Beiträge von Boeschop_first

    Wieso lässt möchtest du jetzt die Lastschrift zurückgehen lassen wenn du doch die Gutschrift bekommst??


    Bekommst du es denn als Gesprächsguthaben oder wird es von der Rechnung abgezogen?
    Würde jedenfalls nicht die Lastschrift einfach so zurück gehen lassen. Wenn du dir unsicher bist, ruf doch bei der Hotline an, die können es dir erklären anhand der Rechnung.

    Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Nicht unbedingt...


    O2 hat selber ja nie die Tarifänderung bekannt gegeben. Ich zB habe von der Tarifänderung erst am 14. Januar bei tel-tarif.de erfahren.


    Wenn man verlängert hat, bevor man selber von der Tarifänderung erfahren hat, kann man der Tarifänderung auch nicht durch die Verlängerung zugestimmt haben.


    Das ist richtig, aber in dem Fall hat er ja einen Tarifwechsel im Januar auf den neuen Tarif gemacht...


    Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung müsste o2 allerdings klagen, um an das Geld zu kommen.


    Ich denke es geht dann eher an ein Inkasso Büro die dann die Forderungen eintreiben soll...

    Zitat

    Original geschrieben von JokerHH
    Genau diese sollten aber eigentlich nicht anfallen und o2 müsste das auch langsam kapiert haben, wobei ich hier nicht ganz den aktuellen Stand kenne, denn meine erste Rechnung nach dem Wechsel steht noch aus. Der andere Betrag sind die normalen Tarifwechselgebühren.


    Ansonsten kann ich dir raten mal bei der VVL-Hotline anzurufen und versuchen zu handeln. Evtl. bekommst du diese Wechselgebühren als Gesprächsguthaben erstattet und kannst noch andere Sonderkonditionen raushandeln.


    Wie ich oben schon geschrieben habe, hat o2 das erkannt und korrigiert. Sie sagen jetzt nicht mehr das diese Gebühr von der BNA kommt. Aber sie erheben diese Gebühr grundsätzlich.


    Klar kann er da anrufen und es umstellen, aber bei einen wechsel in den Card S bekommt man keinerlei vergünstigungen. Eben weil der Tarif keine Laufzeit und keine monatlichen Gebühren hat. Das ist schon vergünstigung genug weil man das bei keinem anderem Vertrag bekommt.

    Es gibt keine BNA gebühr. o2 hatte mal gesagt, das die 25€ Bereitstellungspreis von der BNA kommen, dies sei aber angeblich nur ein internes Missverständnis gewesen.
    Und diese Gebühr kommst du aber nicht rum und generell keiner, der in den Card S wechselt oder neu abschliest.


    Die Tarifwechselgebühren fallen an, weil du ja in einen Tarif wechselst wo es keine monatlichen Grundgebühren mehr gibt, sprich ein Downgrade. Da fällt bei o2 immer eine Gebühr an. Diese kannst du nur durch Kündigung umgehen, aber dann verlierst du deine Rufnummer(n).


    Wie zwar schon des öfteren beschrieben, aber ich fasse gerne noch mal kurz zusammen.


    Du musst außerordentlich Kündigen. Schriftlich oder per Fax. Diese wird mit sicherheit erst ein mal abgelehnt wie im Beitrag über dir zu lesen. Damit darfst du dich dann aber nicht zufrieden geben wenn du es durchziehen willst. Also entweder weiter mit Briefwechsel o2 nerven oder Gerichtlich gegen o2 vorgehen.


    Deine Einzugsermächtigung kannst du generell jeder Zeit kündigen. Aber bevor eine Kündigung nicht wirksam ist und du offene Forderungen zurück hälst kann das Inkasso und Schufa mähsige nachfolgen für dich haben (dazu war neulich bei Stern TV ein interessanter beitrag wo empfohlen wurde dies nicht zu tun sonder abzuwarten bis alles geklärt ist und dann ggf Rückforderungen zu machen. Prinzip ist, da beides unabhängig von einander läuft).


    Ab wann du nicht mehr Telefonieren sollst? Am besten ab gleich, um so weniger kosten kommen auf dich zurück im Falle das o2 die Kündigung irgendwann annimmt.
    Zahlen musst du bis zu dem Datum wo deine Karte deaktiviert wird. Das steht dann aber auch in deiner Kündigungsbestätigung drin.