GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Ne, das fuchst mich jetzt doch ein bißchen... ;)


    Hier erstmal der Link zum Gebührenlexikon.
    Ich erlaube mir mal einen Auszug zu posten, falls das irgendwie Urheberrechtsprobleme gibt, bitte wieder löschenEs ist also nicht näher definiert, ab wann in Internet-PC auch tatsächlich als rundfunkemfangsbereites Gerät bezeichnet werden kann. Nach meiner Logik ist ein Empfang erst mit DSL möglich. Die Nachrichten-Leserei lasse ich nicht gelten, da ich mir ja auch ne Zeitung kaufen kann und die ist nicht gebührenpflichtig...


    Definiert müßte es ja im RGebStV sein, die GEZ bzw. die LRAen haben da mitunter noch sehr eigene Vorstellungen. :)
    Aber dort ist keine wirkliche Definition zu finden, nur:
    "(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)"


    Aber auch heute ist ein Fernseher/Radio gebührenpflichtig, auch wenn du keine Antenne besitzt! Analog ist dann natürlich bei einem Rechner zu urteilen, er muß eben nur die Möglichkeit bieten. Genauso wird auch ein (UMTS-)Handy gebührenpflichtig sein, selbst wenn du gar keine SIM-Karte dafür hast.

  • Aber die Geräte müssen doch empfangsbereit sein... und zwar ohne größeren finanziellen Aufwand. Ein UMTS Vertrag ist IMHO schon ein größerer finanzieller Aufwand. Und der PC allein bietet mir ja nicht die Möglichkeit das Programm zu nutzen... ohne entsprechenden Internetzugang. Ein Fernseher ohne Empfangsteil ist ja auch nicht gebührenpflichtig...

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Aber die Geräte müssen doch empfangsbereit sein... und zwar ohne größeren finanziellen Aufwand. Ein UMTS Vertrag ist IMHO schon ein größerer finanzieller Aufwand.


    Eine Prepaid-SIM kostet doch nicht viel ;-) Jedenfalls ist eine Antenne auch nicht notwendigerweise viel billiger...


    Zitat


    Und der PC allein bietet mir ja nicht die Möglichkeit das Programm zu nutzen... ohne entsprechenden Internetzugang. Ein Fernseher ohne Empfangsteil ist ja auch nicht gebührenpflichtig...


    Da ist vielleicht noch die Frage, wie genau es ausgelegt wird. Aber was ist logischer:
    a) ein DSL-Anschluß ist gebührenpflichtig, da er die 'Programmdaten' überträgt.
    b) ein Rechner ist gebührenpflichtig, da er Programme abspielen kann, die er mittels eines Übertragungsweges (DSL, UMTS was auch immer) empfangen konnte.


    Da würde ich mal auf b) tippen ;-) Ob es einem nun gefällt ist eine ganz andere Frage...

  • So wie ein Fernseher erst mit implemetiertem Empfangsteil gebührenpflichtig ist, so sollte auch ein PC erst mit DSL-Anschluß gebührenpflichtig sein - wenn überhaupt.


    Wenn ich einen alten Plasma ohne Empfangsteil zuhause hab, dann muß ich dafür auch keine Gebühren zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    So wie ein Fernseher erst mit implemetiertem Empfangsteil gebührenpflichtig ist, so sollte auch ein PC erst mit DSL-Anschluß gebührenpflichtig sein - wenn überhaupt.


    Wie gesagt, ich sehe die Analogie ganz anders:
    Rechner (Hardware+Software)=Empfangsteil
    Monitor/Lautsprecher=Bildröhre/Lautsprecher
    DSL-Anschluß(oder sonstiges Internet)=Antenne,Kabelanschlußdose,Sat-Schlüssel

  • Das kommt ja aufs gleiche raus... PC ohne oder nur langsames Internet ist nicht fähig etwas zu empfangen. Ein Fernseher ohne Antenne, Sat o.ä. ist auch nicht empfangsfähig und somit nicht gebührenpflichtig...

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Das kommt ja aufs gleiche raus... PC ohne oder nur langsames Internet ist nicht fähig etwas zu empfangen. Ein Fernseher ohne Antenne, Sat o.ä. ist auch nicht empfangsfähig und somit nicht gebührenpflichtig...


    Also ein Fernseher ohne Antenne ist gebührenpflichtig! Nur wenn das Empfangsteil ausgebaut ist entfällt die Gebührenpflicht. So sieht es jedenfalls die GEZ und ich vermute mal dazu gibt es bestimmt auch ein paar Gerichtsentscheide.
    Ansonsten hat die GEZ meist auch eine weite Auslegung des RGebStV. §1 z.B.

    Zitat

    Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.


    liest sich bei der GEZ an einen kleinen -aber entscheidenden Punkt- schon anders

    Zitat

    Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können.

  • Leute, hört doch auf mit Logik hier zu argumentieren :rolleyes: ;)
    Die entsprechenden Säcke der Bundesländer und Rundfunkanstalten haben von Technik eh nicht viel bzw. keine Ahnung, brauchen sie ja auch nicht, solange sie nur wissen, dass sie mehr Kohle haben wollen. Und sie wissen, wie man einen Beschluss fasst, um an mehr Kohle heran zu kommen. Und genau das haben sie getan, ob das jetzt schwammig formuliert ist oder nicht, interessiert da doch keinen. Und wenn irgendein Revolutionär meint das vor Gericht ausdiskutieren und entscheiden lassen zu wollen, wird der Richter schon wissen, was er zu entscheiden hat. Wobei ich hier keine Korruption oder Amtsmissbrauch unterstellen will - aber man wird sich doch nochmal auf dem Golfplatz oder abends bei einem Bierchen, vielleicht auch in der Pause einer Parteiveranstaltung über das ein und andere unterhalten dürfen, oder? ;)


    Also: ihr habt einen alten 386er samt 14,4er Modem zu Hause, ein Handy welches vielleicht schon GPRS beherrscht und ihr müsst zahlen. Fertig.
    Die Welt ist so einfach, wenn man nur an den richtigen Hebeln der Macht sitzt...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Leute, hört doch auf mit Logik hier zu argumentieren :rolleyes: ;)


    Irgendwie dem Gesetzestext nach muß ja schon die Argumentation der GEZ/LRA laufen. Sonst sacken sie auch ohne Probleme Verwaltungsgerichtsurteile gegen sie ein- so war es vor der letzten Änderung des RGebStV bei den Studenten. Die sollten plötzlich alle zahlen, wenn sie kein Bafög bekommen, obwohl die Regelungen ganz eindeutig waren. Da hat der NDR zumindest ein paar Gerichtsverfahren verloren bzw. in letzter Minute immer noch versucht, durch einlenken ein Urteil gegen sich abzuwenden. Aber du hast ja recht, in der nächsten Änderung des StV wurde ja der Wunsch der LRAen 'erfüllt'. Es wurde die 1,5facher Sozialhilfesatz-Klausel gestrichen und nun müssen alle zahlen, die keine staatlichen Transferleistungen bekommen. :rolleyes:


    Zitat


    Also: ihr habt einen alten 386er samt 14,4er Modem zu Hause, ein Handy welches vielleicht schon GPRS beherrscht und ihr müsst zahlen. Fertig.
    Die Welt ist so einfach, wenn man nur an den richtigen Hebeln der Macht sitzt...


    Ich würde sagen CSD beim Handy reicht ;-)

  • Mein Handy muß die Dateien aber auch anzeigen können... mit einem T68i kann ich mir auch Podcasts runterladen, aber ich hab nix davon... ;)
    Egal. Ich wiederhole mich gern: Bei mir kommt keiner rein, mein Handy zeig ich nicht her und ich zahl das, das ich auch nutze ÖR-Radio und damit basta.

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