ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Ne, das fuchst mich jetzt doch ein bißchen...
Hier erstmal der Link zum Gebührenlexikon.
Ich erlaube mir mal einen Auszug zu posten, falls das irgendwie Urheberrechtsprobleme gibt, bitte wieder löschenEs ist also nicht näher definiert, ab wann in Internet-PC auch tatsächlich als rundfunkemfangsbereites Gerät bezeichnet werden kann. Nach meiner Logik ist ein Empfang erst mit DSL möglich. Die Nachrichten-Leserei lasse ich nicht gelten, da ich mir ja auch ne Zeitung kaufen kann und die ist nicht gebührenpflichtig...
Definiert müßte es ja im RGebStV sein, die GEZ bzw. die LRAen haben da mitunter noch sehr eigene Vorstellungen.
Aber dort ist keine wirkliche Definition zu finden, nur:
"(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)"
Aber auch heute ist ein Fernseher/Radio gebührenpflichtig, auch wenn du keine Antenne besitzt! Analog ist dann natürlich bei einem Rechner zu urteilen, er muß eben nur die Möglichkeit bieten. Genauso wird auch ein (UMTS-)Handy gebührenpflichtig sein, selbst wenn du gar keine SIM-Karte dafür hast.