Urheberrechtsverletzung

  • Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist, haengt davon ab ob es noch weitere Quellen gibt. Wen nicht, dann ist ein Fragment komplett unbrauchbar, wodurch dem Rechteinhaber kein Schaden entstanden ist.



    Nun sag mir mal bitte wie du nachweisen willst, daß das Fragment welches zu dem Zeitpunkt als deine IP getrackt wurde deine Rechner verlassen hat, kein verwertbares Material war ?


    Bei so einer Argumentation würde der Richter doch nur müde schmunzeln.

  • Ich glaub die Situation ist ganz gut vergleichbar mit einem Blitzerfoto das ein Fahrrad zeigt das in einer Tempo 30 Zone vielleicht 58 km/h fahren sein soll.


    Nein, so naheleigend dass ein Irrtum vorliegt ist es nicht. Der Richter hat bei dem zur Last gelgeten Urheberrechtsverstoß zunächst keinen Grund einen Fehler zu vermuten.
    Einen Urheberrechtsverstoß zu begehen ist keine sportliche Ausnahmeleistung, nur zu sagen "das schaff ich doch gar nicht" wird keinen Richter überzeugen.
    Dass bei der IP Auskunft der Provider schonmal Fehler passieren hat sich mit etwas Glück auch unter Richtern rumgesprochen, trotzdem ist man da als Beschuldigter in der blöden Lage seine Unschuld beweisen zu müssen.


    Zitat


    Zweitens stellen Filesharing-Clients nur den Inhalt des Sharing-Ordners anderen Usern zur Verfuegung. Sobald man eine Datei rausverschiebt wird sie nicht mehr im Netzwartz angeboten. Schon damals hat man beliebte Files so schnell immer rausverschoben, damit nicht der Internetzugang uebermaessig beeintraechtigt wurde. Ganz leergemacht hat man den Sharing-Ordner aber nicht, damit man seinen Rang nicht verloren hat.
    ...


    Es gab genug Deppen de das nicht gemacht haben.

    Zitat


    Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist, haengt davon ab ob es noch weitere Quellen gibt. Wen nicht, dann ist ein Fragment komplett unbrauchbar, wodurch dem Rechteinhaber kein Schaden entstanden ist. Ansonsten ist es eben ein Teil eines Films. Ein 70MB Fragment eines 1,5GB Films wäre eben bestenfalls ein 4,5% Film. Und 4,5% * 20€ Wert pro Kopie = 90ct Schaden bzw. Streitwert.


    Wenn ein Mandant oder eine Anwaltskanzlei ein Abmahnverfahren über 90ct Streitwert anfangen möchte dann soll sie es tun.


    Interessant wäre in der Tat wie die der Anwahlt zur Last gelegte Anzahl Kopien begründet ohne die technischen Gegebenheiten oder den Zeitraum den der Film zum Upload bereitgestellt wurde kennen zu können.
    Richter und Anwälte sind allerdings Juristen, keine Informatiker, Mathematiker,Techniker oder Naturwissenschaftler, das wäre echt Glück wenn diese Argumentation zieht.
    Als Beschuldigter ist es aber auf jeden Fall besser nicht mit Fachwissen über Filesharing zu glänzen ;)

  • Als Beschuldigter ist es aber auf jeden Fall besser nicht mit Fachwissen über Filesharing zu glänzen ;)


    Denke ich auch.


    ...oder du treibst es auf die Spitze und erzählst dem Richter, daß du dir gezielt nur die unbrauchbaren Fragmente eines Films heruntergeladen hast, quasi als Hobby ;)


  • Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist


    Es gibt Rechteinhaber bzw. dessen Rechtsvertreter die bewusst nur kleine Fragmente unter verschiedenen Namen streuen um abkassieren zu können. Leider scheint es Gerichte zu geben die soetwas auch noch als Urheberrechtsverletzung akzeptieren, obwohl der "Film" niemals vollständig herunterzuladen ist/war.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Kleines Update... habe mir die Ereignisse der Fritzbox mal genauer angesehen. Mir wurde die IP Adresse erst 5 Minuten nach Tatzeitpunkt zugeteilt. Habe nun meinen Provider um Stellungnahme gebeten, wie es passieren kann einen falschen Kundendatensatz an eine Kanzlei zu übermitteln.


    Normalerweise dürfen provider überhaupt keine Daten an Kanzlerin rausgeben. Ich würde denen sowieso mal auf die Pelle rücken. Daher wäre interessant, wo die Daten angeblich herkommen. Normal läuft das ja über die strafbehörden.


    sobald du vom Provider schriftlich kriegst dass du nicht der Nutzer warst schick das an die Gegenseite raus und es müsste gut sein.


  • Normalerweise dürfen provider überhaupt keine Daten an Kanzlerin rausgeben.


    Doch, dürfen sie. Und zwar per Gerichtsbeschluss. Leider sind die Gerichtsbeschlüsse zu leicht zu bekommen, Gerichte machen das mangels Zeit im Schnellverfahren. Manche meinen auch das Richter keine Ahnung von der Mateire haben und deshalb zu schnell einen Beschluß ausstellen.

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  • Normalerweise dürfen provider überhaupt keine Daten an Kanzlerin rausgeben. Ich würde denen sowieso mal auf die Pelle rücken. Daher wäre interessant, wo die Daten angeblich herkommen. Normal läuft das ja über die strafbehörden.


    Nein, das ist nicht mehr so: https://www.e-anwalt.de/abmahnung-ip-daten.htm
    Ein Richter muss das zwar immer noch absegenen, aber deren Sachverstand sehen wir ja gerade bei den Dieselfahrverboten.

    Zitat


    sobald du vom Provider schriftlich kriegst dass du nicht der Nutzer warst schick das an die Gegenseite raus und es müsste gut sein.


    Hat er doch im Ausgangspost geschrieben: Der Provider sagt er hat die Daten gelöscht und kann gar nchts mehr bestätigen.
    Wobei, das wäre zu klären ob das im Falle einer richterlichen Anordnung zur Herausgabe überhaupt zulässig ist den Originaldatensatz zu vernichten.

  • Zudem kommt hinzu das manche unseriösen Rechtsanwälte und Rechteinhaber illegale Programme nutzen um IP-Adressen aufzuzeichnen, alleine dass müsste m.E. dazu führen das ein Gerichtsbeschluss unwirksam ist da die IP-Adresse unrechtmäßig "erworben" wurde. Ohne die illegalen Programme könnten die Rechteinhaber garnicht an die IP-Adressen und somit auch niemals an einen Gerichtsbeschluß kommen. Aber in DE scheint das offensichtlich an den Gerichten nicht zu interessieren.

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  • Ich war selber mal betroffen. Modifizierte UE abgegeben, es kamen noch ein oder 2 Briefe wo die den Betrag dann gesenkt haben, seitdem ist Ruhe.
    Das ganze war allerdings 2010.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zudem kommt hinzu das manche unseriösen Rechtsanwälte und Rechteinhaber illegale Programme nutzen um IP-Adressen aufzuzeichnen, alleine dass müsste m.E. dazu führen das ein Gerichtsbeschluss unwirksam ist da die IP-Adresse unrechtmäßig "erworben" wurde. Ohne die illegalen Programme könnten die Rechteinhaber garnicht an die IP-Adressen und somit auch niemals an einen Gerichtsbeschluß kommen. Aber in DE scheint das offensichtlich an den Gerichten nicht zu interessieren.


    Illegale Programme :confused:
    Jeder filesharing client zeigt die peers mit ihren ip Adressen doch von Haus aus an ..

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