GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Ich halte die Dritten oder auch Digitalkanäle nicht für Wunschkonzerte.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.



  • Wurde Deiner Befreiung denn zugestimmt? Dies erfolgt eigentlich immer getrennt vom eigentlichen Antrag wenn ich micht nicht irre.

  • Warum hast Du denen überhaupt den Befreiungsbescheid geschickt? Hattest Du schon Post von denen?


    Inhalte der vers. Sender: Ob wirklich soviele Privat-Seher die Gerichts- und Talkshows sehen wollen bleibt IMHO nach wie vor offen. Ich kenne jedenfalls niemanden, der das unbedingt sehen muß/will. Zwei bei Kallwaß finde ich persönlich - wenn nix anderes kommt - manchmal ganz interessant, wobei das auch nicht der Brüller ist. Die Talkshows haben leider immer die selben Themen und meist asoziale Gäste (bzw. Leute, die Asoziale Gäste darstellen...). IMHO gabs seit Hans Meiser nicht eine Talkshow, die wirklich gut war. Meiner Meinung nach wird bestimmt niemand die ganzen Gerichtsshows vermissen, wenn ie mal weg seind. Man könnte ja Babsi Salesch lassen und die anderen durch bessere Serien austauschen. Vielleicht merken die schlauen Programmchefs ja was an der Quote... ich schalte bei Gerichtsshows jedenfalls immer weg. Und wenn nix anderes kommt, dann hau ich ne DVD rein oder mach die Glotze ganz aus. Zum Glück muß ich zu der Zeit meistens arbeiten und komme somit gar nicht zu diesem zweifelhaften Vergnügen...

  • Re: Re: Schreiben von der GEZ (Schon GEZahlt? / Anmelden ist Pflicht !)





    SO FREUNDE,



    das dritte Schreiben hat mich erreicht!



    Auf unser Schreiben vom X und vom X haben Sie nicht reagiert.



    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind.... bla bla....



    Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld bis 1.000 EUR geahndet werden können. Zusätzlich kann es zu Nachforderungen von mehreren hundert Euro kommen.


    Ersparen Sie sich weitere Maßnahmen, indem Sie den beiliegenden Antowortbogen bis zum xx.xx.2006 ausgefüllt zurücksenden.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Also entweder Du versuchst es mit einer Antwort in Richtung "... ich bin Schüler ohne eigenes Einkommen und wohne bei meinen GEZ-zahlenden Eltern... von weiteren Schreiben Ihrerseits bitte ich künftig abzusehen... ich melde mich..." oder Du fomulierst es ein bißchen anders und schreibst etwas in Form von "... Schüler ohne... bitte unterlassen Sie künftig Zahlungsaufforderungen an mich zu senden und informieren Sie sich bei Ihren Adresslieferanten lieber vorher nach dem Status der betreffenden Person..." das ganze in den Rückumschlag und unfrankiert zurück.


    Oder Du schmeist es einfach in den Müll und wartest bis Du ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher bekommst und rufst dann den an und erklärst ihm wie bescheuert seine Mandanten sind... ;)

  • Ich habe denen jetzt drei Zeilen mit dem Sachverhalt in ihr ONLINE-FORMULAR getippt! Mal gucken, ob sie es raffen. :eek:

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman


    Oder Du schmeist es einfach in den Müll und wartest bis Du ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher bekommst und rufst dann den an und erklärst ihm wie bescheuert seine Mandanten sind... ;)


    Es kommt kein Schreiben vom Gerichtsvollziehr...

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Kann ja auch nicht, da sie dafür erst einen Titel beim Gericht haben müssen. Und darüber bekommt man dann eine Mitteilung, gegen die man Widerspruch einklegen kann! :top:


    Du denkst im falschen Verfahrensrecht.


    Hier geht es nicht um ein Zivil-, sondern um ein Verwaltungsverfahren.


    Richtig ist, dass ein Titel erforderlich ist. Falsch ist, dass die GEZ hierfür ein Gericht benötigt.

  • Stimmt, aber sie müsste einen Bescheid erlassen und kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Und gegen den Bescheid kann man einen Monat lang Einspruch einlegen.


    Ich muss mich erst dran gewöhnen, dass bei der GEZ als Privatladen hoheitliche Aufgaben liegen! :rolleyes:

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