Microsoft-Monopol- Kartellbehörde gleichgültig?

  • Vorneweg: ich habe von Kartellen usw null Ahnung. Trotzdem würde mich mal brennend interessieren, wieso die deutsche (und auch andere) Kartellbehörden sich nicht für das BS-Monopol von MS interessieren. (Ich meine jetzt nicht die Verknüpfung von IE oder Mediaplayer, sondern das Betriebssystemmonopol an sich)


    Kann jemand "klein-Snake" die Sache erklären? Dankeschön

  • Weil sich die Anwender alle für ein Betriebssystem entscheiden ist es IMHO noch kein Monopol. Jedem Softwareentwickler steht es doch frei ein eigenes Betriebssystem zu entwickeln und außerdem gibt es ja auch noch Linux, MacOS und sichelrich noch einige andere.

  • Snake:
    Googeln hilft, um sich zunächst mal über Begrifflichkeiten und Zusammenhänge ins Bild zu setzen:


    Klick für Monopol
    Klick für Kartell


    --> Kartellbehörden haben hier keinen Ansatzpunkt, da es schlicht und ergreifen kein Kartell gibt, sondern ein gewachsenes Quasi-Monopol - und das sind zwei paar Schuhe.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ein "gewachsenes" Monopol kann man nicht verbieten/zerschlagen (in D, in den USA schon), man kann einem Unternehmen ja nicht verbieten stärker als die Konkurrenz zu wachsen.
    Es ist also nicht so "einfach" wie bei Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Unternehmen, welche man verbieten kann.


    Aber:


    § 19 (GWB) Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
    (1) Die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.


    Dies gilt auch für Monopole (oder marktbeherrschende Stellungen ganz allgemein) und somit auch für Microsoft. Wenn man MS also Missbrauch eines Monopols vor einem deutschen Gericht nachweist, wird es Konsequenzen geben.


    Solange ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung diese nicht ausnutzt (und auch die Entstehung dieser Stellung legal war), gibt es im deutschen Kartellrecht keinen Angriffspunkt.


    Ob MS seine marktbeherrschende Stellung (Def. in §19 z.B. hier: http://home.datacomm.ch/dschny…setzestextDeutschland.htm) missbraucht, möge jeder für sich selbst beantworten.

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