dafür. Verlangen kanns hier garnichts. Und mal ehrlich: Auch wenn du noch nicht so oft Handys gekauft hast, sollte doch einleuchtend sein, dass nicht mal eben paar Monate nen Handy nutzen und dann tauschen kannst. Soll der Händler dann den Schaden (unverkäufliches, da gebrauchtes Handy) tragen weil du dich umentscheidest? Oder für dich den nächsten Kunden vera... und ein gebrauchtes Handy "andrehen"? Bleibt dir nur der Verkauf + Neukauf, draufzahlen und Cover wechseln oder warten. Aber das ist dein selbst verursachtes Problem. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Die AGBs der Hausbank von O2 können dem Kunden egal sein. Diese haben im Verhältnis Kunde <-> O2 keinerlei rechtliche Relevanz.
    Zur Anzeige gebracht werden kann grundsätzlich alles. Der springende Punkt ist aber, dass hier kein Betrug vorliegt, da wir in Deutschland erstens kein Firmenstrafrecht haben und O2 als solches per Definition keine Straftaten begehen kann, sondern nur der einzelne Mitarbeiter. Diesem müsste dann zweitens Vorsatz nachzuweisen sein, dem Kunden einen Schaden zufügen zu wollen. Dies ist völlig realitätsfern.

    Ich hab ganz bewusst mit keiner Silbe o2 erwähnt, und das nicht konkret auf diesen Fall bezogen da bereits über das Problem Einzugsermächtigung im allgemeinen diskutiert wurde. Ebenso hab ich nicht behauptet das die AGB's der Hausbank für den Kunden relevant sind, oder? Das war eine reine Feststellung. ;) Sicher müsste man im Betrugsfall von Vorsatz ausgehen können, aber das wäre bei unberechtigten Forderungen, die ohne Ermächtigung eingezogen werden doch durchaus anzunehmen. Und so realitätsfern ist das nicht. Willst doch nicht ernsthaft behaupten das noch keine Firma ihre Kunden vorsätzlich betrogen hat. ;) Aber jetzt bezieh das bitte nicht wieder auf o2.