ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
Weil er mich gefragt hat.Alternativ könne die GEZ auch beim Straßenverkehrsamt nachfragen erwähnte er.Das einzigste was nicht möglich war zurück datieren wielange das Radio schon drin ist.Im Extremfal könnten sie angeblich die komplette Zeit wo das fahrzeug angemeldet ist € zurückfordern.In meinen Falle konnte ich glaubhaft klar machen das das Radio erst seid Nov04 drin ist.Gegen denen ihre Machenschaften kann man wohl nichts machen.
MFG CHris
Na dann müssen die dir erstmal beweisen, das da ein Radio im Auto war/ist. Ist doch genau mit dem Fernseher. Wenn ich in eine Wohnung ziehe, heißt das noch lange nicht, das ich da auch einen Fernseher drin habe. Ich würde denen kein Geld in den Rachen werfen.