Der Widerspruch gegen den Leistungsbescheid entfaltet allerdings keine aufschiebende Wirkung. Einschlägig ist hier nämlich § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (=> aufschiebende Wirkung entfällt).
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Re: Re: Re: Schreiben von der GEZ (Schon GEZahlt? / Anmelden ist Pflicht !)
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von clio
SO FREUNDE,das dritte Schreiben hat mich erreicht!
Auf unser Schreiben vom X und vom X haben Sie nicht reagiert.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind.... bla bla....
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld bis 1.000 EUR geahndet werden können. Zusätzlich kann es zu Nachforderungen von mehreren hundert Euro kommen.
Ersparen Sie sich weitere Maßnahmen, indem Sie den beiliegenden Antowortbogen bis zum xx.xx.2006 ausgefüllt zurücksenden.
Was die da schreiben, ist doch Quatsch...
Weitere Maßnahmen sind lediglich weitere Schreiben dieser Art, mehr wird da aber nicht kommen...
Und du bist gesetzlich nur verpflichtet, denen "vorhandene Geräte" zu melden. Ist die Sachlage folgende, daß du keine Geräte besitzt, gibt es keinen Grund für eine Kommunikation mit der GEZ. Schließlich gibt es keinerlei Verpflichtung, die GEZ über "nichtvorhandene Geräte" zu unterrichten.
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Zitat
Original geschrieben von ashd
Der Widerspruch gegen den Leistungsbescheid entfaltet allerdings keine aufschiebende Wirkung. Einschlägig ist hier nämlich § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (=> aufschiebende Wirkung entfällt).Aber Abs. 5 der Vorschrift gibt i.V.m. Abs. 8 (unter Beachtung der Abs. 6 und 7) dem Richter im Klageverfahren die Möglichkeit, auf Antrag doch eine aufschiebende Wirkung anzuordnen!
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Also meine Frau bekam irgendwann ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher... was davor an Post kam weiß ich nicht. Aber grundsätzlich geht das mit dem Gerichtsvollzieher auf jeden Fall.
BTW: Was bedeutet in diesem Zusammenhang "einen Titel haben"? Bin kein Jurist... -
Jetzt wieder absurde GEZ Geschichten auf Sat1: Akte Investigativ...


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Einen vollstreckbaren Titel haben, also eine (Geld-)Forderung gegen jemanden.
BTW, hab auch den dritten Brief bekommen (vom 27.02.06). Hab diesmal die Werbung im Rückumschlag gegen Toilettenpapier ausgetauscht. Neee, kein frisches!
Gott weiß, ich bin ein Ar...loch!
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Hmmm... also den dritten Brief habe ich noch nicht bekommen. Ich überlege, ob ich denen nicht den Bogen unfrankiert zurück schicke mit den Angaben, das ich nichts anzumelden habe! Alternative wäre, ich schicke gar nichts zurück, aber was könnte dann passieren? :confused:
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Hab übrigens nach wie vor nix auf meine Abmeldung des Fersehers von denen gehört... bin mal auf die nächste Rechnung gespannt... Rückbuchung folgt sofort

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Zitat
Original geschrieben von Sir Hoschi
Einen vollstreckbaren Titel haben, also eine (Geld-)Forderung gegen jemanden.BTW, hab auch den dritten Brief bekommen (vom 27.02.06). Hab diesmal die Werbung im Rückumschlag gegen Toilettenpapier ausgetauscht. Neee, kein frisches!
Gott weiß, ich bin ein Ar...loch!
man kann ja viel - respektive: wenig - von der GEZ halten, aber so ne aktion finde ich schon wieder absolut verfehlt.
Du triffst damit die Menschen, die diesen Job machen, und zwar um Geld zu verdienen und um leben zu können.
man man man, und dann auch noch stolz darauf sein, ein arschloch zu sein.
du bisset...wirklich. geh ins big brother haus spielen. -
Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Hab übrigens nach wie vor nix auf meine Abmeldung des Fersehers von denen gehört... bin mal auf die nächste Rechnung gespannt... Rückbuchung folgt sofort
...scheint bei dem Laden wohl so üblich zu sein. Bei einem Kollegen und bei mir wurde genauso vorgegangen.
Dann wurde pünktlich abgebucht und noch pünktlicher von mir zurückgebucht
Plötzlich kam dann die Abmeldebestätigung (3 Tage nach meiner Rückbuchung) und eine ?!Gutschrift!? in der Abbuchungshöhe bla bla bla. Also Geld wieder zurück zur GEZ und nun ist´s vorbei mit dem Laden....
Warte nun mal wann die ersten "Standardschreiben" von denen eintreffen....
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